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Wir geben 8 auf die VG Wort

Joachim von Ungern-Sternberg: Verwertungsgesellschaften von Verlegern beherrscht

1/10/2018

2 Kommentare

 
Bild
Die im Nomos-Verlag erscheinende Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, kurz ZUM, ist so etwas wie das Zentralorgan der deutschen Verwertungsgesellschaften. Zu den Herausgebern gehören u.a. Tilo Gerlach von der GVL, Harald Heker von der GEMA, Johannes Kreile von der VFF, Urban Pappi von der VG Bild-Kunst und Robert Staats von der VG WORT.
 
In dieser Zeitschrift erschien kürzlich ein Aufsatz von Karl Riesenhuber, einem langjährigen Rechtsberater der GEMA, der im Rahmen des Prozesses um die Verlegerbeteiligung der VG WORT die Position der Verwertungsgesellschaft mit einem Gutachten gestützt hatte. Die Gesamtkosten der Verteidigung in dem Prozess, der für die VG WORT 2016 mit einer Niederlage endete, beliefen sich auf eine Million Euro.
 
In seinem Aufsatz kritisiert Riesenhuber das BGH-Urteil Verlegeranteil scharf. Seine Ausführungen stoßen nun allerdings auf Widerspruch:  Joachim von Ungern-Sternberg, Urheberrechtsexperte und ehemals Richter am Bundesgerichtshof, übt in einem online verfügbaren Beitrag heftige Kritik an seinem Kollegen. Riesenhuber habe „kaum verhüllt den Vorwurf der Rechtsbeugung“ gegen den Bundesgerichtshof erhoben. Zur Sache zieht von Ungern-Sternberg das folgende Fazit:
 
„Verwertungsgesellschaften stellen sich gern als Interessenvertretung der Urheber dar. Das Verfahren „Verlegeranteil" hat jedoch gezeigt, dass die Praxis dem nicht durchweg entspricht. Der VG Wort ging es in diesem Verfahren nicht um Rechtsklarheit, sondern um die Verteidigung von Verlegerinteressen. In diesem Sinn fand auch die Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung statt. Es wäre Aufgabe der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften bei dem DPMA, einer solchen Fehlentwicklung durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenzusteuern. Dieser Aufgabe stellt sich die Aufsicht jedoch seit vielen Jahren nicht. Den Urhebern bleibt deshalb unter den gegebenen Umständen nur die Hoffnung auf eine unabhängige Urheberrechtswissenschaft und auf die unabhängigen Gerichte.“
 
Dass dieser lesenswerte Aufsatz als frei zugängliche Open-Access-Veröffentlichung erschienen ist, ist erfreulich. Dass er, anders als der Text von Riesenhuber, auf den er antwortet, nicht ebenfalls in der ZUM erscheinen konnte, verwundert allerdings nicht.

2 Kommentare
Oktober
3/10/2018 03:16:08 pm

Wann ist eigentlich mit der Auflösung der Rückstellungen zu rechnen? Im Herbst? Im Winter? Man liest und hört hierzu gar nichts mehr.

Antwort
Urs Verweyen
5/11/2018 09:20:50 pm

der Nomos-Verlag ist übrigens schon siet längerem teil der Verlagsgruppe des Beck-verlags, der ja bekanntlich als Streuhelfer der VG Wort (auf seiten der VG Wort) gegen das BGH-Urteil zur Verlegerbeteiligung angekämpft hat und dagegen schließlich auch erfolglos Verfassungsbeschwerde erhoben hat.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nomos_Verlag

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