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Wir geben 8 auf die VG Wort
Protestbrief gegen EU-Neuregelung zur Verlegerbeteiligung
Wie berichtet, hat der Bundestag am 15.12.2016 eine Neuregelung zur Verlegerbeteiligung beschlossen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Ihr zufolge können Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft in Zukunft wieder beteiligt werden, wenn die Urheber ausdrücklich zustimmen. Die Regelung ist europarechtlich umstritten, aber jetzt steht sie erst einmal. Anders sieht es auf europäischer Ebene aus. Dort arbeitet man mit Hochdruck darauf hin, dass die Urheber in Zukunft nicht mehr selbst entscheiden sollen. Vielmehr sollen die Verleger in Zukunft einen Rechtsanspruch auf Beteiligung gegen die Autoren, auf Beteiligung an deren „gerechtem Ausgleich“ bekommen. (Der Wortlaut der geplanten Regelung findet sich hier.) Und bislang protestiert dagegen niemand: weder die Autorenvertreter in der VG WORT, noch die Initiative Urheberrecht, noch ver.di, noch der DJV, noch sonst irgendein Autorenverband (wir lassen uns gerne korrigieren, falls doch). Wir meinen: Wie immer man zur Verlegerbeteiligung steht – Autorinnen und Autoren sollten wenigstens selbst entscheiden dürfen. Machen Sie mit bei unserer Protestaktion! Deshalb bitten wir Sie heute, einen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu schreiben und selbst für Ihre Rechte einzutreten. Unten stellen wir ein Musteranschreiben bereit. Kern dieses Anschreibens ist die Bitte an die Parlamentarier, einen Änderungsantrag für eine Streichung des betreffenden Art. 12 zu stellen. Je mehr Parlamentarier dieser Bitte nachkommen, desto größer ist die Chance, dass das Europäische Parlament sich diese Position zu eigen macht. Damit wäre noch nichts entschieden, denn es folgen noch die Trilogverhandlungen mit Kommission und Rat. Aber es wäre ein Anfang. An der durch den Bundestag neu geschaffenen Lage, dass Verleger mit Zustimmung der Autor/innen beteiligt werden können, würde sich durch eine Streichung der Art. 12 übrigens zunächst nichts ändern. Richten sollte sich das Schreiben an alle Parlamentarier, die entweder mit dem großen Urheberrechtspaket der Kommission oder mit den urheberrechtlichen Ausnahmeregelungen für Blinde und Sehbehinderte befasst sind. Letzteres weil einige Parlamentarier darauf drängen, die Regelung zur Verlegerbeteiligung zu den Ausnahmen für Blinde und Sehbehinderte zu packen (mehr dazu hier). Sie können den Text auch abändern, indem Sie zum Beispiel eine persönliche Erklärung hinzufügen, warum Sie meinen, dass jeder selbst über eine Verlegerbeteiligung entscheiden können sollte. Die Zeit drängt, denn wie dem Zeitplan zu entnehmen ist, können im federführenden JURI-Ausschuss für das Copyright-Dossier Änderungsanträge nur noch bis zum 30. März 2017 eingereicht werden – in den anderen Ausschüssen liegen die Deadlines zum Teil noch früher. Den derzeitigen Stand der Verfahren auf EU-Ebene können Sie in den jeweiligen Procedure Files nachlesen: hier zum Copyright Dossier, hier zu den Ausnahmen für Blinde und Sehbehinderte. Verbreiten Sie unseren Aufruf! Was können Sie noch tun? Verbreiten diesen Aufruf weiter, legen Sie Ihren Verbänden nahe, ihn zu unterstützen, twittert und facebookt darüber. Wenn Sie uns bei Ihren Mails in Kopie oder BCC setzen, gibt uns dies ein wertvolles Feedback über den Erfolg dieser Aktion. Wir geben die Daten natürlich nicht weiter. Wir würden uns auch darüber freuen, wenn jemand diesen Text ins Englische übersetzen würde. Federführend ist für beide Dossiers der Rechtsausschuss (JURI). Wichtig ist vor allem, die Berichterstatter und Schattenberichterstatter anzuschreiben. Für das Copyright-Dossier sind das: Berichterstatterin JURI: COMODINI CACHIA Therese: therese.comodinicachia@europarl.europa.eu Schattenberichterstatter der Fraktionen: GERINGER DE OEDENBERG Lidiea Joanna: lidiajoanna.geringerdeoedenberg@europarl.europa.eu DZAHMBAZKI Angel: angel.dzhambazki@europarl.europa.eu CAVADA Jean-Marie: jean-marie.cavada@europarl.europa.eu MAŠTÁLKA Jiří jiri.mastalka@europarl.europa.eu REDA Julia: julia.reda@europarl.europa.eu ADINOLFI Isabella: isabella.adinolfi@europarl.europa.eu BOUTONNET Marie-Christine: marie-christine.boutonnet@europarl.europa.eu Berichterstatter der mitberatenden Ausschüsse: ITRE-Ausschuss: KRASNODĘBSKI Zdzisław: zdzislaw.krasnodebski@europarl.europa.eu IMCO-Ausschuss: STIHLER Catherine: catherine.stihler@europarl.europa.eu CULT-Ausschuss: JOULAUD Marc: marc.joulaud@europarl.europa.eu Für das Blinden/Sehbehinderte-Dossier: Berichterstatter JURI: ANDERSSON Max: max.andersson@europarl.europa.eu Schattenberichterstatter der Fraktionen: ESTARÀS FERRAGUT Rosa: rosa.estaras@europarl.europa.eu NEGRESCU Victor: victor.negrescu@europarl.europa.eu DZHAMBAZKI Angel: angel.dzhambazki@europarl.europa.eu WIKSTRÖM Cecilia: cecilia.wikstrom@europarl.europa.eu MAŠTÁLKA Jiří: jiri.mastalka@europarl.europa.eu ADINOLFI Isabella: isabella.adinolfi@europarl.europa.eu BOUTONNET Marie-Christinemarie: christine.boutonnet@europarl.europa.eu Berichterstatter der mitberatenden Ausschüsse: EMPL-Ausschuss: STEVENS Helga: helga.stevens@europarl.europa.eu CULT-Ausschuss: TRÜPEL Helga: helga.truepel@europarl.europa.eu PETI-Ausschuss: ESTARÀS FERRAGUT Rosa: rosa.estaras@europarl.europa.eu CC/BCC an uns: winterberg.office@gmail.com Wer sich mehr Arbeit machen möchte, kann gleich alle Mitglieder des federführenden JURI-Ausschuss anschreiben: http://www.europarl.europa.eu/committees/en/juri/members.html Und am besten auch noch die des mitberatenden CULT-Ausschusses: http://www.europarl.europa.eu/committees/en/cult/members.html Für Schreiben aus Deutschland haben besonders die deutschen Abgeordneten ein Ohr. Hier unser Vorschlagstext (einfach kopieren und in eine Mail einfügen): Sehr geehrte Frau/Herr Abgeordnete, Sie beraten derzeit über den Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM (2016) 593 final). Artikel 12 des Vorschlags der Kommission zufolge sollen Verleger in Zukunft einen Anteil am 'gerechten Ausgleich' für die Nutzungen eines Werk beanspruchen können, die im Rahmen einer Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf das übertragene oder lizenzierte Recht erfolgt ist. Mit dieser Regelung soll eine Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften sichergestellt werden. Diese Ausschüttungen stehen nach derzeitigem Europarecht allein den Urhebern als den originären Rechteinhabern zu. Der Europäische Gerichtshof hat dies in zwei Urteilen (Luksan, C-277/10, 2012, Reprobel, C-672/13, 2015) ausdrücklich bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat im April 2016 auch der Deutsche Bundesgerichtshof in seinem Urteil Verlegeranteil (I ZR 198/13) die bisherige Praxis in Deutschland als rechtswidrig eingestuft. In Deutschland gilt seit 2016 eine Neuregelung, die eine Beteiligung der Verlage am gerechten Ausgleich der Urheber nur mit ausdrücklicher, nachträglicher Zustimmung des Urhebers erlaubt. Vielen Kritikern geht schon diese Regelung zu weit. Eine Neuregelung, die Verlegern auch dann einen Anteil am „gerechten Ausgleich“ der Urheber zugesteht, wenn diese nicht zustimmen, wäre inakzeptabel. Sie wäre auch unvereinbar mit dem Konzept des „gerechten Ausgleichs“ (Art. 5 Abs. 2 Buchst. a) und Buchst. b) InfoSoc-Richtlinie), der allein Rechteinhabern aufgrund des „Schadens“ zukommen kann, den diese durch die Nutzung im Rahmen von bestimmten Ausnahmen oder Beschränkungen ihrer Urheberrecht erleiden. Dies hat der Europäische Gerichtshof in den beiden erwähnten Urteilen ausdrücklich bekräftigt (vergl. Randnummer 105 Luksan bzw. Randnummer 44 Reprobel). Eine Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften sollte, falls die Folgenabschätzung der Kommission einen solchen Bedarf ergibt, durch ein eigenes, originäres Recht oder einen Beteiligungsanspruch gegen die Geräteindustrie verwirklicht werden – nicht jedoch zu Lasten des gerechten Ausgleichs der Urheber. Ich bitte Sie deshalb, im Rahmen der Beratung des Kommissionsvorschlags einen Änderungsantrag auf Streichung des Art. 12 zu stellen. Darüber hinaus bitte ich Sie, sich dafür einzusetzen, dass über dieses Thema im Rahmen der Erörterung des Urheberrechts-Pakets verhandelt wird und nicht im Rahmen des Vorschlags für eine Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstige Schutzgegenstände zugunsten Blinder, Sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (COM (2016) 596 final). Als Urheber finde ich es befremdlich, wenn über die Aufteilung von Vergütungen zwischen Urhebern und Verlegern im Zusammenhang mit Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte verhandelt werden soll, wie in jüngster Zeit eingebrachte Änderungsvorschläge nahelegen. Mit freundlichen Grüßen
2 Kommentare
Lisa Graf-Riemann
6/3/2017 03:47:18 pm
Sehe ich es richtig, dass es hier um PRESSEVERLAGE und nicht um BUCHVERLAGE geht? Vielleicht könnte man das etwas differenzieren, damit das klar wird. Danke!
Antwort
Sonya
7/3/2017 12:22:43 am
Hallo Lisa,
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