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Was bisher geschah

Ein großer Teil der Vorgeschichte, die schließlich zu dem BGH-Urteil Verlegeranteil führte, kann hier nachgelesen werden. Wie die aktuelle Lage aussieht und was die nächsten Schritte sind, beschreiben wir am Ende dieser Zusammenfassung.
 
21.04.2016
Der Bundesgerichtshof entscheidet in seinem Urteil I ZR 198/13 – Verlegeranteil, dass Verleger an den Ausschüttungen der „gesetzlichen Vergütungen“ der Verwertungsgesellschaften nicht beteiligt werden dürfen. Damit steht fest, dass die VG WORT seit 2002 jährlich zwischen 30% und 50% des Geldes, das den Autoren zugestanden hätte, zu Unrecht an Verlage (und zu einem geringeren Teil an kleinere Berufsverbände) ausgeschüttet hat.
 
05.07.2016
Das BMJV unterbreitet „Regelungsvorschläge zur Sicherung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlegern in Folge der Urteile EuGH „Reprobel" und BGH „Vogel"“. Hier unsere Berichterstattung dazu.
 
14.09.2016
Die Europäische Kommission legt ihr Urheberrechtspaket vor. Dieses enthält unter anderem eine Regelung (Art. 12) , die ermöglichen soll, dass Verleger wieder ohne Zustimmung der Urheber an deren gesetzlichen Vergütungen beteiligt werden. Hier unsere Berichterstattung dazu.
 
14.11.2016
Das Kammergericht Berlin entscheidet, dass die GEMA nicht nur gesetzliche Vergütungen zu 100% an Autoren ausschütten muss, sondern auch Einnahmen aus Nutzungsrechten allein den Urhebern zustehen, es sei denn, der Urheber hat Rechte statt an die GEMA an den Verlag abgetreten. Hier unsere Berichterstattung dazu.
 
26.11.2016
Die VG WORT beschließt auf ihrer Mitgliederversammlung einen „Korrektur-Verteilungsplan“: Die rechtswidrig an Verlage geleisteten Zahlungen sollen für den noch nicht verjährten Zeitraum 2012-2015 zurückverlangt werden. Auch die im Jahr 2016 noch nicht an Verlage ausgeschütteten Zahlungen werden in die Regelung einbezogen. Urheber sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Rückzahlungsansprüche gegen die VG WORT an Verlage abzutreten, wenn sie das Geld nicht wiederhaben wollen. Hier unsere Berichterstattung dazu. Hier einige Beispiele für Briefe, mit denen Verlage im Nachgang versucht haben, Autoren dazu zu bewegen. Zugleich beschließt die MV Änderungen der Satzung, mit denen den Verlegern weiterhin ein Stimmrecht zugesprochen wird, während der Einfluss der Wahrnehmungsberechtigten reduziert wird (unsere Einschätzung zu diesen Satzungsänderungen hier). Der Vorschlag für einen Verteilungsplan für die Zukunft findet keine ausreichende Mehrheit, da er die vom BGH für rechtswidrig erklärte Verlegerbeteiligung lediglich vorübergehend außer Kraft zu setzen vorschlägt (siehe auch MV vom 20.05.2017).
 
15.12.2016
Der Deutsche Bundestag beschließt im Zuge seiner Reform des Urhebervertragsrechts Neuregelungen zur Verlegerbeteiligung, die zum 24.12.2016 in Kraft treten. Hier unsere Berichterstattung dazu.
 
16.12.2016
Die VG WORT gibt bekannt, dass sie nun doch keine Abtretung von Ansprüchen der Autoren an Verleger organisieren will. Stattdessen sollen Autoren darauf verzichten, ihre Ansprüche geltend zu machen, wenn die VG WORT zugleich den Verlagen die Rückzahlung erlässt. Hier unsere Berichterstattung dazu.
 
30.01.2017
Damit die europäische Neuregelung der Verlegerbeteiligung schneller in Kraft treten kann, schlägt die Europa-Abgeordnete Sabine Verheyen vor, die Regelung aus dem Urheberpaket herauszunehmen und sie in eine Richtlinie zur Erleichterung des Zugangs von Blinden zu urheberrechtlich geschützten Werken einzugliedern. Hier unsere Berichterstattung dazu.
 
08.03.2017
T. Comodini Cachia, Berichterstatterin des federführenden JURI-Ausschusses, legt ihren Entwurf für einen Bericht des Europäischen Parlaments zu den Urheberrechtsvorschlägen der Europäischen Kommission vor. Die geplante Regelung zur Verlegerbeteiligung (Art. 12) lässt der Berichtsentwurf unangetastet. Abgeordnete des federführenden und der beratenden Ausschüsse können nun Änderungsanträge stellen und dabei zum Beispiel die Streichung dieses Artikels vorschlagen. Wir stellen hier einen Brief zur Verfügung, den Autoren schreiben können, um ihnen genau dies vorzuschlagen.

30.03.2017
Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die Mitglieder des federführenden und der beratenden Ausschüsse des Copyright-Dossiers Änderungsanträge zum Entwurf des Berichts des Europäischen Parlaments stellen. Sie konnten noch den Antrag stellen, den Art. 12 (S. 29 im .pdf), mit dem die Verlegerbeteiligung wieder ermöglicht werden soll, zu streichen. Welche Ausschüsse beteiligt sind, kann man hier nachschauen.

20.05.2017
Die VG WORT beschließt auf ihrer Mitgliederversammlung einen neuen Verteilungsplan. Autoren können nun freiwillig zugunsten von Verlagen auf einen Teil ihrer gesetzlichen Vergütungen verzichten. Dies ist nach den im Dezember 2016 beschlossenen neuen gesetzlichen Regelungen (§ 27a VGG) möglich.

11.10.2017
Autorenverbände aus Italien, Schweden, Spanien und vielen anderen Ländern protestieren mit einer Petition gegen die Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung auf europäischer Ebene. Deutsche Autorenverbände unterzeichnen die Petition nicht.

18.04.2018
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, die Beschwerde des Verlags C.H. Beck gegen die Verlegerbeteiligung nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie unsubstantiiert sei.

25.05.2018
Der Rat der Europäischen Union legt seine Verhandlungsposition für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission über das Urheberrechtspaket fest. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten verschärfen den Vorschlag der Kommission zur Verlegerbeteiligung noch (Art. 12, S. 55 im .pdf). Die Verleger sollen demnach nicht nur an der Reprographieabgabe, sondern auch an der Bibliothekstantieme beteiligt werden.

09. 06.2018
Die Mitgliederversammlung der VG WORT beschließt, den Förderungsfonds Wissenschaft, aus dem Druckkostenzuschüsse bezahlt werden, zukünftig mit bis zu 10% der auf den Bereich Wissenschaft entfallenden Einnahmen aus der Reprographieabgabe auszustatten - zusätzlich zu dem Geld, das bereits aus der Bibliothekstantieme in den Fonds fließt.

20. 06.2018
Der federführende JURI-Ausschuss des Europäischen Parlaments beschließt den Bericht von MdEP Axel Voss (in einer Kompromissfassung) zum Copyright-Dossier.

05.07.2018
Das Europäische Parlament stimmt gegen die Aufnahme offizieller Trilog-Verhandlungen auf der Basis der Empfehlung des JURI-Ausschusses.

12.09.2018
Das Europäischen Parlament beschließt seine Position zur Urheberrechtsreform (leicht abweichend von der ursprünglichen Empfehlung des JURI-Ausschusses), mit der es nun offiziell in die Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission eintritt. Unsere Berichterstattung dazu hier.

 
Wie wird die Geschichte weitergehen? Schauen Sie unter Next Steps nach, was uns mutmaßlich bevorsteht.
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