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Wir geben 8 auf die VG Wort

Ein neuer Verteilungsplan für die VG WORT

21/5/2017

3 Kommentare

 
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Die VG WORT hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 20.05.2017 einen neuen Verteilungsplan beschlossen. Entsprechend der neuen gesetzlichen Lage seit Dezember 2016 dürfen Verleger an den Ausschüttungen nur noch beteiligt werden, wenn die Urheber der betreffenden Werke ihre ausdrückliche, nachträgliche Zustimmung dazu erteilen.
 
Urheber glücklich
 
Das allein reichte für eine große Mehrheit in allen Berufsgruppen, um den Verteilungsplan zu verabschieden. Genauer wollte offenbar kaum einer hinschauen, zum Beispiel auf die konkreten Quoten, nach denen Verlage im Falle einer solchen Zustimmung beteiligt werden sollen. Je nach Ausschüttungsart werden die Verleger dabei in Zukunft bis zu 75 Prozent des auf ein bestimmtes Werk entfallenden Gesamtbetrags erhalten. Auch die an den Verhandlungen beteiligten Vertreter hatten sich, wie sie auf der Versammlung freimütig einräumten, für solche Details nicht sonderlich interessiert. Dass die Urheber zukünftig selbst entscheiden können, ob sie überhaupt etwas abgeben wollen oder nicht, reichte den meisten. Hinzu kam die Sorge, mit einem neuen Streit die geplanten Ausschüttungen weiter zu verzögern.
 
Weiter Zahlungen an „Urheberorganisationen“
 
Auch mit anderen Petitessen wollte sich eine Mehrheit der Mitglieder vor diesem Hintergrund nicht mehr beschäftigen. Dass die VG WORT beispielsweise plant, weiterhin Gelder an „Urheberorganisationen“ wie den Deutschen Hochschulverband, die Gesellschaft Deutscher Chemiker und die Deutsche Physikalische Gesellschaft auszuschütten, nachdem der BGH diese Praxis erst kürzlich für rechtswidrig erklärt hat – geschenkt. Dass die Verleger weiterhin nach festen Quoten an Einnahmen aus den sogenannten „Ausschließlichkeitsrechten“ beteiligt werden sollen, obwohl sie hier in den meisten Fällen keine Rechteinhaber sind – zu kompliziert, um sich damit zu befassen. Auch Freischreiber, der Berufsverband freier Journalisten, der auf den letzten Mitgliederversammlungen noch widerspenstig aufgetreten war, gab sich diesmal betont handzahm. So fiel die Entscheidung für den neuen Verteilungsplan mit breiter Mehrheit. Den Kritikern, die auf der Versammlung eine kleine Minderheit darstellten, bleibt jetzt nur noch der Rechtsweg, wenn sie sich mit den mageren Antworten der Verantwortlichen nicht zufrieden geben wollen.
 
Gigantische Zahlungsausfälle?
 
Erstmals legte der Vorstand der VG WORT Zahlen zur Rückabwicklung der rechtswidrigen Ausschüttungen der Vergangenheit offen. Insgesamt 85.696.252,87 Euro netto hat die VG WORT von den Verlagen zurückgefordert, brutto sind es 91.107.229,24 Euro. Bis zum 10. Mai 2017 hat die VG WORT 29.911.732,51 Euro von den Verlagen zurückerhalten. 1.900 Verlage haben an dem „Verzichtsverfahren“ teilgenommen, hoffen also darauf, dass Autoren zu ihren Gunsten auf Rückzahlungen verzichten.
 
Setzt man die beiden Zahlen ins Verhältnis, fällt auf, dass eine relativ kleine Zahl von Verlagen, die an dem Verzichtsverfahren teilnehmen, recht geringen Rückzahlungen gegenübersteht. Dies ist beachtlich, da ja all jene Verlage, die nicht auf Rückzahlungen ihrer Autoren hofften, das unrechtmäßig erhaltene Geld bereits an die VG WORT hätten zurückzahlen müssen. Dies kann entweder bedeuten, dass die Zahlungsausfälle, mit denen die VG WORT zu rechnen hat, gigantisch sind. Oder aber, dass es gerade die großen Verlage mit hohen VG-WORT-Einnahmen sind, die auf Verzichtserklärung ihrer Autoren hoffen. Das wiederum würde die Behauptung, kleine Verlage seien besonders auf das Verfahren angewiesen, Lügen strafen.
 
Nur ein Viertel der Autoren verzichtet
 
26.079 Autoren haben Verzichtserklärungen zugunsten ihrer Verlage abgegeben. Um wie viel Geld es dabei insgesamt geht, weiß die VG WORT nach eigenen Angaben ebenso wenig wie die etwaige Höhe des Verzichts im Einzelfall. Bis Ende Mai will sie es ausgerechnet haben und Zahlen vorlegen.
 
Auf der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten, die am Vorabend der Mitgliederversammlung stattfand, bemühte sich VG WORT-Vorstand Rainer Just um eine Einordnung dieser Zahlen. Jedes Jahr würden ca. 150.000 Wahrnehmungsberechtigte an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft teilnehmen, im Wissenschaftsbereich etwa 60-70.000 Autoren. Etwa ein Viertel der Autoren habe demnach auf seine Ansprüche verzichtet. In der Berufsgruppe der Journalisten sei die Zahl jedoch deutlich geringer.
 
Verleger enteignet?
 
Unklar bleibt, ob und wann die von den Verlegern zurückerhaltenen Gelder tatsächlich an die Autoren ausgeschüttet werden. Denn aufgrund einer Verfassungsbeschwerde des C.H. Beck Verlags, der sich durch das BGH-Urteil Verlegeranteil enteignet sieht, behält sich die VG WORT vor, erst noch zu prüfen, ob sie das zurückerhaltene Geld tatsächlich an die Urheber ausschütten darf. Vermutlich ist dieser Prüfvorbehalt allerdings eher als Beruhigungspille für enttäuschte Verleger gedacht. So skizzierte Rainer Just zum Abschluss der Versammlung kurz den Zeitplan der geplanten Ausschüttungen. Demnach soll es zur Hauptausschüttung 2017 im kommenden Monat eine Abschlagszahlung für 2016 sowie die PC Nachzahlung aus den Jahren 2001-2007 geben. Ab August werden sodann nach und nach die Neuberechnungen und Ausschüttungen der Jahre 2012-15 erfolgen sowie abschließend für das Jahr 2016.

In Zukunft soll bereits mit der Meldung eines Werkes angegeben werden können, ob der Urheber auf den Verlegeranteil verzichtet oder nicht, so dass Ausschüttungen wieder turnusgemäß erfolgen können.
 
Fazit
 
Während die rasche Ausschüttung der aufgelaufenen Gelder für die meisten Urheber im Vordergrund steht, bleibt abzuwarten, wie die juristische Einordnung im Rahmen der noch ausstehenden Klageverfahren aussehen wird. Benno Stieber, Ex-Vorsitzender von Freischreiber, wies zum Abschluss der Versammlung darauf hin, wem die Urheber, die heute über die Nachzahlungen jubelten, diese zu verdanken haben: dem in der Vergangenheit vielfach verunglimpften Martin Vogel.
3 Kommentare
peter stephan jungk link
22/5/2017 11:28:22 am

sehr geehrte damen und herren, mir ist nun aber trotzdem nicht klar, wann es wieder eine zahlung der vg wort an mich geben wird - und wie die neuen entschlüsse sich auf meinen individuellen fall auswirken könnten. außerdem sind meine letzten bücher ja bei 3 verschiedenen verlagen erschienen...klett-cotta, zsolnay, s.fischer...die große zurückgestellte summe wird noch dieses jahr neu verteilt, oder habe ich das missverstanden? mit freundlichen grüßen, peter stephan jungk

Antwort
Sonya Winterberg
22/5/2017 11:39:05 am

Sehr geehrter Herr Jungk,
leider können wir auch nur darauf verweisen, was der Vorstand auf der MV gesagt hat: "Demnach soll es zur Hauptausschüttung 2017 im kommenden Monat eine Abschlagszahlung für 2016 sowie die PC Nachzahlung aus den Jahren 2001-2007 geben. Ab August werden sodann nach und nach die Neuberechnungen und Ausschüttungen der Jahre 2012-15 erfolgen sowie abschließend für das Jahr 2016."

Das heißt, Sie sollten im Juni eine Zahlung erhalten und dann hoffentlich den Rest auf ein oder zwei Mal verteilt vor Ende des Jahres. Dass Sie bei verschiedenen Verlagen veröffentlich haben, tut ja nichts zur Sache, solange Sie die Werke bis 30. Januar bei T.O.M. gemeldet haben.

Mit besten Grüßen
Sonya Winterberg

Antwort
Barbara
23/5/2017 11:52:07 am

Da ich ein sog "Altfall" bin und im Zeitraum 2001-2007 schon Tantiemen bezogen habe, würde mich interessieren, ob denn die PC-Vergütung 2001-2007 komplett den betreffenden Autoren ausbezahlt wird oder auch wieder als Abschlag. So wurde letztes Jahr mit den Druckervergütungen aus 2001-2007 auch verfahren, es gab nur einen Abschlag, der Verlegeranteil wurde zurückgehalten, dieses Geld ist noch nicht ausbezahlt worden und es wird auch aus dem betreffenden Korrekturverteilungsplan nicht klar, wie genau damit verfahren wird. Spannende Frage, was denn nun im Juni rauskommt.


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