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Wir geben 8 auf die VG Wort
Je näher die nächste Mitgliederversammlung der VG WORT rückt, desto lauter werden die Stimmen der Warner und Angstmacher, die die stimmberechtigten Autoren auf Linie zu bringen versuchen. Ein gutes Beispiel dafür sind die jüngsten Äußerungen von Verwaltungsratsmitglied Ulf Froitzheim bei jointh.de:
„Liefe alles nach Plan, könnte der neue VP am 20. Mai in München abgesegnet werden. Das Problem: Jede der sechs Berufsgruppen kann ihr Veto einlegen – und nicht nur bei den Autoren gibt es Unmut und Bedenken, sondern auch bei den Verlegern. Ist auch nur eine dieser Gruppen nicht zu 67 Prozent einverstanden, fließt vorerst kein Geld. Die Mitglieder werden dann erneut zusammengerufen für den nächsten Versuch, einen Kompromiss zu beschließen. Das kann sich monatelang hinziehen, wenn eine hinreichend große Minderheit die Einigung torpediert.“ Müssen wir uns also mit den Verlegern auf einen Kompromiss einigen, weil sie andernfalls die Annahme eines neuen Verteilungsplans in ihren Berufsgruppen ablehnen und damit die Ausschüttung auf unbegrenzte Zeit blockieren könnten? Dieses von den Autorenvertretern in der VG WORT immer wieder vorgebrachte Argument ist Augenwischerei. Gesetzliche Vergütungen stehen nach gültigem Recht ausschließlich Autoren zu. Verleger, die selbst keine Rechte in die VG WORT einbringen, dürfen über den Verteilungsplan, sofern er gesetzliche Vergütungen betrifft, nicht mit abstimmen. Die Satzung der VG WORT, die hier eine Abstimmung nach Berufsgruppen vorsieht, ist klar rechtswidrig: Sie verstößt gegen § 34 BGB sowie gegen § 16 VGG. Mit der Drohung, wenn man keine Kompromisse schließe, könne auf unabsehbare Zeit gar kein Geld ausgeschüttet werden, betreiben die Autorenvertreter in der VG WORT allerdings schon seit Jahren eine Angstpolitik, die in auffälligem Widerspruch zu ihrer Rede von einer Solidargemeinschaft der Autoren und Verleger steht. Wo eine Seite der anderen droht, eine rechtmäßige Ausschüttung zu blockieren, falls bestimmte Beschlüsse nicht in ihrem Sinne getroffen werden, müsste statt von einer Solidargemeinschaft treffender die Rede sein von Erpressung. Übrigens herrscht keine Eile: Die Gelder für 2011-2014 sowie jene für 2015 werden noch in diesem Jahr ausgeschüttet, aufgrund eines bereits bei der letzten Mitgliederversammlung beschlossenen „Korrekturverteilungsplans“. Erst bis Ende 2017 braucht die VG WORT einen neuen Verteilungsplan für die Gelder von 2016. Im Übrigen könnte die VG WORT, nachdem sie die in der Vergangenheit zu Unrecht an Verleger ausgezahlten Gelder zurückerhalten hat, die für Zahlungsausfälle gebildeten Rückstellungen auflösen. Bis dahin wäre genug Zeit, sich in Ruhe darüber zu verständigen, wie groß der Verlegeranteil sein soll, der nach § 27a VGG in Zukunft an Verleger verteilt werden soll – die individuelle, freiwillig erteilte Zustimmung der Autoren vorausgesetzt. Man könnte hierüber zum Beispiel eine Befragung aller Wahrnehmungsberechtigten durchführen – beispielsweise über das elektronische Meldeportal der VG WORT, ähnlich wie unlängst bei den Verzichtserklärungen. Noch bis zum 10. April 2017 können Anträge für die Mitgliederversammlung gestellt werden.
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Januar 2019
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