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Wir geben 8 auf die VG Wort

In eigener Sache: ...und tschüss!

31/1/2019

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Im Trilog zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Rat gibt es immer noch keine Einigung über die Neufassung der Urheberrechtsrichtlinie. Umstritten sind vor allem die Artikel 11, also das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, und Artikel 13, die Uploadfilter bei Host-Provider-Plattformen. Wie unlängst das Magazin Politico berichtete (kostenpflichtiger Link), hängt es derzeit an der Frage, ob kleine und mittlere Unternehmen von der geplanten Filterpflicht ausgenommen werden sollen oder nicht. Umstritten ist dies zwischen den Regierungen Frankreichs und Deutschlands. Hinter den Kulissen wird auf höchster Ebene verhandelt, weil die Streitfrage derzeit das gesamte Verfahren blockiert.

Es gibt aber noch viele weitere strittige Detailfragen. Beispielsweise gibt es keinerlei Einigungen über die Regelungen zur angemessenen Vergütung. Im aktuellen Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft ist alles, was damit zu tun hat, als umstritten gekennzeichnet (siehe im .pdf ab S. 262). Die urhebervertragsrechtlichen Regelungen hatte man ursprünglich mit in den Entwurf aufgenommen, um die Urheber zu beruhigen. Nachdem deren Verbände sich zum großen Teil hinter die geplanten Neuregelungen gestellt haben, sieht man anscheinend nicht mehr die Notwendigkeit zu solchen Zugeständnissen.

Gelingt es noch im Februar, ein neues Verhandlungsmandat für die Mitgliedsstaaten zu beschließen, könnten die Trilog-Verhandlungen fortgesetzt und Ende März oder Anfang April abgeschlossen werden, gerade noch rechtzeitig vor der Europawahl. Dass die Zeit knapp wird, wissen allerdings nicht nur die Gegner der Reform, die jetzt auf öffentlichen Druck setzen, sondern auch die Lobbyisten, die die Reform jetzt unbedingt noch schnell durchdrücken wollen. Gelingt das vor der Europawahl nicht mehr, bedeutet es allerdings nicht, dass die Reform damit gescheitert wäre. Denn anders als bei deutschen Gesetzgebungsverfahren gibt es auf EU-Ebene kein Prinzip der Diskontinuität. Dossiers, die bereits im Verfahren sind, „verfallen“ nicht, sondern es kann nach den Wahlen daran weitergearbeitet werden. Im Hinblick auf die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften (Artikel 12) würde es aber voraussichtlich bedeuten, dass das Geld ein weiteres Jahr lang allein an die Urheber ginge.

In eigener Sache: Abschied

Wie auch immer das Gezerre um die EU-Urheberrechtsreform ausgeht – wir machen Schluss mit vginfo.org. Über Artikel 12, der die Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften regeln soll, gibt es in der Europa-Politik schon seit geraumer Zeit keinen Dissens mehr. Nachdem auch das Europäische Parlament entschieden hatte, sich gegen die Interessen der Urheber zu stellen, wird diese Regelung ohnehin kommen, was auch immer aus Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und Artikel 13 (Uploadfilter) werden mag. Es wird zwar voraussichtlich keine Verpflichtung geben, die Verlegerbeteiligung in Deutsches Recht umzusetzen. Die deutsche Bundesregierung hat allerdings nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie das beabsichtigt, und die Verleger scharren jetzt schon ungeduldig mit den Hufen.

Für uns bei vginfo geht eine spannende Zeit zu Ende. Seit der ersten Mitgliederversammlung der VG WORT nach dem BGH-Urteil Verlegeranteil haben wir hier regelmäßig über die Folgen dieses Urteils berichtet. In jeder Hinsicht waren diese Folgen das Gegenteil dessen, was man mit gesundem Menschenverstand hätte erwarten sollen.

Man hätte erwarten sollen, dass die Politik nach dem Urteil die VG WORT dazu drängt, endlich eine rechtmäßige Verteilung der treuhänderisch verwalteten Gelder sicherzustellen. Stattdessen hat sie alles dafür getan, den Autoren das Geld, das ihnen der BGH zugesprochen hat, so schnell wie möglich wieder wegzunehmen.

Man hätte erwarten sollen, dass die Autorenvertreter und Gewerkschaften alles dafür tun, dass die Rechte der Autoren gewahrt bleiben. Stattdessen haben sie alles dafür getan, sich mit den Verlegern zusammen dagegen zu wehren, dass Urheber in Zukunft mehr Geld von den Verwertungsgesellschaften bekommen.

In diesem Blog ist beides vielfach und gut dokumentiert. Wir werden uns in den nächsten Wochen bemühen, jemanden zu finden, der diese Seiten archiviert (und für die Zukunft die presserechtliche Verantwortung übernimmt). Gelingt das nicht, gehen wir in absehbarer Zeit offline.

Auch wenn zu diesem Zeitpunkt das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: So lange die Autoren nicht selbst für ihre Rechte eintreten, sondern das Leuten überlassen, die gegen ihre Interessen agieren, wie die Gewerkschaften und die großen Berufsverbände (wir berichteten), wird auch kein Gesetzgeber die Notwendigkeit sehen, ihre Interessen zu schützen. Ein Blog wie dieser ist kein Selbstzweck, sondern er ergibt nur Sinn, wenn er eine eigenständige Interessenvertretung von Autoren begleitet. Davon kann leider keine Rede sein, unseren nach wie vor hohen Zugriffszahlen zum Trotz.

Das Ende dieses Blogs ist übrigens nicht das Ende unserer Beschäftigung mit dem Thema. Wir haben eine Strafanzeige gegen Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats der VG WORT auf den Weg gebracht, und natürlich haben wir auch die Option einer Klage vor dem EuGH im Blick. Aber das denken wir längerfristiger, und dazu brauchen wir auch keinen Blog.

Last, but not least: Wir bedanken uns bei einer Handvoll engagierter Juristen, die uns über eine lange Zeit hinweg mit viel Engagement unentgeltlich beraten haben.

Und natürlich: Wir danken für Ihr/Euer Interesse!

(überarbeitet 01.02.)
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Rechtswidrige Ausschüttungspraxis bei der GEMA weiter in der Kritik

17/1/2019

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In Heft 1/2019 der juristischen Fachzeitschrift GRUR ist wieder einmal ein „Jahresrückblick“ zu den Entwicklungen im Urheberrecht im letzten Jahr erschienen. In dem Abschnitt zum Recht der Verwertungsgesellschaften übt der Autor, Joachim von Ungern-Sternberg, deutliche Kritik an der Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der VG WORT und der GEMA. Die „interessengeleitete Rechtskonstruktion“, nach der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Autoren partizipieren können sollten, habe weder vor dem BGH noch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand gehabt, heißt es in dem Aufsatz auf S. 7. Die VG WORT war vor Gericht unterlegen, da sie die Verlegerbeteiligung lediglich aufgrund eines Passus in ihrer eigenen Satzung, jedoch im Widerspruch zu geltenden Recht ermöglicht hatte.
 
Noch deutlicher wird der Autor in seiner Bewertung der noch immer praktizierten Ausschüttungspraxis bei der GEMA, weshalb wir den entsprechenden Passus hier im Volltext zitieren (allerdings ohne die Fußnoten):
 
„Im Anschluss an das Urteil des BGH „Verlegeranteil“ hat das KG entschieden, dass die GEMA Wahrnehmungserlöse an Musikverleger nur dann ausschütten dürfe, wenn diese die Rechte eingebracht hätten, durch deren Wahrnehmung die Erlöse erzielt worden seien. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH (wegen Nichterreichung des erforderlichen Beschwerdewerts) zurückgewiesen. Die GEMA hält sich gleichwohl für berechtigt, an Urheber und Verleger ohne Rücksicht darauf auszuschütten, wer bei ihr die Rechte zur Wahrnehmung eingebracht hat. Meist haben die Urheber jedoch die wahrgenommenen Rechte in den Berechtigungsverträgen schon vorab an die GEMA übertragen. Musikverleger sind dann im Verhältnis zur GEMA nichtberechtigte Dritte. Daran ändert sich auch nichts, wenn in den Musikverlagsverträgen ihre Beteiligung an den GEMA-Ausschüttungen vereinbart sein sollte. Diese individual-rechtlichen Beziehungen kann und will die GEMA ohnehin nicht prüfen. Die GEMA beruft sich für ihre Praxis zu Unrecht auf § 27 II VGG. Nichts im Wortlaut dieser Vorschrift stützt die Annahme, das Gesetz ermögliche die Verteilung von Wahrnehmungserlösen unabhängig von der Einbringung der Rechte. Bei einer anderen Auslegung wäre § 27 II VGG zudem nicht mit Art. 11 IV VG-RL (§ 26 Nr. 1 VGG) vereinbar, nach dem Wahrnehmungserlöse nur an die Rechtsinhaber (Art. 3 Buchst. c VG-RL) verteilt werden dürfen, dh nur an diejenigen, deren Rechte die Verwertungsgesellschaft wahrgenommen hat, oder die kraft Gesetzes einen Anspruch auf Beteiligung an den Wahrnehmungserlösen haben.“
 
Ausführlich ist die Praxis der GEMA auch letztes Jahre bereits im Perlentaucher thematisiert worden.
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HU Berlin gründet Lobby-Institut für Leistungsschutzrecht

10/12/2018

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Humboldt Universität I Foto: Berthold Werner/Berlin
Die Berliner Humboldt-Universität hat ein „Forschungsinstitut“ eröffnet, das sich mit „Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie“ beschäftigt. Finanziert wird es von über 230 Medienunternehmen, die angeblich „für breite Medienvielfalt und Meinungspluralität“ stehen. Darüber möge sich jeder selbst ein Urteil bilden:
 
Handelsblatt, Klassik Radio, CNN, ANTENNE BAYERN, WELT, General-Anzeiger, Berliner Morgenpost, radio ffn, WESTFALEN BLATT, Bloomberg, Sat.1, HIT RADIO FFH, Aachener Nachrichten, RTL, Augsburger Allgemeine, Berliner Rundfunk 91.4, VOX, sh:z, Kölner Stadt-Anzeiger, ProSieben, Märkische Allgemeine Zeitung, ROCK ANTENNE, Antenne Niedersachsen, N24 Doku, Evangelische Zeitung, SPORT1, ANTENNE THÜRINGEN, RTL RADIO, Der Westen, Berliner Zeitung, VIVA / COMEDY CENTRAL, 98.8 KISS FM, General-Anzeiger Bonn, HÖRZU, Wolfsburger Nachrichten, Eurosport, Westfälische Nachrichten, Musikexpress, Südkurier, RHH-Radio Hamburg, Aachener Zeitung, kabel eins, SportBild, DIE WELT, R.SH Radio Schleswig-Holstein, Göttinger Tageblatt, Lübecker Nachrichten, 98.2 RADIO PARADISO, RollingStone, BZ, radio SAW, Thüringer Allgemeine, Radio Cottbus, Solinger Tageblatt, Pfälzischer Merkur, BILD, ANTENNE MV, STAR FM Berlin, Hamburger Morgenpost, 104.6 RTL Radio, Wolfsburger Allgemeine Zeitung, COMPUTER BILD, n.tv, RADIO REGENBOGEN, Schwäbische Zeitung, TELE 5, Berliner Rundfunk 91.4, Energy, OSTSEE-ZEITUNG sowie VAUNET, VG Media und BDZV.
 
VAUNET ist der Lobbyverband der Privatsender, der früher VPRT hieß. Die VG Media nimmt verschiedene Leistungsschutzrechte wahr, unter anderem das Leistungsschutzrecht der Presseverleger. Der BDZV ist der Lobbyverband der Zeitungsverleger. Die Höhe der Finanzierung des Instituts ist unbekannt.
 
Dem Beirat des neuen Instituts gehören an: Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer, Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dieter Grimm, LL.M., Michael Hanfeld, Dr. Stefan Heck, LL.M., Prof. Dr. Jan Hegemann, Christoph Keese, Prof. Dr. Diethelm Klippel, Prof. Dr. Oliver Lepsius, LL.M., Prof. Dr. Michael Pauen, Markus Runde, M.C.J., Dr. Jan Nicolaus Ullrich, LL.M.
 
Michael Hanfeld ist Redakteur der FAZ und vor allem bekannt für seine kritischen Artikel zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Stefan Heck (Slogan: „Weil Überzeugungen Rückgrat brauchen“) gehörte früher zur CDU-Fraktion am Deutschen Bundestag, wo er sich unter anderem für das Presseverleger-Leistungsschutzrecht einsetzte, bevor er zur VG Media wechselte, wo er das immer noch tut. Prof. Dr. Jan Hegemann brachte 2009 zusammen mit der Axel Springer AG in Deutschland die Diskussion um ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht in Gang. Christoph Keese hat über lange Jahre hinweg als Sprecher von Axel Springer für das Leistungsschutzrecht der Presseverleger geworben. Markus Runde ist Geschäftsführer der VG Media. Um nur jene Mitglieder zu erwähnen, die man nicht erst zu googlen braucht, wenn man die Urheberrechtsdiskussionen der letzten Jahre verfolgt hat.
 
Geleitet wird das „Forschungsinstitut“ von Eva Inés Obergfell, die gern „wissenschaftliche“ Symposien „in Kooperation mit VG WORT“ veranstaltet, auf denen dann Leute wie Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder Robert Staats, Vorstand der VG WORT, ein Podium zum Wissenschaftsurheberrecht bekommen. Legendär ist auch der von ihr veranstaltete und von der VG WORT (also letztlich den Urhebern) finanzierte Vortrag von Jörg Reinbothe zur Verlegerbeteiligung im Jahr 2016. Auf der letzten Mitgliederversammlung der VG WORT setzte Obergfell sich vor allem dafür ein, dass Herausgeber wissenschaftlicher Sammelbände weiterhin Geld von der Verwertungsgesellschaft bekommen – was natürlich zu Lasten der Urheber der einzelnen Beiträge geht.
 
Die Vermutung liegt nahe, dass das neue „Forschungsinstitut“ im Wesentlichen ein Lobbyinstrument der Verwerter zur Durchsetzung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf der europäischen Ebene sein wird. Dass die Berliner Humboldt-Uni sich dafür hergibt, zeigt, dass es mit der Unabhängigkeit der deutschen Urheberrechtswissenschaft nicht mehr besonders weit her ist. Das wiederum überrascht kaum noch, nachdem unlängst die Zeitschrift ZUM die Veröffentlichung eines Artikels von Joachim von Ungern-Sternberg ablehnte, der sich kritisch mit der Rolle der Verlager in der VG WORT auseinandersetzte.
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Bundeshaushalt: mehr Geld für Verlage, weniger für Übersetzer

17/11/2018

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Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) I Foto: Olaf Kosinsky / kosinsky.eu
Monika Grütters schenkt den Verlagen 1,5 Millionen Euro, nämlich in Form eines Verlagspreises, „der die gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung unabhängiger Verlage“ würdigen soll, wie es in der Pressemitteilung heißt. Denn „Urteile auf europäischer Ebene, die das Verhältnis zwischen Urhebern und Verwertern auf die Probe stellen“, bedeuteten für die Verlage „harte Herausforderungen“. Damit spielt die Kulturstaatsministerin auf das Reprobel-Urteil von 2015 an, in dessen Folge 2016 auch der Deutsche Bundesgerichtshof entschied, dass gesetzliche Vergütungen der VG WORT allein den Urhebern, nicht den Verlagen zustehen. Das BGH-Urteil „Verlegeranteil“ lässt Grütters unerwähnt.
 
Ebenso wie die Tatsache, dass zugleich die Mittel des Deutschen Übersetzerfonds für 2018 um 450.000 Euro auf 1.150.000 Euro gekürzt werden (S. 291 im Haushaltsplan). Wer allerdings, wie die Literaturübersetzer, bei jeder Gelegenheit verkündet, sogar auf Teile des Geldes der VG WORT gut verzichten zu können, kann das vermutlich gut verschmerzen. Wie kommentierte doch unlängst der ehemalige Vorsitzende des Übersetzerverbands, Hinrich Schmidt-Henkel, die Forderung nach einer Abschaffung der Verlegerbeteiligung bei der VG WORT?
 
„Wer politisch denkt, muss unbedingt auch antizipieren, wie sich die vorhandenen Strukturen daraufhin ändern, er muss entwerfen, welche neuen Strukturen er an deren Stelle setzen
möchte und in welcher Weise diese neuen Strukturen finanziell ebensoviel einbringen sollen wie bisher.“
 
Diesem klugen Gedanken entsprechend, handeln die Übersetzer sicher schon bald Verträge mit den Verlegern aus, die die Mittelkürzungen beim Übersetzerfonds mehr als kompensieren. Denn einen Fonds für unter „harten Herausforderungen“ leidende Urheber wird Monika Grütters sicher nicht auflegen. Und wie es mit dem Urheberrecht auf europäischer Ebene derzeit aussieht, wird da wohl auch nichts für die Urheber herausspringen.
 
Trotz alledem sind natürlich die 1,5 Millionen Verlagsförderung Peanuts, verglichen etwa mit den 50 Millionen, die die Games-Branche zusätzlich bekommt. Verdientermaßen, jedenfalls in dem Sinne, dass deren Lobbyisten konsequent in eigener Sache agieren – anders als die gewerkschaftlichen Urhebervertreter in der VG WORT, die sich immer wieder vor den Karren der Verleger spannen lassen.
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VG INFO für den Himmelpreis nominiert

17/11/2018

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Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Arbeit durch Freischreiber, den Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten. Zur Würdigung geht es hier.
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Joachim von Ungern-Sternberg: Verwertungsgesellschaften von Verlegern beherrscht

1/10/2018

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Die im Nomos-Verlag erscheinende Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, kurz ZUM, ist so etwas wie das Zentralorgan der deutschen Verwertungsgesellschaften. Zu den Herausgebern gehören u.a. Tilo Gerlach von der GVL, Harald Heker von der GEMA, Johannes Kreile von der VFF, Urban Pappi von der VG Bild-Kunst und Robert Staats von der VG WORT.
 
In dieser Zeitschrift erschien kürzlich ein Aufsatz von Karl Riesenhuber, einem langjährigen Rechtsberater der GEMA, der im Rahmen des Prozesses um die Verlegerbeteiligung der VG WORT die Position der Verwertungsgesellschaft mit einem Gutachten gestützt hatte. Die Gesamtkosten der Verteidigung in dem Prozess, der für die VG WORT 2016 mit einer Niederlage endete, beliefen sich auf eine Million Euro.
 
In seinem Aufsatz kritisiert Riesenhuber das BGH-Urteil Verlegeranteil scharf. Seine Ausführungen stoßen nun allerdings auf Widerspruch:  Joachim von Ungern-Sternberg, Urheberrechtsexperte und ehemals Richter am Bundesgerichtshof, übt in einem online verfügbaren Beitrag heftige Kritik an seinem Kollegen. Riesenhuber habe „kaum verhüllt den Vorwurf der Rechtsbeugung“ gegen den Bundesgerichtshof erhoben. Zur Sache zieht von Ungern-Sternberg das folgende Fazit:
 
„Verwertungsgesellschaften stellen sich gern als Interessenvertretung der Urheber dar. Das Verfahren „Verlegeranteil" hat jedoch gezeigt, dass die Praxis dem nicht durchweg entspricht. Der VG Wort ging es in diesem Verfahren nicht um Rechtsklarheit, sondern um die Verteidigung von Verlegerinteressen. In diesem Sinn fand auch die Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung statt. Es wäre Aufgabe der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften bei dem DPMA, einer solchen Fehlentwicklung durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenzusteuern. Dieser Aufgabe stellt sich die Aufsicht jedoch seit vielen Jahren nicht. Den Urhebern bleibt deshalb unter den gegebenen Umständen nur die Hoffnung auf eine unabhängige Urheberrechtswissenschaft und auf die unabhängigen Gerichte.“
 
Dass dieser lesenswerte Aufsatz als frei zugängliche Open-Access-Veröffentlichung erschienen ist, ist erfreulich. Dass er, anders als der Text von Riesenhuber, auf den er antwortet, nicht ebenfalls in der ZUM erscheinen konnte, verwundert allerdings nicht.

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Europaparlament stimmt für die Verlegerbeteiligung

19/9/2018

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Die Spatzen pfeifen es von den Dachterrassen der Lobbyisten in Brüssel: Das Europäische Parlament hat sich auf seine Position für die kommenden Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission über die Neufassung der Urheberrechtsrichtlinie festgelegt.

Während in den Medien vor allem über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und über Upload-Filter diskutiert wird, bleibt Artikel 12 weitgehend außen vor. Dabei ist das der für Urheber wichtigste Teil der Reform. Mit ihm soll die Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Autoren aus der Privatkopievergütung ermöglicht werden. Nach derzeitigem Recht dürfen die Autoren das Geld, das sie von den Verwertungsgesellschaften bekommen, für sich behalten. Sie brauchen es nicht mit den Verlegern zu teilen.

In den kommenden Trilogverhandlungen werden Parlament, Rat und Kommission sich über die Details einigen. In diesem Dokument findet sich auf S. 94 eine Gegenüberstellung aller drei Positionen: links der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, daneben die Position des Rats, rechts die am Mittwoch vom Europäischen Parlament beschlossene Position. Die Gegenüberstellung ist ernüchternd. War vom Rat ohnehin nicht viel zu erwarten, so hat auch das Europäische Parlament die Gelegenheit verpasst, sich für die Interessen der Urheber einzusetzen.

Freuen können sich lediglich die skandinavischen Autoren. Wenn das Europäische Parlament sich mit seiner Position in den Verhandlungen durchsetzt, werden sie auch in Zukunft ihre gesetzlichen Vergütungen für sich behalten dürfen, weil die Regelung dann für Länder, in denen es sogenanntes „extended collective licensing“ gibt, nicht gelten würde.

Nach Abschluss der Trilogverhandlungen findet allerdings noch eine letzte Abstimmung im Europäischen Parlament statt. Diese wird derzeit für den Januar 2019 anvisiert. Manche Netzaktivisten hoffen bereits darauf, dass die Parlamentarier sich nicht trauen werden, kurz vor der Wahl eine Richtlinie abzunicken, mit der sie vermeintlich „das freie Internet“ kaputtmachen (wg. dem Leistungsschutzrecht und der Uploadfilter). Allerdings zeigt die bisherige Erfahrung mit dem Urheberrecht, sowohl auf europäischer wie auf nationaler Ebene, dass Verlegerinteressen bei der Urheberrechtspolitik am Ende doch immer im Vordergrund stehen.

Insofern ist es jetzt schon an der Zeit, über eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nachzudenken, mit der man die neue Regelung zur Verlegerbeteiligung (als Verstoß gegen das geistige Eigentumsrecht der Autoren) unter Umständen wieder kippen kann. Ohne finanzielle Ressourcen dürfte ein solcher Prozess für einzelne Urheber allerdings kaum realisierbar sein.
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Freischreiber fordert Streichung von Art. 12

6/9/2018

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Am 12. September findet in Europäischen Parlament in Brüssel eine erneute Abstimmung über die Urheberrechtsreform statt, mit der unter anderem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, eine Beteiligung der Verleger an den Urheberrechtseinnahmen der Autoren und Upload-Filter für vermeintlich urheberrechtsverletzende Inhalte auf Plattformen wieder- bzw. neu eingeführt werden sollen.
 
Freischreiber, der Berufsverband freier Journalisten, ruft derzeit in einem Rundschreiben an seine Mitglieder dazu auf, Mails an die Abgeordneten zu schreiben und sie zu bitten, den Artikel 12 (Verlegerbeteiligung an Einnahmen der Autoren in Verwertungsgesellschaften) entweder zu streichen oder die Reform im Ganzen abzulehnen. Der Verband stellt dafür einen Musterbrief (hier auch in Englisch) sowie eine Liste mit den Mailadressen der deutschen Europa-Abgeordneten zur Verfügung. In einem ausführlichen Text informiert er zudem über die Hintergründe.
 
Anders halten es die gewerkschaftlichen Interessenvertreter der Journalisten. Sie fordern ihre Mitglieder zwar ebenfalls auf, sich in Briefen an die Abgeordneten zu wenden, erwähnen jedoch nicht einmal, dass den Autoren durch die mit Artikel 12 geplante Regelung reale Einnahmeverluste drohen. Vielmehr fordern sie Journalisten lediglich dazu auf, sich bei den Abgeordneten für Presseverleger-Leistungsschutzrechte, Uploadfilter und das Urheberrecht im Allgemeinen einsetzen.
 
Hinter den Kulissen wird derzeit versucht, noch einen Kompromiss in Sachen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter auszuhandeln. An der geplanten Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung sind jedoch keine Veränderungen geplant. Über den anvisierten Kompromiss haben wir bereits berichtet. Würde das Europäische Parlament dem von dem deutschen CDU-Abgeordneten Axel Voss ausgearbeiteten Bericht erneut eine Absage erteilen, wie bereits am 5. Juli 2018, so würde das bedeuten, dass es vorerst nicht zu Trilog-Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission kommt und sich an der bisherigen Rechtslage nichts ändern. Autoren könnten dann auch in Zukunft 100% ihrer GEMA- bzw. VG-WORT-Tantiemen behalten.
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Wie geht es in Sachen Verlegerbeteiligung in Europa weiter?

9/7/2018

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Das Europäische Parlament hat am 05. Juli 2018 entschieden, kein Mandat für Trilogverhandlungen mit dem Rat über die Neufassung der Copyright-Richtlinie zu erteilen. Dies ist ein relativ ungewöhnlicher Schritt, den üblicherweise folgen die Parlamentarier der Empfehlung des federführenden Ausschusses. Das ist in diesem Fall der JURI-Ausschuss. Dieser hatte erst 20. Juni 2018 den Bericht des Berichterstatters Axel Voss angenommen, in einer Kompromissfassung, auf die man sich erst tags zuvor geeinigt hatte. war abgelehnt worden. Das Abstimmungsergebnis (S. 7 im .pdf) fiel denn auch denkbar knapp aus.
 
Trotzdem ist jetzt eine neue Lage entstanden. Bis zum 5. September 2018 können Änderungsanträge (Amendments) gestellt werden. Das kann eine Fraktion tun oder eine Gruppe von mindestens 76 Abgeordneten (das Europäische Parlament hat derzeit 751 Abgeordnete, es müssen mindestens 10% sein). Bei Spiegel online heißt es zum weiteren Verfahren:
 
„So besteht zumindest die Möglichkeit, dass Aspekte wie das Leistungsschutzrecht oder die Regelungen rund um Upload-Filter noch aus dem Entwurf verschwinden oder dass diese Punkte inhaltlich entschärft werden. Grundsätzlich sind aber genauso Anpassungen des Entwurfs in die gegenteilige Richtung denkbar. Und theoretisch könnte im September der Vorschlag vom Plenum auch komplett abgelehnt werden - dann wäre die Reform vorerst gescheitert. Alternativ könnte das Plenum einen Entwurf ablehnen und an den Rechtsausschuss zurückverweisen.“
 
Theoretisch könnten die Abgeordneten jetzt also noch bis zum 05. September 2018 vorschlagen, den Art. 12 (Verlegerbeteiligung, S. 29 im Entwurf der Kommission, S. 13 in der Kompromissfassung von Axel Voss) aus dem Richtlinienentwurf zu streichen. Im Rechtsausschuss hat es solche Vorstöße schon mal gegeben (S. 67 hier), sie fanden aber keine Mehrheit. Das wird wohl auch so bleiben. Denn in den Wochen vor der Abstimmung ab 05. Juli 2018 hatte es zwar eine heftige Debatte um Art. 11 (Leistungsschutzrecht) und Art. 13 (Uploadfilter) gegeben. Für die Verlegerbeteiligung hatte sich jedoch niemand mehr interessiert.
 
Selbst wenn also der Protest der Zivilgesellschaft gegen Art. 11 und Art. 13 am Ende Erfolg haben sollte, wird Art. 12 vermutlich unangetastet bleiben. Schlimmstenfalls wird sogar die Entschärfung, die die skandinavischen Autoren für sich herausgehandelt haben (wir berichteten), wieder zurückgenommen. Nach dem Motto: Wenn die Verleger schon kein Geld von Google bekommen, sollen sie sich wenigstens bei den Autoren schadlos halten.
 
Bis dahin ist noch Zeit für Schreiben an alle Europa-Abgeordneten – insbesondere an die deutschen aus dem eigenen Bundesland. Je individueller diese Schreiben ausfallen, desto besser. Gute Argumente finden sich auch in der Petition europäischer Autorenverbände gegen Art. 12.
 
Exkurs: Was bedeuten Art. 11 und Art. 13 für Urheber?
 
In den Medien ist die Auseinandersetzung im Vorfeld der Abstimmung häufig als Konflikt zwischen Urhebern und großen Internetkonzernen geframed worden. Dieses Narrativ verbreiten auch die Lobbyisten der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft. Unter dem Dach der GEMA haben sich 75 Verbände und Organisationen für den Bericht von Axel Voss ausgesprochen – somit auch für ein Leistungsschutzrecht der Presseverlage, für eine Beteiligung der Buchverlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften und für Uploadfilter.
Einige Autoren hegen die Hoffnung, mit den neuen Regelungen endlich Geld von den großen Internetplattformen wie Google etc. zu bekommen. Niemand kann in die Zukunft schauen. Es gibt aber Anlass zu der Vermutung, dass diese Hoffnung enttäuscht werden dürfte.
 
In Deutschland gibt es schon heute ein Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Statt die Einnahmen, die die VG Media daraus zieht, mit den Urhebern zu teilen, verwendet sie sie für Prozesse gegen Google und Co. Bis heute ist kein Cent aus dem Leistungsschutzrecht bei Autoren angekommen. Und damit das auch in Zukunft nicht passiert, haben die Verleger sich von vornherein entschieden, das Recht in die VG Media einzubringen, an der Autoren nicht beteiligt sind, statt in die VG WORT.
 
Und selbst wenn man hofft, große Internetplattformen würden, um keine Inhalte-Filter installieren zu müssen, verstärkt Lizenzvereinbarungen mit Verwertern abschließen, ist keineswegs sicher, dass dieses Geld bei den Urhebern ankäme. Denn es geht hier um Online-Rechte, die nicht verwertungsgesellschaftspflichtig sind. Urheber, zumal im Wortbereich, haben die entsprechenden Rechte in aller Regel an Verwerter abgetreten. Ob sie an Einnahmen, die diese daraus erzielen, beteiligt werden, hängt von ihren individuellen Verträgen ab.
 
Anders als bei Art. 12, der zwangsläufig zu weniger Einnahmen der Autoren führen wird, ist also unsicher, ob Art. 11 und/oder Art. 13 der geplanten Richtlinie Verbesserungen für Autoren bringen werden.
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Hauptausschüttung 2018 – wo bleibt mein Geld?

2/7/2018

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Nachdem bei der Mitgliederversammlung der VG WORT beschlossen wurde, dass die Rückstellungen bis Ende des Jahres aufgelöst werden sollen, war der Jubel unter den Wahrnehmungsberechtigten groß. Bis dahin solle es in jedem Fall die übliche Hauptausschüttung sowie weitere Abrechnungen nach den üblichen Gepflogenheiten geben, so der geschäftsführende Vorstand.

Groß war nun auch die Verwunderung bei nicht wenigen Urhebern, als weder Ende vergangener Woche die Abrechnung Hauptausschüttung 2018 im Briefkasten lag, noch heute ein Zahlungseingang auf dem Konto zu verzeichnen war. Bislang war es üblich, am Ultimo des Monats Juni darüber unterrichtet zu werden. Eine Nachfrage von vginfo.org bei der VG WORT ergab, dass zum Ende dieser Woche mit dem Versand der Benachrichtigungen sowie dem Zahlungslauf begonnen werde. Somit muss sich also niemand Sorgen machen, dass es nicht oder zu einer sehr verzögerten Auszahlung kommt. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Hauptausschüttung und das Ziel ist, Ende dieser Woche damit zu beginnen“, so die Auskunft einer Mitarbeiterin der Münchner Zentrale heute.
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