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Wir geben 8 auf die VG Wort
Ein ehrenamtlicher Funktionär der VG WORT hat sich bereit erklärt, Gelder in Höhe von zweimal je 4.000 Euro, die er für teure Übernachtungen und Business-Class-Flüge im Jahr 2017 von der VG WORT erhalten hat, an die Verwertungsgesellschaft zurückzuzahlen. Das Medienportal Meedia hatte im Februar 2016 berichtet, dass der Ehrenamtler, der für die VG WORT tätig ist, diese Gelder als Kostenerstattung für Reisen zu Gremiensitzungen der Verwertungsgesellschaft erhalten habe.
„Ich sehe ein, dass das in Zeiten, in denen Autoren von ihren Verlagen dazu aufgefordert werden, auf einen Teil ihrer Vergütungen zu verzichten, sonderbar wirken mag“, erklärte der Funktionär. Er habe sich deshalb entschieden, das Geld ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückzuzahlen. Eigenes Fehlverhalten räumt der Jurist indes nicht ein. „Ich konnte nicht wissen, dass jemand daran Anstoß nehmen würde. Schließlich hat die VG WORT jahrelang rechtswidrig weit höhere Beträge an Verleger und Verbände wie etwa den Deutschen Hochschulverband ausgezahlt. Dagegen stellen meine Spesen zu vernachlässigende Kosten dar.“ Er habe die Zahlungen im Übrigen auch als Ausdruck der Dankbarkeit für seine Unterstützung der VG WORT in den Auseinandersetzungen um eine Beteiligung der Verleger begriffen. So habe er beispielsweise 2016 in einer juristischen Fachzeitschrift ausgeführt, private Kopien würden zu einem verminderten Absatz von Printexemplaren führen und deshalb nicht nur die Urheber, sondern auch die Verleger zu einem finanziellen Ausgleich berechtigen (NJW 2016, 2386). Es sei „doch sicher nachvollziehbar“, dass man eine solche Gefährdung der eigenen wissenschaftlichen Reputation „nicht ohne jede Gegenleistung riskieren“ könne. Disclaimer: Bei diesem Text handelt es sich, wie könnte es am 1. April anders sein, um einen Aprilscherz.
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Januar 2019
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