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Vg Info

Wir geben 8 auf die VG Wort

Jetzt an die EU-Abgeordneten schreiben!

22/5/2018

2 Kommentare

 
Bild
Das Urheberrechtspaket der EU, mit dem u.a. die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG WORT, der GEMA und der VG BildKunst wieder ermöglicht werden soll, geht in die heiße Phase. Die bulgarische Ratspräsidentschaft hat ihren letzten Kompromissvorschlag vorgelegt. Coreper, also das Gremium, das die Positionierung des Rats vorbereitet, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten sitzen, entscheidet am 25. Mai 2018. Der federführende JURI-Ausschuss des Europäischen Parlaments ist damit am 20./21. Juni 2018 befasst. Weitere Terminverschiebungen sind unwahrscheinlich. Jetzt ist also die letzte Gelegenheit, darauf hinzuwirken, dass der strittige Artikel 12 aus dem Richtlinienentwurf gestrichen wird. Geschieht dies nicht, ist damit zu rechnen, dass Autoren in Zukunft wieder erhebliche Anteile ihrer Ausschüttungen den Verlagen überlassen müssen.

Protest europäischer Autorenverbände

Während die Gewerkschaft ver.di in dieser Auseinandersetzung auf Seiten der Verlage kämpft , haben 44 Autorenvertretungen aus 20 europäischen Ländern in einer gemeinsamen Petition ihren Protest gegen die geplante Regelung zum Ausdruck gebracht. Umso ärgerlicher ist es, dass Axel Voss, der Berichterstatter für das Urheberrechtspaket, noch immer glaubt, allein die finnischen Autoren hätten ein Problem mit dem fraglichen Artikel 12. Dies liegt wohl daran, dass der Protest federführend von der finnischen Verwertungsgesellschaft sanasto getragen wird. Diese hat sich in den letzten Monaten große Mühe gegeben, in persönlichen Gesprächen und Mails dem Lobbying der VG WORT auf europäischer Ebene entgegenzutreten. Doch wie immer in der Politik kommt es zuletzt nicht auf die besseren Argumente an, sondern darauf, wer sich am meisten Gehör verschaffen kann. Und bei vielen deutschen EU-Parlamentariern herrscht leider der Eindruck vor, die Autoren seien im Großen und Ganzen damit einverstanden, Geld an die Verleger abzugeben.

Nur 26.000 Autoren verzichten freiwillig

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Nur ein Bruchteil der Autoren ist bereit, freiwillig zugunsten der Verlage auf einen Teil ihrer Ansprüche zu verzichten, obwohl diese Möglichkeit derzeit besteht und von der VG WORT auch intensiv beworben wird. Nur 26.000 Autorinnen und Autoren waren bereit, für den Zeitraum 2012 – 2016 Verzichtserklärungen zugunsten ihrer Verlage abzugeben, in einer Gesamthöhe von lediglich 5,8 Millionen Euro. Dies sind ca. 6,8% der zu Unrecht an Verlage gezahlten Gesamtsumme von 85,7 Millionen (Quelle hier). Von derzeit 532.452 wahrnehmungsberechtigten Autoren der VG WORT sind zudem nur 867 Mitglieder stimmberechtigt (Quelle: Geschäftsbericht 2017, S. 9, vielleicht bald hier). Das sind weniger als 0,17%. Beschlüsse und Verlautbarungen der VG WORT stützen sich auf das Votum dieser Minderheit.

Jetzt protestieren!

Umso wichtiger ist es, jetzt noch einmal zu protestieren. sanasto stellt den Unterzeichnern ihrer Petition dafür eine eMail-Vorlage und ein weiteres Dokument mit Argumenten zur Verfügung. Diese können auch von deutschen Autorenverbänden verwendet werden. Je mehr Autorenvereinigungen der verlegerfreundlichen ver.di-Linie widersprechen, umso besser. Einzelnen Urhebern empfehlen wir den folgenden Text:

Sehr geehrteR Herr/Frau xy,

ich wende mich mit der Bitte an Sie, gegen die Aufnahme des Artikels 12 in die geplante Neufassung der Urheberrechtsrichtlinie zu stimmen.

Als Autor lebe ich von meinen Einkünften aus Urheberrechten. Zugunsten von Verlagen auf einen Teil meiner gesetzlichen Vergütungen zu verzichten, kann ich mir wirtschaftlich nicht erlauben. Verlage erhalten schon heute aufgrund vertraglicher Vereinbarungen den größten Teil der mit meiner geistigen Arbeit erzielten Erträge. Aus meiner Sicht sollten Verlage darüber hinaus keinen Anspruch auf den „gerechten Ausgleich“ haben, den der Unionsgesetzgeber mir als Urheber aufgrund legaler Privatkopien zugestanden hat.

Ich unterstütze daher ausdrücklich die Forderung von 44 Urheberorganisationen aus 20 Ländern, Artikel 12 aus der geplanten Urheberrechtsrichtlinie zu streichen.

optional:

Erlauben Sie mir zuletzt einen Hinweis auf Ihnen möglicherweise nicht bekannte Fakten: Nur 26.000 Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT waren bereit, für den Zeitraum 2012 – 2016 Verzichtserklärungen zugunsten ihrer Verlage abzugeben, in einer Gesamthöhe von lediglich 5,8 Millionen Euro. Dies waren ca. 6,8% der zu Unrecht an Verlage gezahlten Gesamtsumme von 85,7 Millionen (Quelle hier). Von derzeit 532.452 wahrnehmungsberechtigten Autoren der VG WORT sind zudem nur 867 Mitglieder stimmberechtigt (Quelle: Geschäftsbericht 2017, S. 9). Das sind weniger als 0,17%. Beschlüsse und Verlautbarungen der VG WORT stützen sich auf das Votum dieser Minderheit.

Ich erwarte von Ihnen als EU-Parlamentarier(in), dass Sie sich nicht von Verlags- und Gewerkschaftslobbyisten beeindrucken lassen, sondern sich für die Interessen der Urheberinnen und Urheber einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name des Unterzeichners/der Unterzeichnerin]

Diese Mail sollte geschickt werden an:
Axel Voss, Berichterstatter: axel.voss@europarl.europa.eu
Julia Reda, Schattenberichterstatterin: julia.reda@europarl.europa.eu
sowie an die weiteren deutschen Mitglieder des JURI-Ausschusses:

sylvia-yvonne.kaufmann@europarl.europa.eu
evelyne.gebhardt@europarl.europa.eu
angelika.niebler@europarl.europa.eu
rainer.wieland@europarl.europa.eu
tiemo.woelken@europarl.europa.eu

… und zwar so schnell wie möglich, unbedingt aber vor dem 20. Juni. Natürlich können gern auch weitere EU-Parlamentarier angeschrieben werden, insbesondere die deutschen Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse. Im sogenannten Procedure File kann man die Ausschüsse anklicken und sich die Mitgliederlisten anschauen.

Wir freuen uns auch über Kopien von Nachrichten an: winterberg.office AT gmail.com

Update:
Der Berufsverband Freischreiber stellt eine tolle Liste mit noch mehr Mailadressen sowie ein Anschreiben auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Diese Texte und Adressen können natürlich auch verwendet werden.
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Europäische Autorenverbände gegen Verlegerbeteiligung

16/11/2017

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Mehrere europäische Autorenverbände, vor allem aus den nordischen Ländern, verlangen in einer Petition, dass die geplante Regelung zur Verlegerbeteiligung aus der Neufassung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie herausgestrichen wird. Es geht um Art. 12 auf S. 29 im Entwurf der Kommission. „Dieser Artikel würde eine schwerwiegende Verletzung der Grundprinzipien des Urheberrechts und der Vertragsfreiheit darstellen“, schreibt die finnische Autoren-Verwertungsgesellschaft sanasto auf ihrer Homepage. „Er würde die Position der Autoren gegenüber den Verlegern in beispielloser Weise schwächen.“

Bereits am 28. September 2017 hatten der European Writers Council und der europäische Übersetzerverband CEATL sich in einem Statement gegen die Aufnahme der „public lending rights“ (entspricht in Deutschland der Bibliothekstantieme) in die Regelung ausgesprochen. Letzteres hatte die estnische Ratspräsidentschaft in einem Kompromisspapier vorgeschlagen (wir berichteten hier). In Deutschland macht die Bibliothekstantieme allerdings nur einen kleinen Teil der Gesamteinnahmen der VG WORT aus. Wie der Geschäftsbericht für 2016 auf S. 3 (bzw. S. 4 im .pdf) darlegt, waren es zuletzt 10,34 Millionen Euro. Der Löwenanteil von insgesamt 184,71 Millionen entfiel mit 124,12 Millionen auf die Kopiergerätevergütung.

Die von sanasto initiierte Petition geht nun allerdings über die Position von EWC und CEATL hinaus, indem sie den strittigen Artikel 12 komplett streichen will. Dann wäre auch die Verlegerbeteiligung an der Kopiergerätevergütung vom Tisch.

Die finnische Verwertungsgesellschaft sanasto ist eine reine Urheber-Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt insbesondere das public lending right war, schüttet also eine Bibliothekstantieme aus, verwaltet aber auch Senderechte. Die Vergütung für Privatkopien wird in Finnland nicht von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen, sondern vom Staat direkt an die Urheber ausbezahlt. Verleger profitieren nicht von den Ausschüttungen der sanasto. Auch die schwedische Verwertungsgesellschaft copyswede, die wiederum durchaus für die Privatkopievergütung zuständig ist, zählt keine Verleger zu ihren Mitgliedern. Anders als deutsche Urheber wähnen die skandinavischen sich offenbar nicht in einer Solidargemeinschaft mit ihren Vertragspartnern.

Die Petition ist bereits am 11. Oktober 2017 Axel Voss übergeben worden, dem Berichterstatter des federführenden Ausschusses im Europäischen Parlament für das Copyright-Dossier. „Wir hoffen, dass sich das herumspricht und in den nächsten Wochen weitere Verbände aus verschiedenen europäischen Ländern die Petition unterzeichnen“, lässt sich sanasto-Geschäftsführerin Anne Salomaa zitieren.

Was Deutschland angeht, kann sie darauf vermutlich lange warten: Die deutschen Urheberverbände unterstützen die Verlegerposition. Insbesondere die Vertreter von ver.di und DJV haben sich in der VG WORT stets für die Beibehaltung der Möglichkeit einer Verlegerbeteiligung eingesetzt. Auch die zukünftigen Jamaika-Koalitionäre wollen eine „angemessene Beteiligung von Buchverlagen an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften“ sicherstellen. Dies dürfte bedeuten, dass die Urheber zukünftig auf Ausschüttungen in Höhe von ca. 30 Millionen Euro jährlich verzichten sollen – die VG WORT schuldet den Autoren derzeit ca. 80 bis 100 Millionen, die sie in den letzten drei Jahren unrechtmäßig an Verlage ausgeschüttet hat.

Auf europäischer Ebene nähert sich allmählich der Showdown. Am 20. November 2017 soll als letzter mitbeteiligter Ausschuss der LIBE-Ausschuss abstimmen, am 24./25. Januar 2018 ist dann der federführende JURI-Ausschuss dran.

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Die unendliche Geschichte

13/10/2017

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In Brüssel wird noch immer um die Reform des Urheberrechts gerungen (hier das Procedure File). Seit Therese Comodini Cachia als federführende Berichterstatterin durch Axel Voss ersetzt wurde, heißt es offenbar: Rien ne va plus. Das LIBE-Committee, das eigentlich am 05.10.2017 über das Dossier hätte abstimmen sollen, hat die Abstimmung verschoben, und ob das federführende JURI-Committee tatsächlich wie geplant am 20./21.11.2017 abstimmen wird, steht in den Sternen. Die ständigen Verschiebungen hängen damit zusammen, dass am Ende das Parlament und der Rat zu einem gemeinsamen Kompromiss finden müssen. Insbesondere der Rat ist aber heillos zerstritten über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Art. 11 der geplanten Richtlinie) sowie über die Upload-Filter für Plattformen (Artikel 13). Die Verlegerbeteiligung (Artikel 12) spielt in den Diskussionen keine Rolle, wird also vermutlich mit durchrutschen. Die jüngste Formulierung im Kompromisspapier der Ratspräsidentschaft (S. 8 im .pdf) sieht nun ausdrücklich auch eine Beteiligung an der Bibliothekstantieme (gemäß Art. 6 (1) der Vermiet- und Verleih-Richtlinie) vor statt nur an der Reprographieabgabe vor.
Interessant ist die Frage, was passiert, wenn sich die Akteure bei Artikel 11 und 13 zu keinem Kompromiss finden. Denkbar ist dann ggf. auch, dass eine Rumpfversion des Pakets verabschiedet wird: ohne Art. 11 und 13, aber mit Art. 12 und den sonstigen, insbesondere für den Wissenschaftsbereich interessanten Punkten. Derzeit ist man davon aber noch relativ weit entfernt. Nicht zuletzt wird auch die Haltung einer neuen Bundesregierung eine Rolle spielen.

In Sachen Verlegerbeteiligung hat sich unlängst auch wieder der Deutsche Kulturrat zu Wort gemeldet. Er hält bei der europäischen Urheberrechtsreform unter anderem die Regelungen zur Verlegerbeteiligung für „besonders eilbedürftig“, schreibt er in einer Pressemitteilung zur Frankfurter Buchmesse. „Hier sollte – nach Verabschiedung der Bestimmungen auf europäischer Ebene – schnellstmöglich die nationale Umsetzung in Angriff genommen werden.“ Der Deutsche Kulturrat ist ein Dachverband der Kulturverbände.

Die Positionen der Parteien zum Thema kann man hier nachlesen.

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Neuer Zeitplan für Urheberrechtspaket

18/6/2017

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Der Zeitplan für die Verabschiedung des Urheberrechtspakets im Europäischen Parlament hat sich erwartungsgemäß verschoben. Im Rahmen dieser Abstimmungen wird auch darüber entschieden, ob die Verleger einen Rechtsanspruch darauf bekommen sollen, in Zukunft an den Urheberrechtstantiemen der Verwertungsgesellschaften, die nach derzeitigem Recht den Autoren zustehen, zu partizipieren (siehe Artikel 12 in diesem .pdf).
Die Ausschüsse des Parlaments stimmen nicht direkt über die Verordnung ab, sondern über die zugehörigen Berichte der jeweiligen Berichterstatter. Unter dem Strich macht das aber keinen großen Unterschied. Um die Verlegerbeteiligung zu kippen, müsste jemand beantragen, sich für die Streichung des Artikel 12 im Entwurf der Kommission auszusprechen. Dann müsste der jeweilige Ausschuss diesem Antrag zustimmen. Und schließlich müsste das vor allem auch beim federführenden JURI-Ausschuss passieren. Man könnte sagen: Dort wird am besten über die Urheber gelacht, nämlich zuletzt.

Bisher hat erst eine Abstimmung stattgefunden, im IMCO-Ausschuss. Hier hat Julia Reda sich für die Interessen der Urheber eingesetzt und einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt (siehe S. 18 in diesem .pdf). Er fand aber keine Mehrheit.

Termine der nächsten Abstimmungen

- Committee on Culture and Education (CULT) Opinion vote: 11. Juli.
- Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs (LIBE) Opinion vote: 11. Juli
- Committee on Industry, Research and Energy (ITRE) Opinion vote: 11. Juli
- Committee on Legal Affairs (JURI) Lead Committee vote: 23. September

Übersicht über das ganze Dossier im Procedure File.


Es könnte allerdings sein, dass sich dieser Zeitplan verzögert, nachdem kürzlich der Konservative Axel Voss Nachfolger der bisherigen Berichterstatterin Therese Comodini Cachia geworden ist. Heißt es nicht „neues Spiel, neues Glück“? Gerade für deutsche Lobbyisten bieten sich jetzt sicher neue Gelegenheiten, auf das Schicksal der Copyright-Verordnung Einfluss zu nehmen.

Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

So lange es noch nicht zu spät ist, raten wir weiter dazu, unseren Musterbrief an die EU-Parlamentarier abzuschicken – insbesondere im Vorfeld der oben genannten Abstimmungstermine an die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse. Für deutsche Schreiben ist derzeit auch Axel Voss eine gute Adresse: axel.voss@europarl.europa.eu

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