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Wir geben 8 auf die VG Wort

VG WORT: Verzicht auf Rückabwicklung

21/12/2016

1 Kommentar

 
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Seit gestern ist nun klar, wie sich die VG WORT die Rückabwicklung der zu unrecht an die Verlage ausgeschütteten Autorenanteile vorstellt. War bei den außerordentlichen Mitgliederversammlungen noch von Abtretungen die Rede gewesen, ist das vom Tisch. An deren Stelle ist nun der Verzicht getreten. Hierzu erklärt die VG WORT jedoch in ihrem Schreiben auch, dass sie keinerlei steuerrechtliche Beratung leisten kann und darf, weder gegenüber den Verlagen noch gegenüber den Autoren. Das ist einerseits eine Standardformulierung, offenbart zugleich aber auch das Dilemma, wonach die VG WORT keine Aussage treffen mag, ob dieses Verfahren wirklich rechtssicher ist.

Nach wie vor ungeklärt ist aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die VG WORT als Treuhänderin der Urheber nicht berechtigt ist, den Verlagen ihre Schuld zu erlassen. Wir meinen, dass nach dem BGH-Urteil nur eine vollständige Rückabwicklung korrekt wäre. Danach (bzw. im Prinzip natürlich jederzeit) stünde es selbstverständlich jedem Urheber frei, seinen Verlag mit einer Schenkung in beliebiger Höhe zu beglücken und sich, entsprechend den Aussagen des Börsenvereins, an dessen „Rettung“ zu beteiligen.

Der Börsenverein reagierte umgehend und veröffentlichte für die Mitglieder auf seiner Seite Informationen und Musterschreiben zum Thema.

Das Schreiben der VG WORT an die Verlage sowie die Verzichtserklärung für Urheber zum Download:
bf_vgwort_verleger.pdf
File Size: 298 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen

verzichtserklaerung.pdf
File Size: 130 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen

1 Kommentar
Theo Kierdorf
27/12/2016 08:03:49 pm

„Verzicht auf Rückabwicklung“ nennt die VG Wort selbst ihr dubioses Vorhaben, die Verlegerbeteiligung mit Hilfe von Hinterzimmerpolitik und Hintertürchen doch noch durchzusetzen. Auf die „Rückabwicklung“ soll verzichtet werden? Schön wär‘s.
Von der bekannten juristischen Fragwürdigkeit der Verzichtslösung einmal ganz abgesehen halte ich eine kurze Reflexion über die ständigen sprachlichen Entgleisungen der Vorstandsetage eines Serviceunternehmens für Sprachschaffende (vulgo VG Wort) für überfällig.
Diese sprachliche Unbeholfenheit scheint in der VG Wort Tradition zu haben, denn auch schon die Präambel der Satzung ist nicht gerade ein großer Wurf (das darauf Folgende sowieso nicht, wenn auch aus anderen als rein sprachlichen Gründen). Ähnlich verhält es sich mit sämtlichen Beschlußvorlagen zu den außerordentlichen und ordentlichen Versammlungen. Herrschaftszeiten, wenn der Vorstand es nicht auf die Reihe bekommt, verständliche Texte zu formulieren, dann soll er doch mal die Hilfe der Autorenvertreter im Verwaltungsrat in Anspruch nehmen. Noch einmal im Klartext: Die Beschlußvorlagen sind kaum lesbar und voll von sprachlichen Entgleisungen wie „Verzicht auf Rückabwicklung“, die kein Mensch, der auch nur einen Gedanken auf den Sinn verschwendet, gutheißen oder auch nur verstehen kann.

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