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Wir geben 8 auf die VG Wort

Was folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verlegerbeteiligung?

6/6/2018

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Eigentlich dürften die Urheber sich in den nächsten Monaten auf eine fette Nachzahlung der VG WORT in Höhe von insgesamt 175 Millionen Euro freuen. Doch wer weiß? Bisher war die Verwertungsgesellschaft stets bemüht, solche Nachzahlungen zu verhindern oder zumindest so lange wie möglich zu verschleppen.

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern bekannt gegeben, dass es die Beschwerde des Verlags C.H. Beck gegen das BGH-Urteil Verlegeranteil nicht zur Entscheidung angenommen hat. Knapp gesagt: C.H. Beck (ein kleiner, auf die Ausschüttungen der VG WORT dringend angewiesener Fachverlag, Jahresumsatz 2016: nur 185,3 Millionen) fühlte sich enteignet, weil der Bundesgerichtshof das Geld der VG WORT den Urhebern zugesprochen hatte. Der Beschluss ist eine knallende Ohrfeige: Der von C.H. Beck eingereichte Schriftsatz genüge „nicht den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde“, eine Verletzung von Grundrechten sei „nicht hinreichend substantiiert dargetan“. Immer wieder heißt es, der Vortrag des Verlags sei unsubstantiiert, dieses oder jenes sei nicht vorgetragen oder ersichtlich, und der Verlag habe sich mit x,y und z nicht auseinandergesetzt. Dem Text des BVerfG ist zu entnehmen, dass C.H. Beck sein Anliegen, vorsichtig ausgedrückt, nicht sehr überzeugend begründen konnte.

Kurz, das Geld der VG WORT steht auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts allein den Autoren zu.

175 Millionen zur Absicherung gegen BVerfG-Entscheidung

Aber jetzt wird es erst richtig spannend. Denn angeblich aus Sorge, dass das Bundesverfassungsgericht C.H. Beck Recht geben könnte, hat die VG WORT hohe Rückstellungen gebildet, die sie nun eigentlich an die Autoren ausschütten müsste. In einer Pressemitteilung vom 1. Dezember 2017 erläuterte sie,

"[…] dass Rückstellungen, die im Rahmen der Nachzahlungen nicht verwendet werden, zunächst weiterhin zurückgestellt bleiben. Sie dienen im Falle der Aufhebung des BGH-Urteils durch das Bundesverfassungsgericht zur Absicherung des Risikos einer neuerlichen Korrektur dergeleisteten Ausschüttungen. Zu diesem Zweck wurde ergänzend auch die Bildung neuer Rückstellungen beschlossen. Damit soll insgesamt ein Betrag abgesichert werden, der der Gesamtsumme der jetzigen Nachzahlungen entspricht. Die weiteren Rückstellungen werden gebildet aus Einnahmen der VG WORT für Mobiltelefone und Tablets für die Jahre 2012 bis 2016 für sog. stehenden Text. Die VG WORT wird die Entwicklung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht genau beobachten und fortwährend überprüfen, wann die gebildeten Rückstellungen wieder aufgelöst werden können." (Hervorhebung von uns, mehr Details zu den diversen Rückstellungen der VG WORT hier)

Dies dürfte nun der Fall sein, denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar. Die Summe der Nachzahlungen, die im Dezember 2017 stattfanden, betrug insgesamt 175 Millionen Euro. Dies geht aus Erläuterungen des Geschäftsführers Rainer Just gegenüber dem Börsenblatt des Deutschen Buchhandels hervor. Wenn die VG WORT, wie sie in oben zitierter Presseerklärung selbst angibt, insgesamt eine ebenso hohe Summe zurückgestellt hat, um sich vor Rückforderungen der Verlage nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu schützen, so dürfte es jetzt keinen Grund mehr für diese Rückstellungen geben.

Noch mal so viel Geld wie im Dezember 2017?

Die logische Konsequenz müsste sein, die 175 Millionen Euro unverzüglich an die Autoren auszuschütten. Dies würde bedeuten, dass die Urheber (jedenfalls in ihrer Gesamtheit) noch einmal eine Ausschüttung in derselben Höhe wie im Dezember 2017 erhalten würden.

Man darf gespannt sein, ob die VG WORT das auch so sieht. Denn auf europäischer Ebene setzen sich die Verwertungsgesellschaft, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Gewerkschaft ver.di derzeit vehement für eine Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung ein.
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