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Wir geben 8 auf die VG Wort

VG WORT hält weiter Gelder der Urheber zurück

8/12/2017

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Viele Urheber freuen sich derzeit auf Nachzahlungen der VG WORT. Gelder, die in den Jahren 2012-2015 widerrechtlich an Verlage ausgeschüttet worden waren, sind mittlerweile zurückgefordert worden. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. November 2016 verpflichtet die Verwertungsgesellschaft nun zu Nachzahlungen für 2012 - 2016 an die Autoren (2016 waren bereits keine Gelder mehr an Verlage ausgeschüttet worden).

Es gibt gute Nachrichten: Das Geld wird kommen – jedenfalls hat die VG WORT das unlängst noch in einer Pressemitteilung versprochen (wir hosten sie als Kopie bei uns, weil die VG WORT alte PM regelmäßig von ihrer Seite entfernt).

Es gibt aber auch schlechte Nachrichten: Möglicherweise reicht das Geld, das die Verlage zurückgezahlt haben, nicht aus. Wie hoch die Ausfälle sind, hat die VG WORT bis heute nicht öffentlich gemacht. Sie wird entsprechend auf Rückstellungen aus den Jahren 2002 bis 2007 zurückgreifen. Das aber bedeutet, dass die Urheber ihre Ansprüche letztlich aus der eigenen Tasche bezahlen. Denn auch diese Rückstellungen stammen aus Geldern, die den Urhebern ohnehin zustehen. Gegen diese Praxis ist eine Klage anhängig.

Bis hierhin war eigentlich alles schon bekannt. Neu ist hingegen, dass Vorstand und Verwaltungsrat nun beschlossen haben, neue Rückstellungen zu bilden, und zwar genau in Höhe der jetzigen Nachzahlungen. Sie wollen also weiterhin Gelder zurückstellen, die rechtmäßig den Urhebern zustehen, um sie möglicherweise später doch noch an Verleger auszuschütten. Die Begründung dafür lautet, dass das Bundesverfassungsgericht möglicherweise noch über eine Beschwerde des C.H. Beck Verlags entscheiden wird, die sich gegen die rechtliche Grundlage der Ausschüttungen richtet. Vereinfacht gesagt, fühlt sich C.H. Beck enteignet, weil der Verlag keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, von den Geldern der Urheber etwas abzubekommen.

Wie jeder Jurastudent weiß, hat eine Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung. Das Urteil des BGH ist also rechtskräftig. Außerdem sind Verwertungsgesellschaften dem Treuhandprinzip verpflichtet. Sie müssen Gelder der Urheber sobald wie möglich ausschütten und dürfen diese nur ausnahmsweise zurückstellen - wenn zum Beispiel unklar ist, wer der Inhaber der Rechte ist. Da Verlage nach derzeitiger Rechtslage jedoch von vornherein keine Inhaber der hier einschlägigen Rechte (sog. „gesetzliche Vergütungsansprüche“) sein können, fällt auch diese Rechtfertigung aus. Ohnehin ist es erstaunlich, dass die VG WORT sich plötzlich zu einer solchen „Absicherung“ ihres vermeintlichen Risikos verpflichtet wähnt, nachdem sie das Geld der Urheber jahrelang rechtswidrig an Verlage ausgeschüttet hat, ohne solche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Unter dem Strich bedeutet die Entscheidung von Vorstand und Verwaltungsrat: Die Urheber bekommen jetzt zwar Geld zurück. Ein Betrag in genau derselben Höhe, der eigentlich ebenfalls ausgeschüttet werden müsste, wird ihnen aber sogleich wieder weggenommen, um ihn für die Verleger zurückzulegen.

Diese Posse hat einen ernsten Hintergrund. Im nächsten Jahr will die Europäische Union die Verlegerbeteiligung wieder einführen. Möglicherweise hofft die VG WORT darauf, dass sie Gelder, die sie bis dahin zurückstellt, später doch noch an Verleger ausschütten kann, statt sie jetzt sofort den Urhebern zu zahlen.

Gegen die geplante Änderung des EU-Rechts regt sich mittlerweile Widerstand von Autorenverbänden aus Italien, Schweden, Spanien und vielen anderen Ländern. Die deutschen Autorenvertreter beteiligen sich nicht an den Protesten. Die Gewerkschaften und Berufsverbände sind der Meinung, sich mit den Verlegern in einer Solidargemeinschaft zu befinden. Kein einziger deutscher Autorenverband hat die europäische Petition vom Oktober 2017 mitgezeichnet. (UPDATE: Jetzt doch, der Journalistenverband freischreiber hat unterzeichnet.)
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