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Wir geben 8 auf die VG Wort

Werden Sie Mitglied bei der VG WORT!

7/3/2017

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Nicht jeder, der Geld von der VG WORT bekommt, ist auch Mitglied: Weniger als ein Prozent der Wahrnehmungsberechtigten sind derzeit Mitglied und dürfen bei den Mitgliederversammlungen der VG WORT mitbestimmen. Selten sind dort mehr als zweihundert  Leute anwesend (immerhin mehr, als wenn im Bundestag über Urheberrecht abgestimmt wird).
 
Es gibt aber gute Gründe, gerade jetzt Mitglied zu werden. Auf der nächsten Mitgliederversammlung am 20. Mai 2017 wird vieles anders sein als früher. Bislang konnte jedes anwesende Mitglied das Stimmrecht für bis zu zwei weitere Mitglieder wahrnehmen. In Zukunft werden es bis zu zehn Stimmen sein. Außerdem kann man sich ab sofort von Dritten, die selbst nicht Mitglied sind, bei der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Und last, but not least: Man kann in Zukunft sein Stimmrecht im Vorhinein elektronisch ausüben – man braucht also nicht mehr vor Ort anwesend zu sein. Dafür muss man sich allerdings rechtzeitig registrieren.
 
Dies geht aus §7 sowie §7a der Satzung hervor. An diesen beiden Paragraphen sind auf der letzten Mitgliederversammlung verschiedene Änderungen beschlossen worden. Die beschlossenen Satzungsänderungen gehen im Wesentlichen auf Vorschriften des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zurück. Die VG WORT stellt derzeit keine aktuelle Fassung ihrer Satzung öffentlich zur Verfügung.
 
Wichtige Entscheidungen, etwa solche über den Verteilungsplan, müssen mit 2/3-Mehrheit getroffen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man schon mit einer relativ kleinen Gruppe von Kritikern wenn schon nichts Positives bewirken, so doch zumindest Schlimmeres abwenden kann. So ist beispielsweise bei der letzten Mitgliederversammlung keine Mehrheit für einen neuen Verteilungsplan zustande gekommen, der die pauschale Ausschüttung an Verleger lediglich vorübergehend aussetzen wollte.
 
In Zukunft gelingt das möglicherweise nicht mehr so leicht. Wenn die Autorenvertreter in der VG WORT, die den Kurs des Vorstands bislang stets uneingeschränkt gestützt haben, mit je zehn Stimmen auf der Mitgliederversammlung auftauchen, wird es sehr viel schwieriger, eine Sperrminorität zu erreichen – von einer Mehrheit noch ganz zu schweigen, die man bräuchte, um positive Veränderungen anzustoßen. Im Nachhinein kann dann nur auf dem Klageweg gegen die häufig rechtswidrigen Entscheidungen der VG WORT Mitgliederversammlung vorgegangen werden.
 
Deshalb: werden Sie Mitglied! So schnell wie möglich!
 
Wie das geht? Ganz einfach: Sie schreiben eine Mail an vgw@vgwort.de unter Angabe Ihrer Karteinummer:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 13 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) die Mitgliedschaft in der VG WORT. Ich bin Inhaber von Urheberrechten und Nutzungsrechten an Sprachwerken, wie sie von Mitgliedern der folgenden Berufsgruppen verfasst werden (bitte auswählen):
Berufsgruppe 1: Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke;
Berufsgruppe 2: Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur;
Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur;
Ich beantrage, mein Stimmrecht in der Berufsgruppe
[entsprechende Nummer einfügen] auszuüben.
 
optional:
Bitte teilen Sie mir bis zum (Frist von einer Woche) mit, wann über meinen Antrag entschieden wird.
Bitte schicken Sie mir zudem eine aktuelle Satzung auf dem Stand der Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung zu und informieren Sie mich über das Verfahren zur Registrierung für die Stimmrechtsausübung per elektronischer Stimmabgabe sowie über die hierfür geltenden Fristen und Authentifizierungsanforderungen. Bitte teilen Sie mir auch etwaige formale Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Stellvertreters mit.
 
Mit freundlichen Grüßen

 
Die Frage der Berufsgruppe

Sie können mehreren Berufsgruppen angehören, wenn Sie Inhaber und Urheber von Nutzungsrechten an Sprachwerken sind, wie sie von Mitgliedern dieser Berufsgruppen verfasst werden. Dazu genügt es, ein einziges Werk aus einem der Arbeitsbereiche der genannten Berufsgruppen veröffentlicht zu haben. Sie können Ihr Stimmrecht aber nur in einer Berufsgruppe auswählen, die Sie dann frei wählen können.
 
Wir empfehlen Ihnen, gegenüber der VG WORT möglichst alle Berufsgruppen anzugeben, für die Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Sie können Ihr Stimmrecht jedoch nur in einer Berufsgruppe ausüben. Wir empfehlen Ihnen, hier die Berufsgruppe 2 zu wählen. Es genügt dafür zum Beispiel, wenn Sie einen einzigen journalistischen Blogbeitrag veröffentlicht haben. Die Berufsgruppe 2 ist derzeit die einzige, in der eine realistische Chance besteht, wenigstens eine 1/3-Sperrminorität zu erreichen. Auch ist eine Stimmabtretung nur an Mitglieder derselben Berufsgruppe möglich. Um eine möglichst große Opposition in der VG WORT zu bilden, ist es deshalb sinnvoll, möglichst viele Stimmen in einer Berufsgruppe zu konzentrieren. Es steht Ihnen aber natürlich frei, das anders zu handhaben.
 
Welche weitere Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Sie müssen weitere Voraussetzungen erfüllen, um Mitglied werden zu können. So müssen Sie beispielsweise in den letzten drei Kalenderjahren im Durchschnitt insgesamt mindestens 400 Euro pro Jahr von der VG WORT erhalten und bereits einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben. Es ist jedoch umstritten, ob all diese Voraussetzungen rechtens sind. Und vor allem: Sparen Sie sich die Mühe, das vorher zu prüfen. Die VG WORT muss es sowieso nachprüfen, und es kostet sie nur ein paar Mausklicks. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen Sie Bescheid. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, folgt kurz darauf eine Rechnung über die Aufnahmegebühr von 10 Euro sowie die Jahresgebühr in Höhe von 5 Euro.
 
VG INFO wird im Vorfeld der nächsten Mitgliederversammlung voraussichtlich eine Abstimmungsempfehlung hinsichtlich der (derzeit noch nicht vorliegenden) Vorlagen von Vorstand und Verwaltungsrat abgeben. Wir werden auf dieser Basis auch versuchen, Vertreter und Stimmrechtsübertragungen zu organisieren. Natürlich steht es Ihnen frei, anders abzustimmen oder Ihre Stimme jemand anderem zu übertragen.
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