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Vg Info

Wir geben 8 auf die VG Wort

Jetzt an die EU-Abgeordneten schreiben!

22/5/2018

2 Kommentare

 
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Das Urheberrechtspaket der EU, mit dem u.a. die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG WORT, der GEMA und der VG BildKunst wieder ermöglicht werden soll, geht in die heiße Phase. Die bulgarische Ratspräsidentschaft hat ihren letzten Kompromissvorschlag vorgelegt. Coreper, also das Gremium, das die Positionierung des Rats vorbereitet, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten sitzen, entscheidet am 25. Mai 2018. Der federführende JURI-Ausschuss des Europäischen Parlaments ist damit am 20./21. Juni 2018 befasst. Weitere Terminverschiebungen sind unwahrscheinlich. Jetzt ist also die letzte Gelegenheit, darauf hinzuwirken, dass der strittige Artikel 12 aus dem Richtlinienentwurf gestrichen wird. Geschieht dies nicht, ist damit zu rechnen, dass Autoren in Zukunft wieder erhebliche Anteile ihrer Ausschüttungen den Verlagen überlassen müssen.

Protest europäischer Autorenverbände

Während die Gewerkschaft ver.di in dieser Auseinandersetzung auf Seiten der Verlage kämpft , haben 44 Autorenvertretungen aus 20 europäischen Ländern in einer gemeinsamen Petition ihren Protest gegen die geplante Regelung zum Ausdruck gebracht. Umso ärgerlicher ist es, dass Axel Voss, der Berichterstatter für das Urheberrechtspaket, noch immer glaubt, allein die finnischen Autoren hätten ein Problem mit dem fraglichen Artikel 12. Dies liegt wohl daran, dass der Protest federführend von der finnischen Verwertungsgesellschaft sanasto getragen wird. Diese hat sich in den letzten Monaten große Mühe gegeben, in persönlichen Gesprächen und Mails dem Lobbying der VG WORT auf europäischer Ebene entgegenzutreten. Doch wie immer in der Politik kommt es zuletzt nicht auf die besseren Argumente an, sondern darauf, wer sich am meisten Gehör verschaffen kann. Und bei vielen deutschen EU-Parlamentariern herrscht leider der Eindruck vor, die Autoren seien im Großen und Ganzen damit einverstanden, Geld an die Verleger abzugeben.

Nur 26.000 Autoren verzichten freiwillig

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Nur ein Bruchteil der Autoren ist bereit, freiwillig zugunsten der Verlage auf einen Teil ihrer Ansprüche zu verzichten, obwohl diese Möglichkeit derzeit besteht und von der VG WORT auch intensiv beworben wird. Nur 26.000 Autorinnen und Autoren waren bereit, für den Zeitraum 2012 – 2016 Verzichtserklärungen zugunsten ihrer Verlage abzugeben, in einer Gesamthöhe von lediglich 5,8 Millionen Euro. Dies sind ca. 6,8% der zu Unrecht an Verlage gezahlten Gesamtsumme von 85,7 Millionen (Quelle hier). Von derzeit 532.452 wahrnehmungsberechtigten Autoren der VG WORT sind zudem nur 867 Mitglieder stimmberechtigt (Quelle: Geschäftsbericht 2017, S. 9, vielleicht bald hier). Das sind weniger als 0,17%. Beschlüsse und Verlautbarungen der VG WORT stützen sich auf das Votum dieser Minderheit.

Jetzt protestieren!

Umso wichtiger ist es, jetzt noch einmal zu protestieren. sanasto stellt den Unterzeichnern ihrer Petition dafür eine eMail-Vorlage und ein weiteres Dokument mit Argumenten zur Verfügung. Diese können auch von deutschen Autorenverbänden verwendet werden. Je mehr Autorenvereinigungen der verlegerfreundlichen ver.di-Linie widersprechen, umso besser. Einzelnen Urhebern empfehlen wir den folgenden Text:

Sehr geehrteR Herr/Frau xy,

ich wende mich mit der Bitte an Sie, gegen die Aufnahme des Artikels 12 in die geplante Neufassung der Urheberrechtsrichtlinie zu stimmen.

Als Autor lebe ich von meinen Einkünften aus Urheberrechten. Zugunsten von Verlagen auf einen Teil meiner gesetzlichen Vergütungen zu verzichten, kann ich mir wirtschaftlich nicht erlauben. Verlage erhalten schon heute aufgrund vertraglicher Vereinbarungen den größten Teil der mit meiner geistigen Arbeit erzielten Erträge. Aus meiner Sicht sollten Verlage darüber hinaus keinen Anspruch auf den „gerechten Ausgleich“ haben, den der Unionsgesetzgeber mir als Urheber aufgrund legaler Privatkopien zugestanden hat.

Ich unterstütze daher ausdrücklich die Forderung von 44 Urheberorganisationen aus 20 Ländern, Artikel 12 aus der geplanten Urheberrechtsrichtlinie zu streichen.

optional:

Erlauben Sie mir zuletzt einen Hinweis auf Ihnen möglicherweise nicht bekannte Fakten: Nur 26.000 Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT waren bereit, für den Zeitraum 2012 – 2016 Verzichtserklärungen zugunsten ihrer Verlage abzugeben, in einer Gesamthöhe von lediglich 5,8 Millionen Euro. Dies waren ca. 6,8% der zu Unrecht an Verlage gezahlten Gesamtsumme von 85,7 Millionen (Quelle hier). Von derzeit 532.452 wahrnehmungsberechtigten Autoren der VG WORT sind zudem nur 867 Mitglieder stimmberechtigt (Quelle: Geschäftsbericht 2017, S. 9). Das sind weniger als 0,17%. Beschlüsse und Verlautbarungen der VG WORT stützen sich auf das Votum dieser Minderheit.

Ich erwarte von Ihnen als EU-Parlamentarier(in), dass Sie sich nicht von Verlags- und Gewerkschaftslobbyisten beeindrucken lassen, sondern sich für die Interessen der Urheberinnen und Urheber einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name des Unterzeichners/der Unterzeichnerin]

Diese Mail sollte geschickt werden an:
Axel Voss, Berichterstatter: axel.voss@europarl.europa.eu
Julia Reda, Schattenberichterstatterin: julia.reda@europarl.europa.eu
sowie an die weiteren deutschen Mitglieder des JURI-Ausschusses:

sylvia-yvonne.kaufmann@europarl.europa.eu
evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu
angelika.niebler@europarl.europa.eu
rainer.wieland@europarl.europa.eu
tiemo.woelken@europarl.europa.eu

… und zwar so schnell wie möglich, unbedingt aber vor dem 20. Juni. Natürlich können gern auch weitere EU-Parlamentarier angeschrieben werden, insbesondere die deutschen Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse. Im sogenannten Procedure File kann man die Ausschüsse anklicken und sich die Mitgliederlisten anschauen.

Wir freuen uns auch über Kopien von Nachrichten an: winterberg.office AT gmail.com

Update:
Der Berufsverband Freischreiber stellt eine tolle Liste mit noch mehr Mailadressen sowie ein Anschreiben auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Diese Texte und Adressen können natürlich auch verwendet werden.
2 Kommentare

Neuer Zeitplan für Urheberrechtspaket

18/6/2017

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Der Zeitplan für die Verabschiedung des Urheberrechtspakets im Europäischen Parlament hat sich erwartungsgemäß verschoben. Im Rahmen dieser Abstimmungen wird auch darüber entschieden, ob die Verleger einen Rechtsanspruch darauf bekommen sollen, in Zukunft an den Urheberrechtstantiemen der Verwertungsgesellschaften, die nach derzeitigem Recht den Autoren zustehen, zu partizipieren (siehe Artikel 12 in diesem .pdf).
Die Ausschüsse des Parlaments stimmen nicht direkt über die Verordnung ab, sondern über die zugehörigen Berichte der jeweiligen Berichterstatter. Unter dem Strich macht das aber keinen großen Unterschied. Um die Verlegerbeteiligung zu kippen, müsste jemand beantragen, sich für die Streichung des Artikel 12 im Entwurf der Kommission auszusprechen. Dann müsste der jeweilige Ausschuss diesem Antrag zustimmen. Und schließlich müsste das vor allem auch beim federführenden JURI-Ausschuss passieren. Man könnte sagen: Dort wird am besten über die Urheber gelacht, nämlich zuletzt.

Bisher hat erst eine Abstimmung stattgefunden, im IMCO-Ausschuss. Hier hat Julia Reda sich für die Interessen der Urheber eingesetzt und einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt (siehe S. 18 in diesem .pdf). Er fand aber keine Mehrheit.

Termine der nächsten Abstimmungen

- Committee on Culture and Education (CULT) Opinion vote: 11. Juli.
- Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs (LIBE) Opinion vote: 11. Juli
- Committee on Industry, Research and Energy (ITRE) Opinion vote: 11. Juli
- Committee on Legal Affairs (JURI) Lead Committee vote: 23. September

Übersicht über das ganze Dossier im Procedure File.


Es könnte allerdings sein, dass sich dieser Zeitplan verzögert, nachdem kürzlich der Konservative Axel Voss Nachfolger der bisherigen Berichterstatterin Therese Comodini Cachia geworden ist. Heißt es nicht „neues Spiel, neues Glück“? Gerade für deutsche Lobbyisten bieten sich jetzt sicher neue Gelegenheiten, auf das Schicksal der Copyright-Verordnung Einfluss zu nehmen.

Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

So lange es noch nicht zu spät ist, raten wir weiter dazu, unseren Musterbrief an die EU-Parlamentarier abzuschicken – insbesondere im Vorfeld der oben genannten Abstimmungstermine an die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse. Für deutsche Schreiben ist derzeit auch Axel Voss eine gute Adresse: axel.voss@europarl.europa.eu

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Aufruf: Sagen Sie der EU, dass Sie selbst entscheiden wollen

7/6/2017

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Auf der letzten Mitgliederversammlung der VG WORT fand sich eine große Mehrheit für einen neuen Verteilungsplan, bei dem Autoren selbst entscheiden können, ob sie einen Teil ihrer VG-WORT-Einnahmen an Verleger abgeben wollen oder nicht.
Wie bereits mehrfach berichtet, wird das Vergnügen der Wahlfreiheit nur von kurzer Dauer sein. Denn die EU plant, Autoren dieses Recht wieder wegzunehmen. Voraussichtlich am 20. Juni 2017 wird der JURI-Ausschuss des Europäischen Parlaments über die Frage abstimmen. Diese Abstimmung ist entscheidend dafür, welche Position das Parlament für die darauffolgenden Trilog-Verhandlungen über das Urheberrechtspaket einnimmt.
Wer will, dass Autoren auch in Zukunft selbst entscheiden dürfen, kann den folgenden Musterbrief als Vorlage für ein Schreiben an die Mitglieder des federführenden sowie der mitberatenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments benutzen (Anschriften siehe unten).
 
Dear Sir/Madam,

The European Parliament is currently forming its position on the Commission's copyright package, i.e. the proposal  for a Directive on Copyright in the Digital Single Market (COM (2016) 593 final). 
Article 12 of the Commission’s proposal would, if implemented in Member States, entitle publishers to a share of the “fair compensation” that the author of a protected work receives for uses of the work made under a copyright exception.
 
Recent jurisdiction by the European Court of Justice (Luksan, C-277/10, 2012, Reprobel, C-672/13, 2015) has found that publishers currently are not entitled to claim a share of the levies that are collected and distributed by collective management organizations (CMO) – it is exclusively for the authors, as they are the original rightsholders.

To help the publishers, Germany implemented new legislation in 2016 that allows authors to waive their claims for compensation on a voluntary basis. This has been widely acclaimed by both authors and publishers as an expression of joint responsibility by both groups. Just recently, in May 2017, German CMO VG WORT altered its levy distribution scheme accordingly.
 
In Germany, some authors voluntarily share their revenues from collective rights management with their publishers. Others choose not to, which seems a fair choice to make for various reasons. However, the new article 12, if implemented in national legislation, will deprive authors of this choice altogether. Introducing a “legal basis for the publisher to claim a share of the compensation” (Art. 12 COM proposal) without the author's explicit consent would be a slap in the face of the authors, taking away their right to choose for no good reason. It would also be at odds with Art. 5 (2) (a) and (b) of the InfoSoc Directive and the ECJ's aforementioned rulings.

If the Commission thinks that authors should not be in control of their revenues from collecting societies anymore, it should request an impact assessment. By now, potential effects of the new Article 12 have not been assessed at all.

As you are a member of at least one of the committees that is currently debating the issue, I would like to kindly ask you

- to support any author's freedom to choose whether or not he or she wants to share his "fair compensation“ with his or her publisher
- to vote against the inclusion of article 12 into the Directive on Copyright in the Digital Single Market (COM (2016) 593 final).

Thank you for your time.
Sincerely,
 

Federführend ist der JURI-Ausschuss. Wichtig ist vor allem, die Berichterstatter und Schattenberichterstatter für das Copyright-Dossier anzuschreiben:
 
Berichterstatterin JURI:
COMODINI CACHIA Therese: therese.comodinicachia@europarl.europa.eu
 
Schattenberichterstatter der Fraktionen:
GERINGER DE OEDENBERG Lidiea Joanna: lidiajoanna.geringerdeoedenberg@europarl.europa.eu
DZAHMBAZKI Angel: angel.dzhambazki@europarl.europa.eu
CAVADA Jean-Marie: jean-marie.cavada@europarl.europa.eu
MAŠTÁLKA Jiří  jiri.mastalka@europarl.europa.eu
REDA Julia: julia.reda@europarl.europa.eu
ADINOLFI Isabella: isabella.adinolfi@europarl.europa.eu
BOUTONNET Marie-Christine: marie-christine.boutonnet@europarl.europa.eu
 
Berichterstatter der mitberatenden Ausschüsse:
ITRE-Ausschuss:
KRASNODĘBSKI Zdzisław: zdzislaw.krasnodebski@europarl.europa.eu
 
IMCO-Ausschuss:
STIHLER Catherine: catherine.stihler@europarl.europa.eu
 
CULT-Ausschuss:
JOULAUD Marc: marc.joulaud@europarl.europa.eu
 
Wer sich mehr Arbeit machen will, kann auch alle Mitglieder des JURI-Ausschuss anschreiben.
Eine Liste findet sich hier.
 
Übrigens: Die VG WORT begrüßt zwar in ihrer Stellungnahme den geplanten Artikel 12 des Urheberrechtspakets, setzt sich jedoch mit keinem Wort dafür ein, dass Autoren selbst entscheiden können sollten, ob sie den Verlegern von ihren Ausschüttungen etwas abgeben wollen oder nicht. Genauso halten es die Initiative Urheberrecht, ver.di und der DJV. Der Verband Deutscher Schriftsteller und freischreiber haben keine eigenen Stellungnahmen abgegeben, gehören jedoch der Initiative Urheberrecht an.
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Protestbrief gegen Verlegerbeteiligung – jetzt auf Englisch

5/3/2017

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Nach der deutschen Fassung unseres Schreibens zur europäischen Neuregelung der Verlegerbeteiligung stellen wir unten nun auch eine englische Version zur Verfügung. Die beiden Fassungen sind nicht textgleich, aber Inhalt und Anliegen sind im Wesentlichen dieselben.
 
Federführend ist für beide Dossiers der Rechtsausschuss (JURI). Wichtig ist vor allem, die Berichterstatter und Schattenberichterstatter anzuschreiben. Für das Copyright-Dossier sind das:
 
Berichterstatterin JURI:
COMODINI CACHIA Therese: therese.comodinicachia@europarl.europa.eu
 
Schattenberichterstatter der Fraktionen:
GERINGER DE OEDENBERG Lidiea Joanna: lidiajoanna.geringerdeoedenberg@europarl.europa.eu
DZAHMBAZKI Angel: angel.dzhambazki@europarl.europa.eu
CAVADA Jean-Marie: jean-marie.cavada@europarl.europa.eu
MAŠTÁLKA Jiří  jiri.mastalka@europarl.europa.eu
REDA Julia: julia.reda@europarl.europa.eu
ADINOLFI Isabella: isabella.adinolfi@europarl.europa.eu
BOUTONNET Marie-Christine: marie-christine.boutonnet@europarl.europa.eu
 
Berichterstatter der mitberatenden Ausschüsse:
ITRE-Ausschuss:
KRASNODĘBSKI Zdzisław: zdzislaw.krasnodebski@europarl.europa.eu
 
IMCO-Ausschuss:
STIHLER Catherine: catherine.stihler@europarl.europa.eu
 
CULT-Ausschuss:
JOULAUD Marc: marc.joulaud@europarl.europa.eu
 
Für das Blinden/Sehbehinderte-Dossier:
 
Berichterstatter JURI:
ANDERSSON Max: max.andersson@europarl.europa.eu
 
Schattenberichterstatter der Fraktionen:
ESTARÀS FERRAGUT Rosa: rosa.estaras@europarl.europa.eu
NEGRESCU Victor: victor.negrescu@europarl.europa.eu
DZHAMBAZKI Angel: angel.dzhambazki@europarl.europa.eu
WIKSTRÖM Cecilia: cecilia.wikstrom@europarl.europa.eu
MAŠTÁLKA Jiří: jiri.mastalka@europarl.europa.eu
ADINOLFI Isabella: isabella.adinolfi@europarl.europa.eu
BOUTONNET Marie-Christine: marie-christine.boutonnet@europarl.europa.eu
 
Berichterstatter der mitberatenden Ausschüsse:
EMPL-Ausschuss:
STEVENS Helga: helga.stevens@europarl.europa.eu
CULT-Ausschuss:
TRÜPEL Helga: helga.truepel@europarl.europa.eu
PETI-Ausschuss:
ESTARÀS FERRAGUT Rosa: rosa.estaras@europarl.europa.eu
 
CC/BCC an uns: winterberg.office@gmail.com
 
Wer sich mehr Arbeit machen möchte, kann gleich alle Mitglieder des federführenden JURI-Ausschuss anschreiben:
http://www.europarl.europa.eu/committees/en/juri/members.html
 
Und am besten auch noch die des mitberatenden CULT-Ausschusses:
http://www.europarl.europa.eu/committees/en/cult/members.html
 

Erste Reaktionen


Mittlerweile erreichen uns die ersten Antworten, darunter natürlich auch negative. So schreibt beispielsweise Helga Trüpel, Mitglied des CULT-Ausschusses, sie könne das Anliegen nicht unterstützen, denn Verlage würden „auch schöpferische Arbeit bei der Herstellung von Büchern leisten“. In solchen Fällen lohnt unter Umständen die Nachfrage, warum eine Beteiligung der Verlage aus Sicht dieser Abgeordneten zu Lasten der Autorinnen und Autoren gehen muss. Denn es gibt mindestens zwei andere Möglichkeiten: einen originären Anspruch auf Kompensation gegenüber der Geräteindustrie (vergl. hierzu Flechsig, MMR 2016, 797- Gerechter Ausgleich für Verleger nach Art. 12 CDSM-RL-E) oder ein eigenes Buchverleger-Leistungsschutzrecht. Darauf können die Parlamentarier auch ruhig hingewiesen werden, selbst wenn man neuen Leistungsschutzrechten kritisch gegenübersteht.
 
 
Hier nun die englische Version:

Dear Sir/Madam,
The European Parliament is currently forming its position on the Commission's copyright package, i.e. the proposal  for a Directive on Copyright in the Digital Single Market (COM (2016) 593 final). 
Article 12 of the Commission’s proposal would allow Member States to entitle publishers to claim a share of the “fair compensation” that the author of a protected work receives for uses of the work made under a copyright exception. 

This ensures that publishers receive a share of the levies that are collected and distributed by collective management organizations (CMO). Currently, however, only rightholders are entitled to ”fair compensation” which must be related to the actual harm or damage they suffer from legal private copying (or other exceptions). This is in line with recent jurisdiction by the European Court of Justice (Luksan, C-277/10, 2012, Reprobel, C-672/13, 2015). Accordingly, national courts have found alternative practises by some collecting societies to be unlawful by European standards.

Germany has recently implemented new legislation that allows authors to waive their claims for compensation at the benefit of their publishers. While this seems to be at odd with Art. 5 (2) (a) and (b) of the InfoSoc Directive and the ECJ's aforementioned rulings, it would even be more unacceptable to introduce a “legal basis for the publisher to claim a share of the compensation” (Art. 12 COM proposal) without the author's explicit consent.

It is equally unacceptable to reduce an author's claim to fair compensation in order to compensate publishers for their work, however important this work may be. If the European Parliament thinks that publishers should be entitled to a share of the payments that CMOs receive from manufacturers (and that are ultimately paid for by consumers), it should either grant them their own original rights or entitle them to a “fair compensation” to be paid by the manufacturing industry rather than by authors and creators. The first step in this direction should be an impact assessment, which the Commission has not yet undertaken for Article 12.
As you are a member of at least one of the committees that is currently debating the issue, I would like to kindly ask you

to table an amendment for the removal of article 12 from the Proposal for a Directive on Copyright in the Digital Single Market (COM (2016) 593 final).

I would also appreciate your support for not further negotiating this matter in context with the implementation of the Marrakesh Treaty to Facilitate Access to Published Works by Visually Impaired Persons and Persons with Print Disabilities (MVT). It clearly is an issue related to the copyright package, and should not be discussed out of context with the other provisions the Commission has proposed for amending Directive 2001/29/EC.

Thank you for your time,
Sincerely,

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EU plant Beteiligungsanspruch gegen Urheber

30/1/2017

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Schon seit Langem steht den Kreativen in der Europäischen Union ein „gerechter Ausgleich“ dafür zu, dass ihre Werke im Rahmen der Privatkopie-Ausnahme vervielfältigt werden (Art. 5.2 (a) Infosoc-RL). Sie können nicht verbieten, dass ihre Werke privat kopiert werden, und auch kein Geld dafür verlangen. Diese Einschränkung ihrer Verfügungsgewalt über das Werk wird dadurch kompensiert, dass die Nutzer für Privatkopien eine pauschale Vergütung bezahlen. Sie ist enthalten in Leermedien und kopierfähigen Geräten und wird über Verwertungsgesellschaften an die Urheber weitergeleitet. Der „gerechte Ausgleich“ bemisst sich der Höhe nach am „Schaden“, der dem Urheber durch die Kopien entsteht. Dieser wird wiederum in Abhängigkeit von der Intensität der Nutzung berechnet. Grob gesagt: Man geht davon aus, dass Werke, die viel verkauft werden, auch oft kopiert werden. Für Geräte, mit denen viel kopiert wird, müssen die Hersteller und Importeure höhere Abgaben zahlen.
Verteilt werden diese Einnahmen, die sogenannten „gesetzlichen Vergütungen“, an die originären Anspruchsberechtigten. Das sind Urheber, also Autoren, Komponisten oder andere Kreative, sowie Leistungsschutzberechtigte, also zum Beispiel Musiker, Film- oder Musikproduzenten. Verleger dürfen an diesen Ausschüttungen nicht beteiligt werden, da sie weder über Urheberrechte verfügen noch über Leistungsschutzrechte (abgesehen vom bislang eher bedeutungslosen Leistungsschutzrecht für Presseverleger). Sie sind darauf angewiesen, ihr Geschäft über die Hauptrechte zu machen, also den Verkauf von Büchern.

In seinem Luksan-Urteil von 2012 musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Frage entscheiden, ob ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union gesetzliche Regelungen schaffen kann, die es ermöglichen, dass Urheber zugunsten Dritter auf diese Einnahmen verzichten, also beispielsweise zugunsten von Verlegern. Die Antwort fiel deutlich aus: Es ergebe sich „hinsichtlich des Anspruchs auf gerechten Ausgleich, der den Urhebern im Rahmen der Privatkopieausnahme geschuldet wird, aus keiner Bestimmung der Richtlinie 2001/29, dass der Unionsgesetzgeber die Möglichkeit eines Verzichts des Anspruchsberechtigten ins Auge gefasst hätte.“ (Randnummer 105). Im Übrigen sei dem Mitgliedsstaat eine „Ergebnispflicht“ in dem Sinne auferlegt, „dass er im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs, der den Inhabern der verletzten Rechte den entstandenen Schaden ersetzen soll, sicherstellen muss, da diesen Bestimmungen sonst jede praktische Wirksamkeit genommen würde [...]. Den Mitgliedstaaten eine solche Ergebnispflicht zur Erhebung des gerechten Ausgleichs für die Rechtsinhaber aufzuerlegen, lässt sich [...] konzeptionell nicht mit der Möglichkeit für die Rechtsinhaber vereinbaren, auf diesen gerechten Ausgleich zu verzichten.“ (Randnummer 106)

In seinem Reprobel-Urteil von 2015 musste der EuGH darüber entscheiden, ob es einem Mitgliedsstaat erlaubt ist, „einen Teil des den Rechtsinhabern zustehenden gerechten Ausgleichs den Verlegern der von den Urhebern geschaffenen Werke zu gewähren“ (Randnummer 44). Auch hier fiel die Antwort eindeutig aus: Verleger seien keine Rechteinhaber, folglich entstehe ihnen durch die Nutzung auch kein Nachteil. „Sie können daher keinen Ausgleich aufgrund dieser Ausnahmen erhalten, wenn dadurch den Inhabern des Vervielfältigungsrechts der gerechte Ausgleich, auf den sie aufgrund dieser Ausnahmen Anspruch haben, ganz oder teilweise entzogen wird.“ (Randnummer 48)

Kurz: Es darf auf nationaler Ebene kein Gesetz geben, das im Ergebnis darauf hinausläuft, dass Urheber zugunsten von Verlagen auf ihre Ansprüche verzichten oder dass ein Teil dieser Ansprüche von vornherein den Verlegern zugesprochen wird. Beides würde aus Sicht des EuGH den Anspruch auf einen gerechten Ausgleich, der zum Schutz des Urhebers geschaffen wurde, unterlaufen.

Daher konnte der Deutsche Bundestag bislang keine europarechtskonforme Regelung schaffen, die eine Fortsetzung der bisherigen Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften ermöglicht hätte. Im Zuge der Überarbeitung der europäischen Urheberrechts-Richtlinie soll sich das nun aber ändern. Der Entwurf für einen Artikel, der die Verlegerbeteiligung ermöglichen soll, liegt bereits vor. Hier der Text:

Artikel 12

Ausgleichsansprüche
Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass für den Fall, dass ein Urheber einem Verleger ein Recht übertragen oder diesem eine Lizenz erteilt hat, diese Übertragung oder Lizenzierung eine hinreichende Rechtsgrundlage für den Verleger darstellt, einen Anteil am Ausgleich für die Nutzungen des Werkes zu beanspruchen, die im Rahmen einer Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf das übertragene oder lizenzierte Recht erfolgt sind.

(Hier der KOM-Entwurf, hier das Procedure File)

Das bedeutet: Wenn der Urheber das Hauptrecht einem Verlag übertragen hat, hat der Verlag einen Anspruch auf das Geld, das der Urheber aus Schrankennutzungen dieses Werks erhält. Wenn also der Urheber dem Verlag das Recht einräumt, sein Werk zu vervielfältigen (was er natürlich tut, sonst gäbe es ja kein Buch), dann soll der Verlag auch einen Anspruch gegen den Urheber haben, einen Teil der Einnahmen aus der Privatkopie-Ausnahme (eine sogenannte Schrankennutzung) abzubekommen.

Diese Systematik ist gänzlich neu. Bislang ist das Urheberrecht stets so gestaltet, dass Urheber Ansprüche gegenüber Nutzern haben. Nutzer müssen zahlen, wenn sie ein Werk nutzen wollen. Verlage bezahlen Autoren dafür, dass sie ein Werk als Buch drucken dürfen. Bei iTunes oder Spotify bezahlen Endnutzer eine Lizenz, damit sie Musik downloaden oder streamen können. Zeitungen bezahlen Fotografen dafür, dass sie Fotos abdrucken dürfen. In all diesen Fällen zahlt der Nutzer also an den Urheber.

Die geplante Regelung zur Verlegerbeteiligung dreht dieses Prinzip um. In Zukunft soll nicht der Nutzer an den Verlag zahlen, sondern der Verlag erhält einen Rechtsanspruch gegen den Urheber. Dieser soll verpflichtet werden, ihm einen Teil seines „gerechten Ausgleichs“ aus der Privatkopieabgabe abzugeben.

Ob eine solche Regelung mit dem Konzept des „gerechten Ausgleichs“ vereinbar ist, erscheint fraglich. Schließlich wird der Urheber auf diese Weise genötigt, ohne jede Gegenleistung auf einen Teil dieses Ausgleichs zu verzichten, was noch nicht einmal durch ein Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt wird. Einen solchen Verstoß gegen Art. 17 der EU Charta müsste man allerdings wiederum erst bis zum EuGH durchklagen.

Ob und wann die Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar. Wie David Hammerstein berichtet, drängt Deutschland derzeit darauf, den Artikel aus dem Urheberrechtspaket herauszulösen und in das Dossier zur Umsetzung des Marrakesh Treaty zu verschieben, damit die Regelung schneller in Kraft treten kann. Die Umsetzung dieses Vertrags, in dem es um Urheberrechtsausnahmen für Blinde und Sehbinderte geht, wird, wie informierte Kreise berichten, seit Monaten von der Bundesregierung blockiert. Sie könnte diese Blockade aufgeben, wenn die anderen Länder im Gegenzug die Regelung zur Verlegerbeteiligung ohne viel Aufhebens durchwinken. Doch dieses Vorgehen wirkt insgesamt so wenig abgestimmt, dass es kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
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