Vg Info
Wir geben 8 auf die VG Wort
Wir veröffentlichen hier zwei neue Klagen gegen die VG WORT, welche die Rückabwicklung der rechtswidrigen Ausschüttungen der letzten Jahre angreifen. Während die eine sich gegen das „Verzichtsmodell“ richtet, mit dem Autoren zugunsten von Verlagen auf Nachzahlungen verzichten können sollen, richtet die andere sich gegen die Rückstellungen, die die VG WORT für Zahlungsausfälle der Verlage gebildet hat.
Die Klage gegen das Verzichtsmodell Nachdem der Bundesgerichtshof am 21.04.2016 in seinem Urteil Verlegeranteil entschieden hat, dass die VG WORT seit 2002 zu Unrecht bis zu 50% der den Autoren zustehenden gesetzlichen Vergütungen an Verlage ausgeschüttet hat, hat die VG WORT sich vorgenommen, die rechtswidrigen Ausschüttungen rückabzuwickeln. Die Mitgliederversammlung hat dafür am 26. November 2016 einen „Korrekturverteilungsplan“ beschlossen. Dieser sah unter anderem vor, dass Autoren ihre Auszahlungsansprüche gegen die VG WORT an Verlage abtreten können, damit Letztere das Geld doch nicht zurückzahlen müssen. Da die Autoren in diesem Fall aber für das Geld, das sie gar nicht erhalten, die Umsatzsteuer hätten zahlen müssen, entschied der Verwaltungsrat am 20.12.2016, statt des Abtretungsmodells lieber ein „Verzichtsmodell“ anzuwenden. Autoren sollen nun auf ihre Ansprüche gegen die VG WORT verzichten können, wenn diese im Gegenzug den Verlagen die Schuld erlässt. Warum das unter dem Strich nicht auf dasselbe hinausläuft, haben wir bereits hier erläutert. Der Kläger teilt diese Auffassung anscheinend im Wesentlichen. Kurz gefasst geht es darum, dass Autoren zwar, wenn sie möchten, gern auf Geld verzichten können, das ihnen die VG WORT schuldet. Das berechtigt die VG WORT jedoch nicht, umgekehrt Verlagen irgendwelche Schulden zu erlassen, da beide Forderungen nichts miteinander zu tun haben. Folgerichtig verlangt der Kläger, dass die VG WORT ihm mehr Geld zurückzahlen soll, als sie möchte: nämlich auch einen Teil jener Gelder, auf die andere Autoren zu verzichten bereit sind. Denn dieses Geld, so die Argumentation, muss zwingend wieder in den großen Topf für alle zurückfließen. Logisch, wenn man sich vor Augen hält, dass es nicht die Verlage sind, sondern die VG WORT, die den Autoren Geld schuldet. Die Klage gegen die Rückstellungen Die zweite Klage richtet sich gegen die Rückstellungen, die die VG WORT für den Fall gebildet hat, dass die Verlage das seit 2012 zu Unrecht erhaltene Geld nicht vollständig zurückzahlen können. Denn diese Rückzahlungen speisen sich im Wesentlichen aus Nachzahlungen der Geräteindustrie für die Jahre 2002 bis 2007 (genauere Angaben dazu in der Rede von Vorstandsmitglied Rainer Just – auf der Mitgliederversammlung vom 26.11.2016). Dieses Geld steht nach Ansicht des Klägers ohnehin den Autoren zu. Es darf demnach nicht zum Stopfen von Lücken benutzt werden, die entstanden sind, weil die VG WORT auch nach 2012 weiterhin an Verleger ausgezahlt hat, statt das Geld zurückzustellen – wozu sie nach Ansicht des Klägers (und nach Rechtsprechung des BGH) verpflichtet gewesen wäre. Entsprechend fordert der Kläger seinen Anteil an diesen Rückstellungen ein. Konsequenzen für die Zukunft Obwohl die Frist für die Verzichtserklärungen bereits Ende Februar abgelaufen ist, hat die VG WORT ihre Mitglieder bislang weder darüber informiert, wie viel Geld sie den Verlagen erlassen will, noch wie hoch die Zahlungsausfälle bei den Verlagen sind. Auch weigert sie sich nach wie vor, das Gutachten öffentlich zu machen, auf dessen Grundlage sie sich berechtigt sah, auch nach 2012 weiter an Verlage auszuschütten. Immerhin wird dieses Gutachten nun wohl im Rahmen der anstehenden Prozesse auf den Tisch gelegt werden müssen. Die beiden Klagen kommen nicht überraschend. Auf den letzten drei Mitgliederversammlungen der VG WORT ist entsprechende Kritik an dem Rückabwicklungsverfahren immer wieder geäußert, von Vorstand, Verwaltungsrat und Autorenvertretern jedoch stets als unberechtigt und schädlich für die Solidargemeinschaft zurückgewiesen worden. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Gerichte das auch so sehen. Falls nicht, wird die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet, sich noch dringlicher stellen, als dies jetzt schon der Fall ist.
1 Kommentar
globetrotter
29/11/2017 11:13:47 am
Gibt es zwischenzeitlich Ergebnisse aus den Verfahren, die Sie veröffentlichen können?
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