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Wir geben 8 auf die VG Wort
Mehrere europäische Autorenverbände, vor allem aus den nordischen Ländern, verlangen in einer Petition, dass die geplante Regelung zur Verlegerbeteiligung aus der Neufassung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie herausgestrichen wird. Es geht um Art. 12 auf S. 29 im Entwurf der Kommission. „Dieser Artikel würde eine schwerwiegende Verletzung der Grundprinzipien des Urheberrechts und der Vertragsfreiheit darstellen“, schreibt die finnische Autoren-Verwertungsgesellschaft sanasto auf ihrer Homepage. „Er würde die Position der Autoren gegenüber den Verlegern in beispielloser Weise schwächen.“
Bereits am 28. September 2017 hatten der European Writers Council und der europäische Übersetzerverband CEATL sich in einem Statement gegen die Aufnahme der „public lending rights“ (entspricht in Deutschland der Bibliothekstantieme) in die Regelung ausgesprochen. Letzteres hatte die estnische Ratspräsidentschaft in einem Kompromisspapier vorgeschlagen (wir berichteten hier). In Deutschland macht die Bibliothekstantieme allerdings nur einen kleinen Teil der Gesamteinnahmen der VG WORT aus. Wie der Geschäftsbericht für 2016 auf S. 3 (bzw. S. 4 im .pdf) darlegt, waren es zuletzt 10,34 Millionen Euro. Der Löwenanteil von insgesamt 184,71 Millionen entfiel mit 124,12 Millionen auf die Kopiergerätevergütung. Die von sanasto initiierte Petition geht nun allerdings über die Position von EWC und CEATL hinaus, indem sie den strittigen Artikel 12 komplett streichen will. Dann wäre auch die Verlegerbeteiligung an der Kopiergerätevergütung vom Tisch. Die finnische Verwertungsgesellschaft sanasto ist eine reine Urheber-Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt insbesondere das public lending right war, schüttet also eine Bibliothekstantieme aus, verwaltet aber auch Senderechte. Die Vergütung für Privatkopien wird in Finnland nicht von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, sondern vom Staat direkt an die Urheber ausbezahlt. Verleger profitieren nicht von den Ausschüttungen der sanasto. Auch die schwedische Verwertungsgesellschaft copyswede, die wiederum durchaus für die Privatkopievergütung zuständig ist, zählt keine Verleger zu ihren Mitgliedern. Anders als deutsche Urheber wähnen die skandinavischen sich offenbar nicht in einer Solidargemeinschaft mit ihren Vertragspartnern. Die Petition ist bereits am 11. Oktober 2017 Axel Voss übergeben worden, dem Berichterstatter des federführenden Ausschusses im Europäischen Parlament für das Copyright-Dossier. „Wir hoffen, dass sich das herumspricht und in den nächsten Wochen weitere Verbände aus verschiedenen europäischen Ländern die Petition unterzeichnen“, lässt sich sanasto-Geschäftsführerin Anne Salomaa zitieren. Was Deutschland angeht, kann sie darauf vermutlich lange warten: Die deutschen Urheberverbände unterstützen die Verlegerposition. Insbesondere die Vertreter von ver.di und DJV haben sich in der VG WORT stets für die Beibehaltung der Möglichkeit einer Verlegerbeteiligung eingesetzt. Auch die zukünftigen Jamaika-Koalitionäre wollen eine „angemessene Beteiligung von Buchverlagen an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften“ sicherstellen. Dies dürfte bedeuten, dass die Urheber zukünftig auf Ausschüttungen in Höhe von ca. 30 Millionen Euro jährlich verzichten sollen – die VG WORT schuldet den Autoren derzeit ca. 80 bis 100 Millionen, die sie in den letzten drei Jahren unrechtmäßig an Verlage ausgeschüttet hat. Auf europäischer Ebene nähert sich allmählich der Showdown. Am 20. November 2017 soll als letzter mitbeteiligter Ausschuss der LIBE-Ausschuss abstimmen, am 24./25. Januar 2018 ist dann der federführende JURI-Ausschuss dran.
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Januar 2019
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