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Wir geben 8 auf die VG Wort
Nachdem die VG WORT derzeit keine Gelder mehr an Wissenschaftsverlage ausschütten darf, es sei denn, die Autoren verzichten freiwillig auf einen Teil ihrer Ansprüche, hat sie sich eine neue Möglichkeit überlegt, den Verlegern weiter Geld zuzuschanzen: über den Förderungsfonds Wissenschaft. Dies geht aus den (nicht öffentlich zugänglichen) Unterlagen zur nächsten Mitgliederversammlung hervor.
Der erwähnte Förderungsfonds speist sich schon heute aus Geldern, die eigentlich den Autoren zustehen: 50% des Aufkommens für wissenschaftliche sowie Sach- und Fachbücher aus der Bibliothekstantieme (also aus dem Topf, in den die Bibliotheken für Ausleihen einzahlen) fließen nach § 10 (3) der Satzung der VG WORT als „Förderungsausschüttung“ in den Wissenschaftsfonds. 10% der Wissenschafts-Reproeinnahmen Wissenschaftsverlage verlangen von Doktoranden und Habilitanden Druckkostenzuschüsse, die im geisteswissenschaftlichen Bereich in der Regel bei 3.000 Euro für eine Monographie anfangen. Autoren können beim Wissenschaftsfonds der VG WORT einen Antrag auf Übernahme dieser Druckkostenzuschüsse stellen. Der Förderungsfonds Wissenschaft dient also gewissermaßen dazu, Autorengelder über den Umweg der Druckkostenzuschüsse an die Verlage umzuleiten. Zusätzlich zu den Mitteln aus der Bibliothekstantieme möchte die VG WORT in Zukunft nun auch Mittel aus der Gerätevergütung (§ 54 UrhG) in den Fonds einfließen lassen, soweit sie auf wissenschaftliche Werke entfallen – begrenzt auf 10% der Einnahmen. Die Steigerung dürfte trotzdem erheblich sein. Laut Geschäftsbericht betrugen die Einnahmen aus der Bibliothekstantieme 2017 insgesamt nur 9,98 Millionen Euro, während die Kopiergerätevergütung 146,88 Millionen einbrachte. Im Bereich Wissenschaft wurden aus Reprographie und Bibliothekstantieme zusammen im Jahr 2017 mehr als 22 Millionen Euro ausgeschüttet (Geschäftsbericht S. 14). Höhere Druckkostenzuschüsse Die Folge ist absehbar: Je mehr Geld im Fonds ist, desto höhere Druckkostenzuschüsse können die Verlage in Zukunft von den Autoren verlangen. Anders als beim Sozialfonds der VG WORT, bei dem das Geld mittelbar den Berechtigten zugutekommt, dient das Modell des Wissenschaftsfonds also dazu, eine Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Urheber durch die Hintertür einzuführen. Nutznießer sind ausgerechnet die Wissenschaftsverlage, die an Urheber in der Regel nicht einmal Honorare zahlen und von den Bundesländern ohnehin schon erhebliche Summen für elektronische Bibliotheksnutzungen erhalten. Keinerlei Protest von Autorenvertretern und Gewerkschaften Die Autorenvertreter und ihre gewerkschaftlichen Rechtsberater dürften damit genauso wenig Probleme haben wie mit der Anerkennung des Deutschen Hochschulverbands als bei Ausschüttungen begünstigte „Urheberorganisation“. Der Verband hatte über Jahre hinweg rechtswidrig Autorengelder von der VG WORT erhalten. An der letzten Mitgliederversammlung der VG WORT nahmen lediglich 25 Wissenschaftsautoren teil. Für wichtige Entscheidungen ist in jeder einzelnen Berufsgruppe eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
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Januar 2019
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