Bis Ende Februar 2017 hatten Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, gegenüber der VG WORT zu erklären, dass sie uaf ihnen zustehende Rückzahlungen aus den Ausschüttungen 2012-2016 verzichten, wenn die VG WORT ihrerseits darauf verzichtet, den Verlagen gegenüber ihre Forderungen geltend zu machen. Wir haben hier einige der Bettel- und Drohbriefe dokumentiert, die die Verlage in diesem Zusammenhang an die Autoren geschickt haben.
INGER Verlagsgesellschaft, 7.2.2017
Richard Boorberg Verlag, 23.1.2017
Handelsblatt Fachmedien, 27.1.2017
Böhlau Verlag, 11.1.2017
Kiepenheuer & Witsch, Ende Januar 2017
Wochenschau Verlag, per Mail am 1.2.2017
mareverlag, per Mail am 27.1.2017
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:VG Wort Verzichtserklärung
Datum:Fri, 27 Jan 2017 13:26:14 +0100
Von:Nicole Steinhauser <@mare.de>
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute wenden wir uns aus gegebenem Anlass mit einem besonderen Anliegen an Sie. Seit Jahrzehnten ist anerkannt, dass Leserinnen und Leser Bücher auf Kopiergeräten aller Art kopieren und in öffentlichen Bibliotheken ausleihen können. Da dadurch im öffentlichen Interesse Autorinnen, Autoren und Verlagen potentielle Verkaufserlöse in Millionenhöhe entgehen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass sich Autorinnen, Autoren und Verlage gemeinschaftlich in der Verwertungsgesellschaft Wort („VG WORT“) organisieren und regeln, dass alle Betroffenen anteilig an den Ausschüttungen der Kompensationszahlungen von Kopiergeräteherstellern und Bibliotheken teilhaben.
Wie die meisten von Ihnen wissen, hat sich – nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Entwicklungen – herausgestellt, dass die gesetzliche Grundlage für die jahrzehntelang anerkannte und bewährte gemeinsame Ausschüttungspraxis offenbar viel weniger tragfähig war als angenommen. In einem Urteil aus dem April dieses Jahres stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die VG WORT aufgrund bislang unzureichender gesetzlicher Verankerung Verlage bis auf Weiteres nicht mehr an den Ausschüttungen beteiligen darf.
In der Übergangszeit müssen sich alle Verlage an die derzeitige rechtliche Situation halten. Deshalb musste die VG WORT die gesamten bereits an die Verlage überwiesenen Ausschüttungen der Jahre 2012 bis 2015 wieder zurückfordern. Als nächsten Schritt wird die VG WORT die so erhaltenen Zusatzbeträge an die Autorinnen und Autoren ausschütten.
Die Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen wird für alle Verlage, auch für unser Haus, eine starke wirtschaftliche Belastung bedeuten. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Ihre Solidarität und Unterstützung für folgendes Vorhaben:
Ihnen stehen in genau dem Umfang, wie Verlage auf Kompensationszahlungen für die letzten Jahre verzichten müssen, entsprechende Nachzahlungen zu. Wir bitten Sie, ein großes Zeichen der Verbundenheit mit uns zu setzen und durch Unterzeichnung des beigefügten Schreibens auf (nur) diese zusätzlichen Auszahlungsansprüche zu verzichten. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Dokument an die VG WORT. Alternativ können Sie die administrativen Abläufe bei der VG WORT auch dadurch entlasten, dass Sie Ihre Verzichtserklärung online über das Internetportal https://tom.vgwort.de/portal/index abgeben, soweit sie bereits für die Nutzung dieses Portals registriert sind. Geben Sie dabei bitte unsere Karteinummer bei der VG WORT an. Diese lautet: 2202322
Die ihnen bereits zugeflossenen Ausschüttungen bleiben davon selbstverständlich unberührt und vollumfänglich erhalten. Wir Verlage werden durch Ihren Verzicht keinerlei Zusatzzahlungen erhalten, sondern können dadurch nur die wirtschaftlich sehr einschneidende Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der VG WORT wenigstens teilweise abwenden.
Wir haben lange überlegt, ob wir Sie um diese Form der Unterstützung bitten dürfen. Schließlich aber haben wir uns dazu entschieden, weil wir darauf setzen, dass Sie als Autorinnen und Autoren des Hauses sehr genau wissen, dass unsere Bücher nur im engen und arbeitsintensiven Zusammenwirken aller Beteiligten entstehen können. Deshalb wissen Sie auch, wie wichtig uns ist, dass unsere Autorinnen und Autoren wie der Verlag an allen Vertriebserlösen partizipieren. Schließlich setzen wir darauf, dass es Ihre Billigung fand und weiterhin findet, dass Kompensationszahlungen für unterbliebene Vertriebserlöse stets fair und sachgerecht aufgeteilt wurden und auch weiterhin werden. Aufgrund der aufgezeigten Rechtslage ist die Beibehaltung der fairen und sachgerechten Aufteilung vorübergehend nur in der unterbreiteten Form möglich. Wir wissen, dass wir Sie hier um ein außergewöhnliches Zeichen der Solidarität bitten, wissen uns dabei aber im Einklang mit den Bekundungen von zahlreichen Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die uns mit Blick auf das traditionell stets enge Miteinander von Autoren und Verlagen bereits ihre Unterstützung zugesagt haben.
Mit herzlichem Dank und besten Grüßen
Nicole Steinhauser
Buchhaltung
Rechte & Lizenzen
mareverlag GmbH & Co. oHG
Pickhuben 2
20457 Hamburg
Tel: +49 40 369 859-XX
Fax: +49 40 369 859-xx
www.mare.de
Geschäftsführer: Nikolaus Gelpke
Amtsgericht Hamburg: HRA 90234
P please don't print this e-mail unless you really need to
Betreff:VG Wort Verzichtserklärung
Datum:Fri, 27 Jan 2017 13:26:14 +0100
Von:Nicole Steinhauser <@mare.de>
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute wenden wir uns aus gegebenem Anlass mit einem besonderen Anliegen an Sie. Seit Jahrzehnten ist anerkannt, dass Leserinnen und Leser Bücher auf Kopiergeräten aller Art kopieren und in öffentlichen Bibliotheken ausleihen können. Da dadurch im öffentlichen Interesse Autorinnen, Autoren und Verlagen potentielle Verkaufserlöse in Millionenhöhe entgehen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass sich Autorinnen, Autoren und Verlage gemeinschaftlich in der Verwertungsgesellschaft Wort („VG WORT“) organisieren und regeln, dass alle Betroffenen anteilig an den Ausschüttungen der Kompensationszahlungen von Kopiergeräteherstellern und Bibliotheken teilhaben.
Wie die meisten von Ihnen wissen, hat sich – nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Entwicklungen – herausgestellt, dass die gesetzliche Grundlage für die jahrzehntelang anerkannte und bewährte gemeinsame Ausschüttungspraxis offenbar viel weniger tragfähig war als angenommen. In einem Urteil aus dem April dieses Jahres stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die VG WORT aufgrund bislang unzureichender gesetzlicher Verankerung Verlage bis auf Weiteres nicht mehr an den Ausschüttungen beteiligen darf.
In der Übergangszeit müssen sich alle Verlage an die derzeitige rechtliche Situation halten. Deshalb musste die VG WORT die gesamten bereits an die Verlage überwiesenen Ausschüttungen der Jahre 2012 bis 2015 wieder zurückfordern. Als nächsten Schritt wird die VG WORT die so erhaltenen Zusatzbeträge an die Autorinnen und Autoren ausschütten.
Die Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen wird für alle Verlage, auch für unser Haus, eine starke wirtschaftliche Belastung bedeuten. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Ihre Solidarität und Unterstützung für folgendes Vorhaben:
Ihnen stehen in genau dem Umfang, wie Verlage auf Kompensationszahlungen für die letzten Jahre verzichten müssen, entsprechende Nachzahlungen zu. Wir bitten Sie, ein großes Zeichen der Verbundenheit mit uns zu setzen und durch Unterzeichnung des beigefügten Schreibens auf (nur) diese zusätzlichen Auszahlungsansprüche zu verzichten. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Dokument an die VG WORT. Alternativ können Sie die administrativen Abläufe bei der VG WORT auch dadurch entlasten, dass Sie Ihre Verzichtserklärung online über das Internetportal https://tom.vgwort.de/portal/index abgeben, soweit sie bereits für die Nutzung dieses Portals registriert sind. Geben Sie dabei bitte unsere Karteinummer bei der VG WORT an. Diese lautet: 2202322
Die ihnen bereits zugeflossenen Ausschüttungen bleiben davon selbstverständlich unberührt und vollumfänglich erhalten. Wir Verlage werden durch Ihren Verzicht keinerlei Zusatzzahlungen erhalten, sondern können dadurch nur die wirtschaftlich sehr einschneidende Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der VG WORT wenigstens teilweise abwenden.
Wir haben lange überlegt, ob wir Sie um diese Form der Unterstützung bitten dürfen. Schließlich aber haben wir uns dazu entschieden, weil wir darauf setzen, dass Sie als Autorinnen und Autoren des Hauses sehr genau wissen, dass unsere Bücher nur im engen und arbeitsintensiven Zusammenwirken aller Beteiligten entstehen können. Deshalb wissen Sie auch, wie wichtig uns ist, dass unsere Autorinnen und Autoren wie der Verlag an allen Vertriebserlösen partizipieren. Schließlich setzen wir darauf, dass es Ihre Billigung fand und weiterhin findet, dass Kompensationszahlungen für unterbliebene Vertriebserlöse stets fair und sachgerecht aufgeteilt wurden und auch weiterhin werden. Aufgrund der aufgezeigten Rechtslage ist die Beibehaltung der fairen und sachgerechten Aufteilung vorübergehend nur in der unterbreiteten Form möglich. Wir wissen, dass wir Sie hier um ein außergewöhnliches Zeichen der Solidarität bitten, wissen uns dabei aber im Einklang mit den Bekundungen von zahlreichen Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die uns mit Blick auf das traditionell stets enge Miteinander von Autoren und Verlagen bereits ihre Unterstützung zugesagt haben.
Mit herzlichem Dank und besten Grüßen
Nicole Steinhauser
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