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Vg Info

Wir geben 8 auf die VG Wort

VG WORT hält weiter Gelder der Urheber zurück

8/12/2017

16 Kommentare

 
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Viele Urheber freuen sich derzeit auf Nachzahlungen der VG WORT. Gelder, die in den Jahren 2012-2015 widerrechtlich an Verlage ausgeschüttet worden waren, sind mittlerweile zurückgefordert worden. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. November 2016 verpflichtet die Verwertungsgesellschaft nun zu Nachzahlungen für 2012 - 2016 an die Autoren (2016 waren bereits keine Gelder mehr an Verlage ausgeschüttet worden).

Es gibt gute Nachrichten: Das Geld wird kommen – jedenfalls hat die VG WORT das unlängst noch in einer Pressemitteilung versprochen (wir hosten sie als Kopie bei uns, weil die VG WORT alte PM regelmäßig von ihrer Seite entfernt).

Es gibt aber auch schlechte Nachrichten: Möglicherweise reicht das Geld, das die Verlage zurückgezahlt haben, nicht aus. Wie hoch die Ausfälle sind, hat die VG WORT bis heute nicht öffentlich gemacht. Sie wird entsprechend auf Rückstellungen aus den Jahren 2002 bis 2007 zurückgreifen. Das aber bedeutet, dass die Urheber ihre Ansprüche letztlich aus der eigenen Tasche bezahlen. Denn auch diese Rückstellungen stammen aus Geldern, die den Urhebern ohnehin zustehen. Gegen diese Praxis ist eine Klage anhängig.

Bis hierhin war eigentlich alles schon bekannt. Neu ist hingegen, dass Vorstand und Verwaltungsrat nun beschlossen haben, neue Rückstellungen zu bilden, und zwar genau in Höhe der jetzigen Nachzahlungen. Sie wollen also weiterhin Gelder zurückstellen, die rechtmäßig den Urhebern zustehen, um sie möglicherweise später doch noch an Verleger auszuschütten. Die Begründung dafür lautet, dass das Bundesverfassungsgericht möglicherweise noch über eine Beschwerde des C.H. Beck Verlags entscheiden wird, die sich gegen die rechtliche Grundlage der Ausschüttungen richtet. Vereinfacht gesagt, fühlt sich C.H. Beck enteignet, weil der Verlag keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, von den Geldern der Urheber etwas abzubekommen.

Wie jeder Jurastudent weiß, hat eine Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung. Das Urteil des BGH ist also rechtskräftig. Außerdem sind Verwertungsgesellschaften dem Treuhandprinzip verpflichtet. Sie müssen Gelder der Urheber sobald wie möglich ausschütten und dürfen diese nur ausnahmsweise zurückstellen - wenn zum Beispiel unklar ist, wer der Inhaber der Rechte ist. Da Verlage nach derzeitiger Rechtslage jedoch von vornherein keine Inhaber der hier einschlägigen Rechte (sog. „gesetzliche Vergütungsansprüche“) sein können, fällt auch diese Rechtfertigung aus. Ohnehin ist es erstaunlich, dass die VG WORT sich plötzlich zu einer solchen „Absicherung“ ihres vermeintlichen Risikos verpflichtet wähnt, nachdem sie das Geld der Urheber jahrelang rechtswidrig an Verlage ausgeschüttet hat, ohne solche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Unter dem Strich bedeutet die Entscheidung von Vorstand und Verwaltungsrat: Die Urheber bekommen jetzt zwar Geld zurück. Ein Betrag in genau derselben Höhe, der eigentlich ebenfalls ausgeschüttet werden müsste, wird ihnen aber sogleich wieder weggenommen, um ihn für die Verleger zurückzulegen.

Diese Posse hat einen ernsten Hintergrund. Im nächsten Jahr will die Europäische Union die Verlegerbeteiligung wieder einführen. Möglicherweise hofft die VG WORT darauf, dass sie Gelder, die sie bis dahin zurückstellt, später doch noch an Verleger ausschütten kann, statt sie jetzt sofort den Urhebern zu zahlen.

Gegen die geplante Änderung des EU-Rechts regt sich mittlerweile Widerstand von Autorenverbänden aus Italien, Schweden, Spanien und vielen anderen Ländern. Die deutschen Autorenvertreter beteiligen sich nicht an den Protesten. Die Gewerkschaften und Berufsverbände sind der Meinung, sich mit den Verlegern in einer Solidargemeinschaft zu befinden. Kein einziger deutscher Autorenverband hat die europäische Petition vom Oktober 2017 mitgezeichnet. (UPDATE: Jetzt doch, der Journalistenverband freischreiber hat unterzeichnet.)
16 Kommentare
Gast im Dezember
8/12/2017 04:57:37 pm

Liebe Herausgeber dieser Seite / liebe Mitautoren,

eine Sache ist mir unklar: wenn ich es richtig sehe, erhalte ich eine Nachzahlung nur dann, wenn mein Verlag (bei mir: Bereich Wissenschaft) im besagten Zeitraum einen Wahrnehmungsvertrag mit der VGWORT hatte.
Unter TOM erscheint bei mir unter meinen alten Meldungen der Hinweis: "Verlagsbeteiligung: kein Verlagsanteil".
Hieraus schlussfolgere ich: kein Wahrnehmungsvertrag meines Verlages, Verlag hat keinen Anteil bekommen, daher keine Nachzahlung an mich.
Mich irritiert nun, dass ich mich vor einiger Zeit gerade mit meinem Verlag darauf geeinigt hatte, einer Verlagsbeteiligung nicht zuzustimmen, was doch gar keinen Sinn ergeben würde, wenn der Verlag ohnehin nicht in den Genuss von Ausschüttungen gekommen ist?
Es wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vorab ein herzliches Dankeschön!

Antwort
Eberward Schleppfuß
14/12/2017 02:05:50 pm

Das ist eine recht interessante Frage. Ich habe mir mal meine eigenen Meldungen (auch Wissenschaft) durchgesehen. Ältere Sachen (aus 2012/13) sind im System gar nicht mehr abrufbar.
Bei allen Meldungen aus 2014 und 2015 steht aber auch bei mir global und ohne Differenzierung „kein Verlagsanteil“ dahinter.

Nun ist es aber so, dass umindest für zwei von diesen Meldungen bei mir „Bettelbriefe“ von zwei verschiedenen Verlagen eingegangen sind. In einem Fall habe ich sogar zugestimmt (Verhandlungsmasse, weil dieser Verlag mir in einer anderen Sache entgegengekommen ist), im anderen Fall aber nicht auf den Sermon reagiert. „Kein Verlagsanteil“ wäre aber in beiden verschieden gelagerten Fällen eigentlich widersinnig.

Bei den übrigen Meldungen, für die es keine Bettelbriefe gab, kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dass die alle nichts von der VG-Wort erhalten haben sollen. OK, einer ist aus Österreich (da weiß ich nicht, wie das geregelt ist), aber bei noch einem anderen handelt es sich um einen recht renommierten und bekannten Wissenschaftsverlag. Da kann ich mir irgendwie schwer vorstellen, dass der nie etwas mit der VG-Wort zu tun hatte.

Antwort
Lisa Graf-Riemann
18/12/2017 06:57:48 pm

Lieber Gast,
du musstest doch bei den vg-wort-Meldungen deiner Titel bis inkl. 2016 im Meldesystem T.O.M. jeweils angeben, ob du einer Verlagsbeteiligung zustimmst oder nicht zustimmst. Das Ergebnis deines Kreuzchens siehst du jetzt in der rechten Spalte als Meldung "Kein Verlagsanteil", wenn du eben nichts abgetreten hast. Also ich gehe zumindest davon aus, dass es so ist.

Für 2017 hieß es von Seiten der vg wort, dass man, falls man NICHT abtritt, gar nichts machen muss. Dagegen muss man AKTIV erklären, WENN man abtreten will.

Ob der Verlag einen Wahrnehmungsvertrag hat oder nicht, kannst du m.W. in deinen Meldungen überhaupt nicht sehen.

Zu dem Kommentator, der sagt, er habe mit dem Verlag eine Abtretung vereinbart, in seiner vg-wort-Meldung stünde aber "Kein Verlagsanteil":
M.W. kann man die Abtretungs- bzw. Verzichtserklärung NUR bei der vg wort erklären, bei der Meldung des Titels, NICHT beim Verlag direkt. Deshalb war diese Erklärung wahrscheinlich nicht gültig. Wenn Herr Schleppfuß dennoch unbedingt abtreten will, muss er seine Entscheidung widerrufen. Da die Abtretung über die vg wort immer ANONYM erfolgt, sollte der Verlag jedoch nie erfahren, welcher seiner Autor abgetreten hat, welche seiner Autorinnen nicht. Er kann dem Autor, der sagt, er habe seinen Verlagsanteil abgetreten, nur dann der Lüge bezichtigen, wenn KEIN EINZIGER Autor dieses Verlags einen Verzicht erklärt hat, also auch der betreffende Autor nicht.

Antwort
Eberward Schleppfuss
19/12/2017 08:48:56 pm

Lisa Graf-Riemann schrieb:
M.W. kann man die Abtretungs- bzw. Verzichtserklärung NUR bei der vg wort erklären, bei der Meldung des Titels, NICHT beim Verlag direkt.

Und das habe ich (bei der VG-Wort) gemäß einem Gentleman's-Agreement
mit dem betroffenen Verlag auch getan (auch wenn der das letztlich natürlich nicht kontrollieren kann), der mir dafür auf einem anderen Gebiet entgegengekommen ist. (Nur zur Erklärung, um etwaige Missverstände zu vermeiden.)

Christoph Appelsnut
11/12/2017 09:29:22 pm

Vielen Dank für die Erklärung. Dass die VG Bild-Kunst sich herausnimmt, die für vergangenen September festgesetzte Auszahlung an die Urheber hinwegzusetzen und diese eigenmächtig auf einen nebülösen Termin im Frühjahr 2018 verschiebt, ist eine bodenlose Frechheit. Man wird von Herrn Pappi mit jammernden Newslettern hingehalten, wo er kleinlaut die bösen Lobbyisten anprangert. Dass die VG-Bild den Urhebern eigentlich Verzugszinsen auf die unrechtmässig einbehaltenen Ausschüttungen schuldet, davon ist darin natürlich keine Rede. Man fragt sich, ob dieser Urban Pappi nicht etwas mit seiner Aufgabe überfordert ist. Ein knallhartes Eintreten für die Interessen der Urheber sieht wahrlich anders aus. Dann heisst es weiter warten und hoffen, dass man nach Gutsherrenart irgendwann sein Geld überwiesen bekommt, natürlich wieder mit einer völlig intransparenten Aufschlüsselung. Dieser Laden braucht endlich eine professionelle Führung!

Antwort
Detlev Bednarz
12/12/2017 12:17:17 pm

Die Autoren und Übersetzer in Deutschland sind in in dieser Angelegenheit eher zurückhaltend. Es ist wohl nicht so, dass sie besonders gerne auf die Rückzahlungen von VG Wort verzichten würden, sie fürchten wohl eher die Verlage von denen sie bisher Aufträge erhalten haben könnten sie zukünftig meiden. Ob sich ein derartiges "Wohlverhalten" zu Gunsten der Verlage für die Autoren und Übersetzer auszahlen wird kann man sicher mit einem Fragezeichen versehen.

Antwort
Peter Schiltz
18/12/2017 02:15:23 pm

Warum sitzen in der VG Wort Funktionäre, die mit Argusaugen die Interessen der Verleger im Blick haben anstatt die der Autoren, was ihre genuine Aufgabe wäre? Ich kann und will ja nicht glauben, dass da Schmiergelder fließen. Aber wo ist dann deren psychologisches Problem?

Antwort
Noch ein Gast
19/12/2017 06:39:32 pm

Wurde mittlerweile eigentlich an irgendjemanden schon was ausgeschüttet/nachgezahlt? Das Jahr neigt sich dem Ende zu und ich habe noch nichts erhalten...

Antwort
Lisa Graf-Riemann
19/12/2017 07:23:46 pm

Nur diejenigen UrheberInnen, die geklagt haben, haben auch ihr Geld bekommen. Alle anderen warten noch auf die Ausschüttung, die bis Ende des Jahres (2017) kommen sollen. Noch gibt es keine anderslautenden Auskünfte.

Antwort
Ray
26/12/2017 11:52:28 pm

Die zweite Ausschüttung habe ich inzwischen vor Weihnachten erhalten.

WoisdieKohle
21/12/2017 03:17:43 pm

Wo bleibt die Kohle?? Habe den Verdacht, dass gar nicht ausgezahlt wird. Dann stelle ich am 2.1. Strafantrag wegen Untreue. Sollen die Strafgerichte dass mal prüfen...

Antwort
Argentaler
22/12/2017 12:25:52 pm

Bei mir ist das Geld heute angekommen. In TOM ist aber noch kein Ausschüttungsbrief abrufbar.

Antwort
Caio
21/12/2017 04:34:40 pm

Angeblich soll die Ausschüttung ja Ende des Jahres erfolgen.

Antwort
Lisa Graf-Riemann
21/12/2017 04:44:53 pm




Ungefähr so spannend wie der aktuelle Bitcoin-Kurs:

"Mittlerweile sind die technischen Vorbereitungen hierfür abgeschlossen, so dass die Ausschüttung planmäßig zum Ende dieser Woche durchgeführt werden kann. Ausschüttungsempfänger, die ihre Auszahlung per Überweisung erhalten, sollten den Zahlungseingang bereits in den kommenden Tagen feststellen können."

http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/allgemeine_pdf/211217_Information_zur_Nachausschuettung_2012_bis_2016.pdf

Antwort
Geldisda!
22/12/2017 10:59:04 am

Geld ist eben bei mir angekommen

Antwort
Autorin
30/12/2017 11:51:33 pm

Mich hat auch keine Nchzahlung erreicht, und ein Blick ins T.O.M. sagt auch für alle meine Veröffentlichungen "kein Verlagsanteil". Das irritiert mich aus dem gleichen Grund wie meine Vorredner: 1. handelt es sich um mehrere, verschiedene große Wissenschaftsverlage, 2. haben mich davon auch welche kontaktiert mit der Bitte, meinen Anteil abzutreten (worauf ich nicht reagiert habe, und auch mit der VG Wort selbst nichts anderes vereinbart habe). Das hätten sie doch nicht gemacht, wenn es diesen Anteil gar nicht gibt. Wie kann das sein?

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