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Wir geben 8 auf die VG Wort

Schwarze Kassen bei der VG WORT

28/1/2018

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Im Dezember 2017 hat die VG WORT den Autoren Geld zurückzahlt, das sie über Jahre hinweg rechtswidrig an Verlage ausgeschüttet hatte. 175 Millionen Euro sollen es insgesamt gewesen sein, berichtet das Börsenblatt des Deutschen Buchhandels.
 
Viele Autoren sind allerdings über den im Anschreiben ausgesprochenen „Vorbehalt der Rückforderung“ gestolpert, also darüber, dass sie das Geld möglicherweise an die Verwertungsgesellschaft zurückzahlen sollen. Zwei Gründe sind dafür angegeben, nämlich die Beschwerde des Verlags C.H. Beck vor dem Bundesverfassungsgericht und das laufende Verfahren über bestimmte Rückstellungen, die die VG WORT gebildet hat, um Zahlungsausfälle der Verleger aufzufangen, die das zu Unrecht erhaltene Geld kürzlich zurücküberweisen mussten.
 
Der Verfassungsbeschwerde von C.H. Beck räumen Fachleute keine Chance ein. Sie ist eher als politisches Statement zu betrachten, das Druck auf den Gesetzgeber ausüben soll. Interessanter ist der Verweis auf eine beim Amtsgericht München anhängige Klage, die angeblich – womöglich – zu Rückzahlungsforderungen der VG WORT an die Autoren führen sollen. Die ganze Geschichte ist leider etwas kompliziert.
 
Wer haftet?
 
Die VG WORT hat jahrelang Gelder, die den Autoren zustanden, an Verlage ausgezahlt. Sie hat dies auch noch getan, nachdem sie bereits wusste, dass zumindest umstritten war, wem das fragliche Geld zusteht. Ist eine Rechteinhaberschaft jedoch umstritten, muss eine Verwertungsgesellschaft Zahlungen so lange zurückstellen, bis die Legitimität solcher Ansprüche geklärt ist. Auch hätte sie eine Sicherungspflicht gehabt, da sie damit rechnen musste, die rechtlichen Auseinandersetzungen am Ende möglicherweise zu verlieren (vergl. hierzu BGH-Urteil I ZR 187/12). Für die Entscheidung, den Kopf in den Sand zu stecken und weiter an Verlage auszuzahlen, sind Vorstand und Verwaltungsrat der VG WORT verantwortlich.
 
Die hatten seit dem BGH-Urteil ein Problem: Sie mussten befürchten, das Geld nicht zu 100% von den Verlagen zurückzubekommen. Um die Zahlungsausfälle auszugleichen, entschieden sie, Rückstellungen zu bilden, nämlich aus Geldern, die die Geräteindustrie nachträglich für die Jahre 2002-2007 an die VG WORT gezahlt hat.
 
Das war ein Taschenspielertrick. Denn auch das Geld aus diesen Nachzahlungen steht den Autoren zu, die auf diese Weise die Schulden der Verlage aus der eigenen Tasche bezahlen. Genauer gesagt: Die Autoren, die zwischen 2002 und 2007 Zahlungen von der VG WORT erhalten haben und deshalb jetzt eigentlich einen Anspruch auf die Nachzahlungen der Industrie für diesen Zeitraum haben, bezahlen die Schulden der VG WORT bei jenen Autoren, die seit 2012 Werke bei der VG WORT angemeldet haben.
 
Hokus Pokus Verschwindibus
 
Das Elegante daran: Die Zahlungsausfälle der Verlage fallen kaum noch auf, weil sie ja aus den Rückstellungen ausgeglichen werden. Entsprechend stellt auch niemand die Frage, wer eigentlich für diese Zahlungsausfälle haften müsste. Vielleicht Vorstand und Verwaltungsrat?
 
Aber die wollen nicht. Deshalb haben sie bereits vorgesorgt. Sollte die Klage Erfolg haben, behält sich die VG WORT vor, das im Dezember ausgeschüttete Geld zurückzufordern. Das sollen sie erst mal versuchen, mag man denken. Und in der Tat, werden sie das wohl kaum tun.
 
Denn sie haben bereits beschlossen, eine neue „schwarze Kasse“ zu bilden, also neue Rückstellungen in genau derselben Höhe wie die alten. Diesmal stammt das Geld nach Angaben der VG WORT „aus Einnahmen [...] für Mobiltelefone und Tablets für die Jahre 2012 bis 2016 für sog. stehenden Text“. Erklärt das Gericht es für unzulässig, dass die einen Autoren die Schulden der VG WORT bei den anderen Autoren bezahlen, möchten Vorstand und Verwaltungsrat einfach auf die nächste Tranche an Rückstellungen zurückgreifen. Dagegen müsste dann unter Umständen erneut geklagt werden.
 
Schneeballsystem
 
Sie können nicht mehr folgen? Kein Wunder. Das ist vermutlich der eigentliche Zweck des ganzen Verfahrens. Aber es lässt sich auch viel knapper zusammenfassen:
 
1. Die VG WORT hat Geld zu Unrecht an Verlage ausgeschüttet.
 
2. Sie hat nach dem BGH-Urteil das Geld zurückgefordert, aber nicht zu 100% zurückbekommen.
 
3. Statt die Verantwortung für die Zahlungsausfälle zu übernehmen, haben Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort eine „schwarze Kasse“ gebildet, nämlich Rückstellungen aus neuen Zahlungen der Geräteindustrie, die sie eigentlich hätte ausschütten müssen.
 
4. Auf diese „schwarze Kasse“ hat sie zurückgegriffen, um die Ansprüche der Urheber zu befriedigen, die sich aus dem BGH-Urteil ergeben haben – das war die Ausschüttung vom Dezember 2017.
 
5. Ein Urheber hat gegen diese „schwarze Kasse“ geklagt.
 
6. Vorstand und Verwaltungsrat haben offenbar begonnen, eine Art „Schneeballsystem“ von „schwarzen Kassen“ aufzubauen. Sollten Gerichte die jetzt verwendete Rückstellung für illegal erklären, wollen sie einfach auf die nächste zurückgreifen.
 
Die Beteiligten selbst stellen das natürlich anders dar. Zum Beispiel dieser Autor, der dem Verwaltungsrat der VG WORT angehört. Oder die VG WORT selbst, die es in ihrem Ausschüttungsbrief vom Dezember 2017 mit dem lapidaren Satz zusammenfasst: „Der Kläger wendet sich gegen den Korrektur-Verteilungsplan und spricht der VG WORT die Berechtigung zur Bildung von Rückstellungen und deren Verwendung im Rahmen der Nachzahlungen ab.“ Martin Vogel, der das Urteil vor dem BGH erstritten hat, hat übrigens – wie schon in seinen Artikeln beim Perlentaucher – in einem Schreiben auf die Mitverantwortung der Aufsichtsbehörde für diese „schwarzen Kassen“ hingewiesen. Bislang ist ihm diese eine Antwort schuldig geblieben.
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