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Wir geben 8 auf die VG Wort

JURI-Ausschuss beschließt Kompromiss zur Verlegerbeteiligung

27/6/2018

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Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 einen Kompromiss für die europäische Neuregelung zur Beteiligung der Verleger an den Urheberrechts-Einnahmen der Autoren beschlossen. Die neue Formulierung des Artikel 20 kann hier nachgelesen werden, S. 13 im .pdf, sie lautet nun:
 
Article 12
Claims to fair compensation
Member States with compensation sharing systems between authors and publishers for exceptions and limitations may provide that where an author has transferred or licensed a right to a publisher, such a transfer or a licence constitutes a sufficient legal basis for the publisher to claim a share of the compensation for the uses of the work made under an exception or limitation to the transferred or licensed right, provided that an equivalent compensation sharing system was in operation in that Member State before 12 November 2015.

The first subparagraph shall be without prejudice to the arrangements in Member States concerning public lending rights, the management of rights not based on exceptions or limitations to copyright, such as extended collective licensing schemes, or concerning remuneration rights on the basis of national law.
 
Unter dem Strich bedeutet das: In den skandinavischen Ländern, in denen Extended Collective Licensing praktiziert wird, wird es auch in Zukunft keine Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Autoren geben. Extended Collective Licensing, kurz ECL, ist eine Lizenzierungspraxis, bei der Kollektive von Rechteinhabern mit Nutzern, also beispielsweise mit öffentlichen Bibliotheken, Lizenzvereinbarungen über die Nutzung von Werken treffen. Diese Regelungen gelten dann auch für Außenseiter, also für einzelne Urheber, die der Regelung nicht zugestimmt haben. Es sei denn, sie widersprechen – dann bekommen sie allerdings auch kein Geld. Die Einnahmen aus solchen Deals kommen in den skandinavischen Ländern allein den Autoren zugute.
 
In anderen europäischen Ländern, auch in Deutschland, erlaubt die Neuregelung, eine Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft wieder einzuführen, wenn eine solche Regelung bereits in Kraft war, bevor der EuGH sie mit seinem Reprobel-Urteil am 12. November 2015 für europarechtswidrig erklärt hat.
 
Anders gesagt: Die Rechtspolitiker des Europäischen Parlaments haben sich mehrheitlich für eine Regelung ausgesprochen, die es erlaubt, in Zukunft etwas legal zu tun, was bislang verboten war, wenn man denn bereits vor 2015 gegen das Verbot verstoßen hat.
 
Im Ergebnis wird diese Regelung zu zwei Klassen von Autoren in Europa führen: jene, die ihr Geld für sich behalten dürfen, und jene, die es mit ihren Verlagen teilen müssen. Dazu konnte es kommen, weil die skandinavischen Autoren laut genug gegen die Regelung protestiert haben, während die Interessenvertreter der deutschen Autoren sich auf die Seite der Verlage gestellt haben.
 
Noch ist allerdings nicht aller Tage Abend: Das Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 4. Juli 2018 über den Bericht des JURI-Ausschusses abstimmen. Bis dahin ist noch Zeit für Schreiben an alle Europa-Abgeordneten – insbesondere an die deutschen aus dem eigenen Bundesland. Je individueller diese Schreiben ausfallen, desto besser.
 
Danach kommen die Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union, der Vertretung der Mitgliedsländer. Dessen Position zur Verlegerbeteiligung kann hier nachgelesen werden (S. 55 im .pdf).
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Abstimmung im JURI-Ausschuss

18/6/2018

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Am 20.06.2018 findet im JURI-Ausschuss des EU-Parlaments die Abstimmung über das Copyright-Paket statt. Danach muss das Europäische Parlament als Ganzes den Bericht des Ausschusses noch bestätigen und sich mit dem Rat der Europäischen Union einigen, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten sitzen. Die jetzige Abstimmung ist also eine der wichtigeren. Deshalb noch einmal die Bitte: Wenn Ihr etwas gegen die Verlegerbeteiligung tun wollt, wendet Euch JETZT an die Abgeordneten. Hier  gibt es eine Vorlage dafür.
Wie es weitergeht, steht unter Next Steps.
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Stimmen zur Mitgliederversammlung 2018 der VG WORT

17/6/2018

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Wie unterschiedlich die Wahrnehmung von ein und derselben Veranstaltung sein kann, mögen die Resümees verschiedener Mitglieder zeigen, die wir im Folgenden vorstellen. Zwar überwiegen bei der Mitgliederversammlung die „alten weißen Männer“ deutlich, Zahlen über die Verteilung von Männern und Frauen unter den Wahrnehmungsberechtigten der VG WORT liegen jedoch bislang ebenso wenig vor wie eine Altersstruktur. Von daher war es erstaunlich, dass die Satzungskommission die Einführung einer Altersbegrenzung von 70 Jahren für Gremienmitglieder vorschlug. Als dann aber im gleichen Atemzug die Forderung nach einer Frauenquote auftauchte, wurde das Thema lieber vertagt. Dies ist umso bedauerlicher, als im kommenden Jahr wieder Wahlen anstehen und nicht anzunehmen ist, dass sich eine Erneuerung und Verjüngung ganz von alleine finden wird. So wurden dann in der kurzen Aussprache auch die üblichen Platituden aufgetischt, angefangen damit, dass „jüngere Mitglieder“ (kaum ein Mitglied im Saal war wohl jünger als 40 Jahre; ein Alter, in dem man hierzulande durchaus Bundespräsident/in werden kann) noch keine Gremienerfahrung mitbrächten, dass bei einer Quote für Frauen keine qualifizierten gefunden würden etc. pp. – Was sich wie ein Nebenschauplatz anhört trifft jedoch ins Mark der VG WORT. Eine Verjüngung, mehr Frauen und vielleicht grundsätzlich mehr Diversität könnten helfen, die Verwertungsgesellschaft ins neue Jahrtausend zu holen. Ob dies gelingtk
Doch wie bewerten die Mitglieder die diesjährige Mitgliederversammlung? Die einzelnen Stellungnahmen sind als eigenständige Beiträge veröffentlicht, damit ggf. direkt dazu kommentiert werden kann.
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Ulf J. Froitzheim

17/6/2018

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Ulf J. Froitzheim ist Journalist und Verwaltungsratsmitglied für die Berufsgruppe 2 zieht ein weitgehend positives Resümee: „Ich freue mich, dass wir nach den hitzigen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre das Gröbste hinter uns haben. Die Rechtsunsicherheit ist beseitigt, die unerfreulich hohen Rückstellungen können aufgelöst werden, viele Autoren bekommen bald dicke Nachschläge. Deshalb gab es in Berlin nicht viel Strittiges. Es wäre noch angenehmer gewesen, wenn Martin Vogel nicht versucht hätte, völlig überraschend den Förderungsfonds Wissenschaft (FFW) abzuschaffen – mittels eines kurz vor der Versammlung gestellten Änderungsantrags. Die Druckkostenzuschüsse für Dissertationen, die der FFW nach strengen Regeln gewährt, sind keine Subvention für Verleger. Sie helfen jungen Wissenschaftlern, deren Doktorarbeiten sonst ungedruckt blieben. Indem er einen Etatposten im Promillebereich angriff, bewies Vogel, dass es ihm nicht um die Interessen der Urheber geht, sondern ums Prinzip: Um einer Verwertungsgesellschaft, der auch Verlage angehören, die Existenzberechtigung abzusprechen, scheint ihm kein Vorwand zu weit hergeholt zu sein. 

Aus Journalistensicht gibt es allerdings Wichtigeres aus Berlin zu berichten als solche sinnlosen Attacken:  Für Internet-Texte bekommen wir bis zu 30 Prozent mehr Geld. Bei Zeitungen tragen drei zusätzliche Auflagenstufen der neuen Welle der Pressekonzentration durch Redaktionsgemeinschaften à la RND Rechnung. Die Presse-Repro-Auflagentabelle endet jetzt bei 800.000 Exemplaren (bisher 500.000). Die maximale Punktzahl – der auflagenabhängige Multiplikator – steigt von 15 auf 21. Zeitungsjournalisten können daher bis zu 40 Prozent mehr Ausschüttung erhalten als nach dem bisherigen Schema.“
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Stefan Schroeter

17/6/2018

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Der Leipziger Energiejournalist Stefan Schroeter meint: „Bei der Mitgliederversammlung hatte ich mit einem satzungsgemäßen Antrag versucht, mehr Verteilungsgerechtigkeit für die Autoren und Betreiber kleiner fachjournalistischer Webseiten im METIS-Meldesystem für Texte im Internet zu erreichen. Dieses Anliegen verfolge ich seit zwei Jahren gegenüber den zuständigen Gremien der VG Wort, es gibt hier aber bisher nur sehr wenig Bewegung. Mit meinem Antrag auf der Versammlung wollte ich mehr Mitglieder in diese Diskussion einbeziehen und einen Impuls für die weiteren Beratungen in den Gremien geben.

Natürlich hatte ich damit gerechnet, dass mein Antrag keine Mehrheit finden könnte. Dass es aber nicht einmal möglich war, über meinen Antrag zu diskutieren und abzustimmen, hat mich schon überrascht. Andererseits gab es auch mehrere Mitglieder, die mein Anliegen unterstützt haben und meinen Antrag diskutieren wollten. Deshalb hoffe ich nun, dass diese Unterstützung auch meine weitere Arbeit mit den Gremien voranbringen kann.“ 

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Katharina Dockhorn

17/6/2018

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Die Historikern Katharina Dockhorn arbeitet als freie Journalistin in Berlin und war bereits am Freitagabend auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten dabei gewesen: „Die MV und die Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten wurden von den Themen der journalistischen und wissenschaftlichen Autoren beherrscht, andere Berufsgruppen gehen hier unter und fühlen sich an den Rand gedrängt. Alle Vorschläge, die nicht von den Gremien eingebracht wurden, hatten keine Chance. Das ist nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre beim Streit um die Verlegerbeteiligung bedenklich.“ Auch was die Alters- und Quotenfrage angeht, ist sie enttäuscht: „Sarkastisch und kurz: Hoffen wir, dass sich die Vertreter in den Gremien der VG WORT ein Beispiel an den Schweizer Männern nehmen, die 1971 in einer Volksabstimmung das Frauenwahlrecht befürworteten und damit ihre Macht teilten.
 
Der Vorschlag zur Altersbegrenzung ist richtig, ist aber letztlich an den Befürwortern gescheitert, die alle mit berechtigten Einwänden wie dem drohenden Ausbau der Dominanz der beiden Gewerkschaften in den Gremien aufwarteten oder eine andere Lösung wie die Begrenzung auf drei Amtszeiten favorisieren. Die Vermischung mit der Quote hat dann für zusätzlichen Ballast gesorgt. So wurden zwei wichtige Entscheidung aufs kommende Jahr vertagt, die Diskussion wird aber vorrangig von den potenziell Betroffenen geführt.“

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Prof. Dr. Karl Riesenhuber

17/6/2018

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Prof. Dr. Karl Riesenhuber ist Richter, unterrichtet an der Ruhruniversität Bochum und seit vielen Jahren engagiertes Mitglied der VG WORT. Er zieht folgendes Resümee: „Erfolg und Fortschritt. Die Mitgliederversammlung 2018 hat gezeigt, dass die VG Wort nach der schwierigen Auseinandersetzung um die Verlegerbeteiligung wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt, von großer Einigkeit getragen ist und kontroverse Sachfragen fair, ernsthaft und mit gegenseitigem Respekt erörtern kann. Wir haben eine Reihe wichtiger Anträge mit großer Mehrheit verabschiedet, auch wenn wir über einzelne Themen (z.B. Altersgrenze für Gremienmitglieder) keine Einigkeit erzielen konnten. Dabei ist ein schönes Zeichen, dass unsere Verwertungsgesellschaft eine große Zahl neuer Mitglieder gewonnen hat. Viele neue Wahrnehmungsberechtigte und Mitglieder haben an den Versammlungen teilgenommen. Von diesem Engagement lebt unsere „Selbsthilfe-Gemeinschaft“.“ 
 
Um eine Einschätzung zur Entscheidung des BVerfG bezüglich der Verfassungsbeschwerde von CH Beck gebeten meint Riesenhuber:

„Man muss zwei Dinge unterscheiden, die BGH-Entscheidung über die Auslegung des Urheberrechts und die Verfassungsbeschwerde über die Grundrechtsverletzung. Die BGH-Entscheidung zur Verlegerbeteiligung halte ich nach wie vor für nicht überzeugend und im Ergebnis für falsch. Das habe ich im Einzelnen in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) begründet (ZUM 2016, 613-625); darauf verweise ich. In einem Satz würde ich hier sagen: Man kann niemandem begreiflich machen, wie eine vom Gesetzgeber vorgefundene, nie beanstandete, sondern sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Aufsichtsbehörde ausdrücklich bestätigte Praxis nach über fünfzig Jahren als „willkürlich“ beurteilt werden kann. 
Die Verfassungsbeschwerde des C. H. Beck Verlags betraf allein die Frage, ob die BGH-Entscheidung Grundrechte des Verlags verletzt. Ich hätte mir eine Stellungnahme in der Sache gewünscht und bedauere, dass das Verfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat. Letztlich ist die Sache aber erledigt, denn der Gesetzgeber hat die Entscheidung des BGH bekanntlich umgehend korrigiert.“ 

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Ilja Braun

17/6/2018

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Ilja Braun ist Journalist, Übersetzer und Politikreferent in Berlin: „Ich habe auf der MV den Antrag gestellt, dass Journalistinnen und Journalisten, die sich für eine Berichterstattung über die Mitgliederversammlung akkreditieren möchten, sich dazu verpflichten sollten, in ihren Berichten darauf hinzuweisen, falls sie zugleich als Mitglieder an Abstimmungen teilgenommen haben. Der Antrag wurde nach einer Intervention von Benno Pöppelmann, dem Justitiar des DJV, der zugleich als Berater der Berufsgruppe der Journalisten in der VG WORT tätig ist, abgelehnt. Pöppelmann hielt den Antrag für rechtswidrig. Sie VG WORT könne Journalisten dergleichen nicht vorschreiben. Das ist aus meiner Sicht falsch. Die VG WORT hat bei ihrer Mitgliederversammlung ein Hausrecht, und Akkreditierungsbedingungen sind nichts Ungewöhnliches. Wenn man nun schon beschließt, zukünftig Journalistinnen und Journalisten zur Mitgliederversammlung zuzulassen – was ich richtig finde –, wäre eine solche Verpflichtung aus Transparenzgründen dringend geboten gewesen. Denn die Mitgliederversammlung soll – was ich falsch finde – trotz Zulassung von Journalisten weiterhin nicht-öffentlich stattfinden. Auch die Wahrnehmungsberechtigten der VG WORT dürfen nicht daran teilnehmen. Wenn jedoch nur eine Handvoll von Journalisten aus einer nicht-öffentlichen Versammlung berichten kann, auf der sie zugleich als Mitglieder eigene Interessen vertritt, so ist dies kein Beitrag zur freien Berichterstattung, sondern zur Verschleierung von Interessenvertretung, so legitim diese auch sein mag. Der DJV wird freilich seine Gründe haben, solche intransparenten Verfahren mitzutragen.“
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Mitgliederversammlung der VG WORT 2018

12/6/2018

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Im Vergleich zu den turbulenten Mitgliederversammlungen der vergangenen Jahre war die diesjährige Veranstaltung am 9. Juni in Berlin geradezu zahm. Trotzdem zogen die Teilnehmenden ganz unterschiedliche Resümees. Die nackten Zahlen und Fakten sind in der Presseerklärung der VG WORT nachzulesen. Die vielleicht wichtigste Nachricht vorab:

„Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs [zur Verlegerbeteiligung, Anm. der Redaktion] wurde vor wenigen Tagen vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Für alle Beteiligten besteht jetzt Rechtssicherheit und der Vorbehalt bei Ausschüttungen an die Urheber bezüglich dieses Verfahrens erübrigt sich.“
 
VG INFO stellt an dieser Stelle in den nächsten Tagen eine Reihe verschiedener Standpunkte vor. Wir beginnen mit einem Artikel des Urheberrechtlers Dr. Martin Vogel.
 
Übermorgen fassen wir hier die Ergebnisse aus der Mitgliederversammlung zusammen und lassen einige Mitglieder mit ihren Einschätzungen zu Wort kommen. Ende der Woche folgt dann noch ein Blick auf 60 Jahre VG WORT.

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Mein Eindruck von der Mitgliederversammlung der VG Wort vom 9.6.2018
 von Dr. Martin Vogel

 
Vier Tage vor der Mitgliederversammlung der VG Wort, am 5.6.2018, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Entscheidung veröffentlicht, die Verfassungsbeschwerde des Beck-Verlags gegen das BGH-Urteil "Verlegeranteil" als unzulässig nicht zur Entscheidung anzunehmen. Das BVerfG hat ausgeführt, der Beschwerdeführer habe nicht einmal nachvollziehbar behaupten können, in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein.
 
Bemerkenswert war, wie die Mitgliederversammlung der VG Wort mit dem Ergebnis dieser für sie desaströsen Entscheidung umgegangen ist. Sie wurde inhaltlich keines Wortes gewürdigt, sondern nur erwähnt, dass nun der Ausschüttung der Rückstellungen nichts mehr im Wege stehe.
 
Warum ist der Beschluss des BVerfG für die VG Wort und für die Verleger die Entscheidung des BVerfG, mit der seit 2011 geführte Rechtsstreit wegen der Verlegerbeteiligung ein Ende gefunden hat, eine schwere Klatsche? Die Antwort ist recht einfach. Die VG Wort hat diesen von vorneherein aussichtslosen Prozess geführt, um ihre unter Treuhandgesichtspunkten unvertretbare Verteilungspraxis zu vernebeln. Dabei hat sie im ausschließlichen Interesse der Verleger gehandelt und den Rechtsstreit mit weit mehr als einer Mio. EUR (für Rechtsanwälte und Gutachter) aus den allein den Urhebern zustehenden Erlösen finanziert, nicht zuletzt um ihre sichere Niederlage im Prozess hinauszuzögern.
 
Die VG Wort wusste allzu gut, dass sie nur an diejenigen ausschütten durfte, die ihr nachweisbar Rechte übertragen hatten. Sie hat jedoch wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit und den Gerichten ständig behauptet, auch Verleger brächten bei ihr Rechte ein. Grundlage der Ausschüttungen der VG Wort an Verleger (aus den Erträgen der Wahrnehmung gesetzlicher Vergütungsansprüche, insbesondere der Gerätevergütung) waren jedoch keineswegs Rechtsübertragungen durch die Verleger. Die VG Wort hat an Verleger vielmehr allein aufgrund einer bloßen Satzungsbestimmung (!) bis zu 50 % der Wahrnehmungserträge ausgeschüttet. In § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung war geregelt, dass Verlegern ein "ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil am Ertrag der VG WORT" zustehe - und zwar, entgegen der Rechtsprechung des BVerfG in seiner eindeutigen Entscheidung aus 1997 "Bandübernahmeverträge", ohne jede Rechteeinbringung.
 
Erst im Berufungsverfahren des Rechtsstreits musste die VG Wort auf Vortrag des Klägers einräumen, dass Verleger noch nicht einmal behaupten mussten, Inhaber von wahrnehmbaren Rechten zu sein, um jährlich mit zig-Mio. EUR an den allein den Urhebern zustehenden Erlösen beteiligt zu werden. Auf diese Weise sind über die VG Wort einige hundert Mio. EUR an den tatsächlich berechtigten Urhebern, die allein ihr Rechte übertragen hatten, vorbei in die Taschen der Verleger geflossen.
 
Nach der Entscheidung des BVerfG fanden weder die VG Wort noch die Verlegerseite noch die Gewerkschaften ver.di und djv, die die VG Wort bei dieser rechtswidrigen Praxis wider besseres Wissen unterstützt hatten, Worte des Bedauerns ihres grob rechtswidrigen Handelns. Nichts anderes gilt für den Deutschen Hochschulverband, den die VG Wort seit einigen Jahrzehnten mit jährlichen rechtswidrigen Pauschalzahlungen (an den Verband wohlgemerkt) ohne jeden Rechtsgrund bei der Stange gehalten hat. Auch er hat - auf diese Weise eingebunden - seine Mitglieder nachhaltig geschädigt hat. Und die staatliche Aufsicht über Verwertungsgesellschaften bei dem Deutschen Patent- und Markenamt? Sie hat, wie sie sagt, den Prozess – jahrelang (!) - aufmerksam verfolgt, anstatt pflichtgemäß gegen die offenkundige Schädigung hunderttausender Urheber einzuschreiten. Man berief sich soweit wie möglich auf die Verjährung. Noblesse oblige!
 
Es ist unbegreiflich, wie sich die VG Wort als Treuhänderin allein der berechtigten Urheber über viele Jahre hinweg ein derartiges Verhalten erlauben konnte. Ebenso unbegreiflich – und schwer erträglich – ist es, dass die VG Wort nach ihrem Scheitern vor den Gerichten praktisch so tut, als gehe es quasi um einen "Betriebsunfall". Professor Riesenhuber sprach sogar von einem Skandalurteil des BGH. Zudem konnte die VG Wort die Legislative umgehend zu Gesetzesänderungen bewegen, um die Rechtsstellung der Urheber wieder zu verschlechtern. Nein, ein Betriebsunfall liegt nicht vor, wenn bewusst den Berechtigten die ihnen zustehende Vergütung vorenthalten und auf Nichtberechtigte umgelenkt wird. Das musste auch dem Parlament bekannt sein.
 
Mit diesen Erfahrungen im Hintergrund hat der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels nach der Veröffentlichung der Entscheidung des BVerfG sofort wieder nach dem Gesetzgeber gerufen. Doch sollte sich der Gesetzgeber erst zum Handeln berufen fühlen, wenn er die Umstände sorgfältig geprüft hat. Die Aufrechterhaltung eindeutig rechtswidriger Praktiken über Jahre hinweg darf er nicht willfährig noch mit Gesetzesänderungen belohnen, bloß weil die Verlage sie fordert. Hinter dem Ruf nach dem Gesetzgeber steht schließlich die Absicht, die jahrelang rechtswidrig betriebene massive Schädigung der Autoren mit Hilfe des Gesetzgebers im Ergebnis fortzusetzen. Diese Zielsetzung wird auch noch gegen die Interessen ihrer Mitglieder von den Gewerkschaften und den ihnen angeschlossenen Verbänden mit durchsichtigen Gründen unterstützt (siehe dazu mein Beitrag bei Perlentaucher).
 
Die Förderung der Verlegerinteressen auf Kosten der Urheber wird auch nach der BVerfG-Entscheidung wie selbstverständlich von der VG Wort, den Verlegern und den Berufsverbänden der Urheber fortgesetzt - wieder mit dem Geld der Urheber und noch dazu unter dem zynischen Vorwand, sie schützen zu wollen.
 
Die Instrumentierung der VG Wort für Verlegerinteressen muss ein Ende finden. Vordringlich aus der VG Wort-Satzung zu streichen sind vor allem die Vorschriften über das Berufsgruppensystem, nach denen die Verleger bei Abstimmungen über alle entscheidenden Fragen, die die Verteilung, Wahrnehmung und die Satzung betreffen, zustimmen müssen und damit ein Vetorecht ausüben können. Das Berufsgruppensystem ist der Schwitzkasten, in dem sich die Urheber seit der Gründung der VG Wort befinden und in dem sich die Funktionäre von ver.di, djv und anderen Berufsverbänden der Urheber, die in den Gremien der VG Wort zum Schaden ihrer Mitglieder mitwirken, offensichtlich wohlfühlen.
 
Ihre vereinsinterne Verfassung führt zu einer völligen Ausrichtung der VG Wort auf die Verlegerinteressen. Die Mitgliederversammlungen verkommen zu Jubelfeiern für den Vorstand und die Abstimmungsergebnisse bei Anträgen des Vorstands sind kaum anders als in totalitären Systemen, selbst wenn diese Anträge wesentlichen Rechten der Urheber zuwiderlaufen. Es ist bezeichnend, dass die VG Wort diejenigen mit einer Ehrenpräsidentschaft bedacht hat, die jahrelang als Vorstand bzw. Vorsitzende des Verwaltungsrats im trauten Einvernehmen dafür gesorgt haben, dass der Anteil der Urheber an den Wahrnehmungserträgen bis zur Hälfte verkürzt und ihnen dies noch als Wahrnehmung ihrer ureigensten Interessen verkauft wurde.
 
Um nicht missverstanden zu werden: Es geht nicht darum, die Verleger als Feindbild aufzubauen. Jeder, der einigermaßen mit den Verhältnissen auf dem Buchmarkt vertraut ist, weiß, welch bedeutenden Beitrag Verleger zur kulturellen Vielfalt und zum kulturellen Leben leisten. Aber sie dürfen nicht vergessen, dass die Urheber zu den weit unterdurchschnittlich verdienenden Berufsgruppen in Deutschland gehören. Vor allem müssen sie lernen, mit dem gebotenen Respekt vor der schöpferischen Leistung der Autoren auseinanderzuhalten, was der Gesetzgeber ihnen und was er den Autoren unzweifelhaft zugeordnet hat. Nichts anderes gilt für die VG Wort, die Treuhänderin allein derjenigen ist, die ihr Rechte anvertraut haben. Und nichts anderes gilt für die Gewerkschaften und Berufsverbände, die in der VG Wort nach dem Treuhandgrundsatz zu handeln haben, d.h. ohne den Interessen ihrer Funktionäre den Vorrang einzuräumen.
 
Dabei will ich es bewenden lassen, auch wenn noch einiges zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Mitgliederversammlung zu sagen wäre, was diese Einschätzung untermauert.
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Was folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verlegerbeteiligung?

6/6/2018

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Eigentlich dürften die Urheber sich in den nächsten Monaten auf eine fette Nachzahlung der VG WORT in Höhe von insgesamt 175 Millionen Euro freuen. Doch wer weiß? Bisher war die Verwertungsgesellschaft stets bemüht, solche Nachzahlungen zu verhindern oder zumindest so lange wie möglich zu verschleppen.

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern bekannt gegeben, dass es die Beschwerde des Verlags C.H. Beck gegen das BGH-Urteil Verlegeranteil nicht zur Entscheidung angenommen hat. Knapp gesagt: C.H. Beck (ein kleiner, auf die Ausschüttungen der VG WORT dringend angewiesener Fachverlag, Jahresumsatz 2016: nur 185,3 Millionen) fühlte sich enteignet, weil der Bundesgerichtshof das Geld der VG WORT den Urhebern zugesprochen hatte. Der Beschluss ist eine knallende Ohrfeige: Der von C.H. Beck eingereichte Schriftsatz genüge „nicht den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde“, eine Verletzung von Grundrechten sei „nicht hinreichend substantiiert dargetan“. Immer wieder heißt es, der Vortrag des Verlags sei unsubstantiiert, dieses oder jenes sei nicht vorgetragen oder ersichtlich, und der Verlag habe sich mit x,y und z nicht auseinandergesetzt. Dem Text des BVerfG ist zu entnehmen, dass C.H. Beck sein Anliegen, vorsichtig ausgedrückt, nicht sehr überzeugend begründen konnte.

Kurz, das Geld der VG WORT steht auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts allein den Autoren zu.

175 Millionen zur Absicherung gegen BVerfG-Entscheidung

Aber jetzt wird es erst richtig spannend. Denn angeblich aus Sorge, dass das Bundesverfassungsgericht C.H. Beck Recht geben könnte, hat die VG WORT hohe Rückstellungen gebildet, die sie nun eigentlich an die Autoren ausschütten müsste. In einer Pressemitteilung vom 1. Dezember 2017 erläuterte sie,

"[…] dass Rückstellungen, die im Rahmen der Nachzahlungen nicht verwendet werden, zunächst weiterhin zurückgestellt bleiben. Sie dienen im Falle der Aufhebung des BGH-Urteils durch das Bundesverfassungsgericht zur Absicherung des Risikos einer neuerlichen Korrektur dergeleisteten Ausschüttungen. Zu diesem Zweck wurde ergänzend auch die Bildung neuer Rückstellungen beschlossen. Damit soll insgesamt ein Betrag abgesichert werden, der der Gesamtsumme der jetzigen Nachzahlungen entspricht. Die weiteren Rückstellungen werden gebildet aus Einnahmen der VG WORT für Mobiltelefone und Tablets für die Jahre 2012 bis 2016 für sog. stehenden Text. Die VG WORT wird die Entwicklung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht genau beobachten und fortwährend überprüfen, wann die gebildeten Rückstellungen wieder aufgelöst werden können." (Hervorhebung von uns, mehr Details zu den diversen Rückstellungen der VG WORT hier)

Dies dürfte nun der Fall sein, denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar. Die Summe der Nachzahlungen, die im Dezember 2017 stattfanden, betrug insgesamt 175 Millionen Euro. Dies geht aus Erläuterungen des Geschäftsführers Rainer Just gegenüber dem Börsenblatt des Deutschen Buchhandels hervor. Wenn die VG WORT, wie sie in oben zitierter Presseerklärung selbst angibt, insgesamt eine ebenso hohe Summe zurückgestellt hat, um sich vor Rückforderungen der Verlage nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu schützen, so dürfte es jetzt keinen Grund mehr für diese Rückstellungen geben.

Noch mal so viel Geld wie im Dezember 2017?

Die logische Konsequenz müsste sein, die 175 Millionen Euro unverzüglich an die Autoren auszuschütten. Dies würde bedeuten, dass die Urheber (jedenfalls in ihrer Gesamtheit) noch einmal eine Ausschüttung in derselben Höhe wie im Dezember 2017 erhalten würden.

Man darf gespannt sein, ob die VG WORT das auch so sieht. Denn auf europäischer Ebene setzen sich die Verwertungsgesellschaft, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Gewerkschaft ver.di derzeit vehement für eine Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung ein.
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