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Wir geben 8 auf die VG Wort
Die Spatzen pfeifen es von den Dachterrassen der Lobbyisten in Brüssel: Das Europäische Parlament hat sich auf seine Position für die kommenden Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission über die Neufassung der Urheberrechtsrichtlinie festgelegt.
Während in den Medien vor allem über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und über Upload-Filter diskutiert wird, bleibt Artikel 12 weitgehend außen vor. Dabei ist das der für Urheber wichtigste Teil der Reform. Mit ihm soll die Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Autoren aus der Privatkopievergütung ermöglicht werden. Nach derzeitigem Recht dürfen die Autoren das Geld, das sie von den Verwertungsgesellschaften bekommen, für sich behalten. Sie brauchen es nicht mit den Verlegern zu teilen. In den kommenden Trilogverhandlungen werden Parlament, Rat und Kommission sich über die Details einigen. In diesem Dokument findet sich auf S. 94 eine Gegenüberstellung aller drei Positionen: links der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, daneben die Position des Rats, rechts die am Mittwoch vom Europäischen Parlament beschlossene Position. Die Gegenüberstellung ist ernüchternd. War vom Rat ohnehin nicht viel zu erwarten, so hat auch das Europäische Parlament die Gelegenheit verpasst, sich für die Interessen der Urheber einzusetzen. Freuen können sich lediglich die skandinavischen Autoren. Wenn das Europäische Parlament sich mit seiner Position in den Verhandlungen durchsetzt, werden sie auch in Zukunft ihre gesetzlichen Vergütungen für sich behalten dürfen, weil die Regelung dann für Länder, in denen es sogenanntes „extended collective licensing“ gibt, nicht gelten würde. Nach Abschluss der Trilogverhandlungen findet allerdings noch eine letzte Abstimmung im Europäischen Parlament statt. Diese wird derzeit für den Januar 2019 anvisiert. Manche Netzaktivisten hoffen bereits darauf, dass die Parlamentarier sich nicht trauen werden, kurz vor der Wahl eine Richtlinie abzunicken, mit der sie vermeintlich „das freie Internet“ kaputtmachen (wg. dem Leistungsschutzrecht und der Uploadfilter). Allerdings zeigt die bisherige Erfahrung mit dem Urheberrecht, sowohl auf europäischer wie auf nationaler Ebene, dass Verlegerinteressen bei der Urheberrechtspolitik am Ende doch immer im Vordergrund stehen. Insofern ist es jetzt schon an der Zeit, über eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nachzudenken, mit der man die neue Regelung zur Verlegerbeteiligung (als Verstoß gegen das geistige Eigentumsrecht der Autoren) unter Umständen wieder kippen kann. Ohne finanzielle Ressourcen dürfte ein solcher Prozess für einzelne Urheber allerdings kaum realisierbar sein.
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Am 12. September findet in Europäischen Parlament in Brüssel eine erneute Abstimmung über die Urheberrechtsreform statt, mit der unter anderem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, eine Beteiligung der Verleger an den Urheberrechtseinnahmen der Autoren und Upload-Filter für vermeintlich urheberrechtsverletzende Inhalte auf Plattformen wieder- bzw. neu eingeführt werden sollen.
Freischreiber, der Berufsverband freier Journalisten, ruft derzeit in einem Rundschreiben an seine Mitglieder dazu auf, Mails an die Abgeordneten zu schreiben und sie zu bitten, den Artikel 12 (Verlegerbeteiligung an Einnahmen der Autoren in Verwertungsgesellschaften) entweder zu streichen oder die Reform im Ganzen abzulehnen. Der Verband stellt dafür einen Musterbrief (hier auch in Englisch) sowie eine Liste mit den Mailadressen der deutschen Europa-Abgeordneten zur Verfügung. In einem ausführlichen Text informiert er zudem über die Hintergründe. Anders halten es die gewerkschaftlichen Interessenvertreter der Journalisten. Sie fordern ihre Mitglieder zwar ebenfalls auf, sich in Briefen an die Abgeordneten zu wenden, erwähnen jedoch nicht einmal, dass den Autoren durch die mit Artikel 12 geplante Regelung reale Einnahmeverluste drohen. Vielmehr fordern sie Journalisten lediglich dazu auf, sich bei den Abgeordneten für Presseverleger-Leistungsschutzrechte, Uploadfilter und das Urheberrecht im Allgemeinen einsetzen. Hinter den Kulissen wird derzeit versucht, noch einen Kompromiss in Sachen Leistungsschutzrecht und Uploadfilter auszuhandeln. An der geplanten Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung sind jedoch keine Veränderungen geplant. Über den anvisierten Kompromiss haben wir bereits berichtet. Würde das Europäische Parlament dem von dem deutschen CDU-Abgeordneten Axel Voss ausgearbeiteten Bericht erneut eine Absage erteilen, wie bereits am 5. Juli 2018, so würde das bedeuten, dass es vorerst nicht zu Trilog-Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission kommt und sich an der bisherigen Rechtslage nichts ändern. Autoren könnten dann auch in Zukunft 100% ihrer GEMA- bzw. VG-WORT-Tantiemen behalten. |
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Wir sind eine Gruppe von Autoren, die sich für Urheberrecht und aktuelle Entwicklungen der Verwertungsgesellschaften interessiert. Archiv
Januar 2019
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