Vg Info
Wir geben 8 auf die VG Wort
Seit gestern ist nun klar, wie sich die VG WORT die Rückabwicklung der zu unrecht an die Verlage ausgeschütteten Autorenanteile vorstellt. War bei den außerordentlichen Mitgliederversammlungen noch von Abtretungen die Rede gewesen, ist das vom Tisch. An deren Stelle ist nun der Verzicht getreten. Hierzu erklärt die VG WORT jedoch in ihrem Schreiben auch, dass sie keinerlei steuerrechtliche Beratung leisten kann und darf, weder gegenüber den Verlagen noch gegenüber den Autoren. Das ist einerseits eine Standardformulierung, offenbart zugleich aber auch das Dilemma, wonach die VG WORT keine Aussage treffen mag, ob dieses Verfahren wirklich rechtssicher ist. Nach wie vor ungeklärt ist aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die VG WORT als Treuhänderin der Urheber nicht berechtigt ist, den Verlagen ihre Schuld zu erlassen. Wir meinen, dass nach dem BGH-Urteil nur eine vollständige Rückabwicklung korrekt wäre. Danach (bzw. im Prinzip natürlich jederzeit) stünde es selbstverständlich jedem Urheber frei, seinen Verlag mit einer Schenkung in beliebiger Höhe zu beglücken und sich, entsprechend den Aussagen des Börsenvereins, an dessen „Rettung“ zu beteiligen. Der Börsenverein reagierte umgehend und veröffentlichte für die Mitglieder auf seiner Seite Informationen und Musterschreiben zum Thema. Das Schreiben der VG WORT an die Verlage sowie die Verzichtserklärung für Urheber zum Download: ![]()
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1 Kommentar
Theo Kierdorf
27/12/2016 08:03:49 pm
„Verzicht auf Rückabwicklung“ nennt die VG Wort selbst ihr dubioses Vorhaben, die Verlegerbeteiligung mit Hilfe von Hinterzimmerpolitik und Hintertürchen doch noch durchzusetzen. Auf die „Rückabwicklung“ soll verzichtet werden? Schön wär‘s.
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