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Wir geben 8 auf die VG Wort

Rückblick: Bundestagsdebatte zur Verlegerbeteiligung

6/2/2017

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Am 15. Dezember 2016 wurde das Thema Verlegerbeteiligung im Deutschen Bundestag erörtert. Nicht als eigenständiger Tagesordnungspunkt, sondern am Rande einer Debatte über das neue Urhebervertragsrecht. Die Regierungskoalition hatte die Neuregelung zur Verlegerbeteiligung in Form eines Änderungsantrags an den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht angehängt. Auf diese Weise konnte sie das Erfordernis umgehen, dass eigentlich jedes Gesetz in zwei Lesungen beschlossen werden muss.
Insgesamt Insgesamt nahmen 32 von 630 Mitgliedern des Deutschen Bundestags an der Debatte teil (Zählung nach Bild). Beschlussfähig ist der Bundestag, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Wenn jedoch keine Fraktion aktiv Zweifel an der Beschlussfähigkeit anmeldet, gilt sie aufgrund einer gesetzlichen Vermutung als gegeben.

Den Beschluss des Deutschen Bundestags haben wir bereits hier kommentiert. In diesem Beitrag stellen wir auf der Basis von Auszügen aus dem Plenarprotokoll die Äußerungen der Redner zum Thema Verlegerbeteiligung zusammen.

Christian Flisek, SPD, spricht das Thema nicht an.

Petra Sitte, LINKE:
[...] wird den Urhe­berinnen und Urhebern empfohlen, einen Teil ihrer oft spärlichen Einkünfte über die sogenannte Verlegerbetei­ligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesell­schaften wieder abzugeben.
(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Solche Texte werden doch nie gelesen!)
Mir haben, genauso wie Ihnen, große und profitable Ver­lagshäuser, aber eben auch gebührenfinanzierte Anstalten des öffentlichen Rundfunks geschrieben, dass sie quasi nur überleben können, wenn die Urheberinnen und Ur­heber ihnen etwas von deren ureigenen Einnahmen abge­ben.Ich muss schon sagen: Dies ist an Gier kaum noch zu toppen.
Dieses Beispiel lässt erahnen, dass mit der vorgeschla­genen Regelung wieder die Starken gestärkt werden.Sie werden nämlich die Chance nutzen und die Verlegerbe­teiligung zur Bedingung für Vertragsabschlüsse machen.Dann wird aus Ihrer Gesetzesregelung „Die Urheberin­nen und Urheber können etwas von ihren Einnahmen abgeben“ im Alltag schnell: Sie müssen etwas abge­ben. – Dann sind wieder die Kreativen diejenigen, die das Nachsehen haben, weil es ein Abhängigkeitsverhält­nis gibt.
(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Ohne Verlag kein Buch!)
Natürlich gibt es auch Verlage, die wertvollste, aber eben nicht marktgängige Kulturprodukte anbieten, etwa aufwendige Produktionen im Kunst- und Lyrikbereich.Diese Hüter kultureller Vielfalt sind selbstverständlich auf jeden Cent angewiesen.Allerdings: Die VG WORT hat im aktuellen Ausschüttungsstreit gerade gegenüber solchen Verlagen durchaus kulante Rückzahlungsmoda­litäten angeboten.Perspektivisch wäre es aus der Sicht der Linken sinnvoll, kleine und mittlere Literatur- und Kunstverlage in die Kulturförderung mit aufzunehmen und sie so gewissermaßen vom Marktdruck zu entlasten.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg.Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dass das nun wiederum kein sozialistisches Traum­schloss ist – ich höre schon so manchen von der Uni­on –, sondern funktionierende Realität, kann man sich zum Beispiel in Österreich ansehen.Die Koalition aber verfehlt lieber das dringend zu erreichende Ziel, die Ver­handlungsposition der Kreativen nachhaltig zu stärken, weil die Union wieder einmal lieber auf der Seite der Verwertungsindustrie steht.

Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU:
Wir legen hier die Grundlage dafür, dass Verlage auch weiterhin an den Erlösen aus den Verwer­tungsgesellschaften beteiligt werden können.Das ist eine seit Jahrzehnten gelebte und bewährte Praxis; denn zu­sammen sind an dieser Stelle die Urheber und die Verla­ge stärker. Unter dem Strich profitieren sie beide davon, dass die Verwertungsgesellschaften die gemeinsamen Rechte gegenüber Dritten durchsetzen, und zwar trotz aller unterschiedlichen Interessen, die ansonsten beste­hen.Wir leisten hier einen ganz wichtigen Beitrag für das Überleben von Verlagen, vor allem der kleinen und mittleren Verlage, auf den diese auch dringend warten. Deshalb ist es gut, dass das Gesetz morgen schon schnell in den Bundesrat geht und dort voraussichtlich auch ver­abschiedet wird.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal kurz zu unterstreichen, welche Bedeutung die Verlage haben, weil von Ihnen schon wieder kritisiert wurde, dass wir diese Möglichkeit einräumen.Gäbe es die Verlage nicht, dann hätten wir viele Werke nicht, vor allem nicht in die­ser Qualität.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.Dr. Johannes Fechner [SPD])
Wir hätten viele Autoren nicht, wenn die Verlage ihnen nicht helfen würden, die Durststrecke von dem ersten Werk bis zur Entdeckung und bis zum Erfolg zu über­stehen.
Ich möchte noch etwas unterstreichen, wofür wir die Verlage brauchen. Wir reden im Moment sehr viel über die Informationsflut im digitalen Zeitalter, die über uns hereinbricht, bei der man das Wichtige gar nicht mehr vom Unwichtigen unterscheiden kann.Wir reden über Fake News, bei denen die Verlässlichkeit und der Wahr­heitsgehalt von Informationen nicht mehr überprüft wer­den können. Auch hier haben die Verlage eine ganz wich­tige Funktion; denn sie stehen mit ihren Namen dafür, dass hier journalistische Qualitätsstandards eingehalten werden.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die Haupt­arbeit!)
Sie unterscheiden beim Angebot das Wichtige vom Unwichtigen und stehen mit ihrem Namen auch für einen zumindest relativen Wahrheitsgehalt ihrer Nachrichten. Das ist ein wichtiger Dienst an der De­mokratie und der Meinungsvielfalt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Lasst uns deshalb die Verlage nicht unterschätzen. Sie sind ganz wichtig und haben eine große Bedeutung. In diesem Sinne: Es ist ein gutes Gesetz, das möglichst bald in Kraft stehen sollte.

Renate Künast, Grüne:
Wenn ich mir die Verlagsbeteiligung anschaue, dann muss ich Ihnen sagen: Ich finde sie immer noch nicht hinreichend geregelt. Als ich Frau Winkelmeier-Becker im Ausschuss die Frage stellte, wie es jetzt eigentlich mit der Stimmberechtigung aussieht und ob die Verlage bei der Abstimmung darüber, wie gezahlt wird, das volle Stimmrecht haben oder nicht, konnte sie mir diese Frage nicht beantworten.
Was haben Sie sich bei dieser Regelung gedacht? Das meine ich gar nicht negativ, sondern ich stelle die Frage nur im Sinne einer guten Gesetzesberatung. Die Gremien legen die Höhe des Verlegeranteils fest, oder? Das sage ich auch unter dem Gesichtspunkt, dass Verlage Geld brauchen, gerade kleine und mittelständische. Ich bin gar nicht gegen die Verlagsbeteiligung. Aber ich sage Ihnen: Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH und deren Auflage, die Vergütung neu zu regeln, hätte man sich das Ganze genauer überlegen müssen.
In dem Gesetzentwurf steht nun: Der Urheber kann seine Rechte abtreten. – Aber die Urheber könnten das auch heutzutage schon machen, niemand hindert sie nach jetzigem Recht daran. Diese Kannvorschrift wird sich meines Erachtens am Ende so auswirken, dass schon in den Verträgen steht: Ich bin, wenn das Werk angemel­det ist, zu einer Verlagsbeteiligung bereit. – Damit haben wir, da wir das Wort „angemessen“ nicht definiert haben, im Vergleich zu heute überhaupt nichts gewonnen, meine Damen und Herren. Ich glaube, der Druck bleibt an vie­len Stellen trotz des Anspruchs auf Auskunft bestehen.

Siegmund Ehrmann, SPD:
Ich komme zur Verlegerbeteiligung. Dieser Punkt ist von der Vorrednerin aus der Union zu Recht angespro­chen worden. Die Bedingungen im Buchmarkt zeigen ein symbiotisches Verhältnis der Autoren zu den Verlagen. Es hat sich dort über viele Jahrzehnte eine Praxis herausgebildet, die nun durch die Rechtsprechung des Eu­ropäischen Gerichtshofes, aber auch durch die nationale Rechtsprechung in Zweifel gezogen wurde. Ich erinnere nur an das Vogel-Urteil.
Ich denke, es ist mit dieser Novelle gelungen, die von den Richtern festgestellte Lücke einigermaßen rechtssi­cher zu schließen, um hier Klarheit zu schaffen. Ich fin­de, das ist ein guter Weg, der beschritten wird. Es bleibt noch einiges zu tun, damit das auch europarechtlich was­serdicht ist. Da ist eindeutig noch Handlungsbedarf.Ich freue mich, dass wir in dieser Novelle zum Urheberver­tragsrecht auch diesen Aspekt haben regeln können.

Zusammenfassung
Die LINKE bezweifelt, dass die Verlage nur überleben können, wenn die Autoren ihnen Ansprüche abtreten. Sie bezweifelt auch, dass die Abtretung an Verlage freiwillig bleiben wird. Und sie meint, wenn kleine Verlage gerettet werden müssten, sei das ein Fall für die Kulturförderung, nicht für's Urheberrecht. Aus Sicht der CDU geht es bei der Verlegerbeteiligung in den Verwertungsgesellschaften in erster Linie um einen Beitrag zum Überleben von Verlagen, die man dringend braucht, um sich gegen Google & Co. durchzusetzen und Fake News etwas entgegenzusetzen. Die Grünen haben viele Fragen zu dem Gesetzentwurf. Sie sind nicht gegen die Verlegerbeteiligung, meinen aber, man hätte sich die Regelung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung von BGH und EuGH genauer überlegen sollen. Wie die LINKE, haben auch sie Zweifel, ob es bei der Freiwilligkeit der Rechteabtretung bleiben wird. Die SPD sieht vor allem die Notwendigkeit, auf die Rechtsprechung von EuGH und BGH zu reagieren. Sie betrachtet die nationale Regelung als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Neuregelung.

Die einzige Fraktion, die sich in dieser Debatte klar gegen eine Verlegerbeteiligung ausspricht, ist also die LINKE. Verlagsförderung sei nicht Aufgabe der Urheber, sondern der Kulturpolitik, so die Begründung. Die CDU/CSU steht eher auf Seiten der Verlage – Interessen der Urheber spielen für die Union erkennbar keine Rolle. Die Grünen lassen durchblicken, den Gesetzentwurf nicht wirklich durchdrungen zu haben. Weil „Verlage Geld brauchen, gerade kleine und mittelständische“, befürworten jedoch auch sie die Verlegerbeteiligung. Am klarsten ist die Sachlage für die SPD: Zwischen Verlagen und Autoren bestehe ein „symbiotisches Verhältnis“, deshalb müsse man die Rechtsprechung von BGH und EuGH zur Verlegerbeteiligung korrigieren.

Damit deutet SPD-Redner Siegmund Ehrmann zumindest an, dass der Bundestag an diesem 15. Dezember 2016 eine Regelung beschlossen hat, deren Vereinbarkeit mit europäischem Recht fragwürdig ist. Kaum anders lässt sich seine Aussage interpretieren, mit der Novelle sei eine Lücke zwar „einigermaßen rechtssicher“ geschlossen worden, es bleibe aber „noch einiges zu tun, damit das auch europarechtlich wasserdicht ist“. Mehr Details zu dieser Frage kann man hier nachlesen.

Der Bundesgerichtshof hatte im April 2016 unter Verweis auf das Europarecht die pauschale Verlegerbeteiligung für rechtswidrig erklärt.

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