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Wir geben 8 auf die VG Wort
Die Spatzen pfeifen es von den Dachterrassen der Lobbyisten in Brüssel: Das Europäische Parlament hat sich auf seine Position für die kommenden Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission über die Neufassung der Urheberrechtsrichtlinie festgelegt.
Während in den Medien vor allem über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und über Upload-Filter diskutiert wird, bleibt Artikel 12 weitgehend außen vor. Dabei ist das der für Urheber wichtigste Teil der Reform. Mit ihm soll die Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Autoren aus der Privatkopievergütung ermöglicht werden. Nach derzeitigem Recht dürfen die Autoren das Geld, das sie von den Verwertungsgesellschaften bekommen, für sich behalten. Sie brauchen es nicht mit den Verlegern zu teilen. In den kommenden Trilogverhandlungen werden Parlament, Rat und Kommission sich über die Details einigen. In diesem Dokument findet sich auf S. 94 eine Gegenüberstellung aller drei Positionen: links der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, daneben die Position des Rats, rechts die am Mittwoch vom Europäischen Parlament beschlossene Position. Die Gegenüberstellung ist ernüchternd. War vom Rat ohnehin nicht viel zu erwarten, so hat auch das Europäische Parlament die Gelegenheit verpasst, sich für die Interessen der Urheber einzusetzen. Freuen können sich lediglich die skandinavischen Autoren. Wenn das Europäische Parlament sich mit seiner Position in den Verhandlungen durchsetzt, werden sie auch in Zukunft ihre gesetzlichen Vergütungen für sich behalten dürfen, weil die Regelung dann für Länder, in denen es sogenanntes „extended collective licensing“ gibt, nicht gelten würde. Nach Abschluss der Trilogverhandlungen findet allerdings noch eine letzte Abstimmung im Europäischen Parlament statt. Diese wird derzeit für den Januar 2019 anvisiert. Manche Netzaktivisten hoffen bereits darauf, dass die Parlamentarier sich nicht trauen werden, kurz vor der Wahl eine Richtlinie abzunicken, mit der sie vermeintlich „das freie Internet“ kaputtmachen (wg. dem Leistungsschutzrecht und der Uploadfilter). Allerdings zeigt die bisherige Erfahrung mit dem Urheberrecht, sowohl auf europäischer wie auf nationaler Ebene, dass Verlegerinteressen bei der Urheberrechtspolitik am Ende doch immer im Vordergrund stehen. Insofern ist es jetzt schon an der Zeit, über eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nachzudenken, mit der man die neue Regelung zur Verlegerbeteiligung (als Verstoß gegen das geistige Eigentumsrecht der Autoren) unter Umständen wieder kippen kann. Ohne finanzielle Ressourcen dürfte ein solcher Prozess für einzelne Urheber allerdings kaum realisierbar sein.
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Januar 2019
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