Vg Info
Wir geben 8 auf die VG Wort
Wir veröffentlichen hier die Originalversion eines Briefes, den Heiko Maas und Monika Grütters am 11. Januar 2017 an Max Andersson angeschrieben haben, den federführenden Berichterstatter des Rechtsausschusses (JURI) des Europärischen Parlaments für die Marrakesch-Richtlinie. Eine englische Übersetzung des Schreibens ist bereits seit dem 21. März 2017 beim Corporate Europe Observatory nachzulesen, einer lobbykritischen Organisation, die sich vor allem durch ihre Aufklärungsarbeit im Zusammenhang mit den Freihandelsabkommen TTIP und CETA einen Namen gemacht hat.
In dem Schreiben richten Maas und Grütters an Andersson (sowie an seine Kollegen Axel Voss und Dietmar Köster) die ausdrückliche Bitte, die geplante europäische Neuregelung zur Verlegerbeteiligung aus dem EU-Urheberrechtspaket heraus- und in die Umsetzung des Marrakesch-Vertrags hineinzunehmen. Begründung: Wenn die Regelung zur Verlegerbeteiligung im Zusammenhang mit der Reform des Urheberrechts diskutiert werden muss, kann das länger dauern. Wenn man die Verleger jedoch zu den Blinden packt, geht es unter Umständen viel schneller. Dazu muss man wissen, dass nicht zuletzt die Deutsche Bundesregierung eine rasche Umsetzung der Ausnahmeregelungen für Blinde und Sehbehinderte aktiv behindert, wie das Corporate Europe Observatory erläutert. Das freundlich formulierte Schreiben von Maas und Grütters kann vor diesem Hintergrund auch als Drohung gedeutet werden. Wenn das Europäische Parlament im Urheberrecht Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte möchte, soll es die Verlegerbeteiligung auf Kosten der Autoren möglichst rasch und geräuschlos durchwinken. Das EP hat sich indes nicht unter Druck setzen lassen und am 23. März 2017 den Bericht des federführenden JURI-Ausschusses zur Marrakesch-Richtlinie ohne die von der Deutschen Bundesregierung gewünschte Änderung beschlossen. Jetzt geht das Dossier ins Trilog-Verfahren: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen sich auf eine gemeinsame Position einigen, über die dann endgültig abgestimmt wird. Dieses Verfahren findet hinter verschlossenen Türen statt. Insbesondere sind die Berichte aus dem Rat der Europäischen Union, in dem die einzelnen Mitgliedsstaaten ihre politischen Interessen durchzusetzen versuchen, nicht öffentlich zugänglich. Es deutet bislang jedoch nichts darauf hin, dass die Deutsche Bundesregierung nicht auch weiterhin versuchen wird, Blinde und Sehbehinderte in Geiselhaft zu nehmen, um eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungen der Autoren durchzusetzen. Inhaltlich begründen Maas und Grütters diese Politik mit der Tatsache „dass der Autor das zu veröffentlichende Werk schafft, der Verleger jedoch die Grundlage dafür schafft, das gesetzlich erlaubte Nutzungen wie etwa private Kopien überhaupt möglich werden. Deshalb erscheint es fair, wenn beide – sowohl der Autor als auch der Verleger – von den Vergütungen für diese Nutzungen profitieren“. Warum die Bundesregierung, wenn das so ist, den Verlegern keine eigenen Rechte an ihrer Leistung zuspricht, sondern gern möchte, dass die Verlage auf Kosten der Autoren an den Ausschüttungen beteiligt werden, erklären die Autoren nicht. Stattdessen versichern sie: „Politische Differenzen sind nicht zu erwarten, denn der Vorschlag stellt lediglich eine Option für diejenigen Mitgliedsstaaten dar, die eine Verlegerbeteiligung ohnehin schon kennen und sie auch zukünftig aufrechterhalten möchten.“ Womit die Bundesregierung implizit eingesteht, dass ihre derzeitige nationale Regelung europarechtswidrig ist, denn sonst bräuchte sie ja keine Neuregelung. Verwertungsgesellschaften, Gewerkschaften oder Autoreninteressenverbände haben unserer Kenntnis nach bislang keine Kritik an dem Vorgehen der Bundesregierung zu Lasten von Blinden und Sehbehinderten vernehmen lassen. Wir stellen jedoch hier einen Brief zur Verfügung, mit dem man gegen die EU-Vorschläge zur Verlegerbeteiligung protestieren kann.
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Die VG WORT ist ein Verein, der auf der Grundlage einer Satzung operiert. Diese ist vor fast sechzig Jahren so konstruiert worden, dass eine Anpassung an geänderte Verhältnisse auch bei gutem Willen praktisch unmöglich ist. Die Rechte der Mitglieder, die das entscheidende Element eines modernen Vereins sein sollten, sind stark eingeschränkt. Für deren Machtlosigkeit sorgen: 1. die restriktiven Bedingungen, die es wahrnehmungsberechtigten Autoren erschweren, überhaupt Mitglied der VG Wort zu werden, 2. ein Kuriensystem aus sechs verschiedenen Berufsgruppen, dessen Funktion es ist, sicherzustellen, dass alle Entscheidungen konsensual getroffen werden, sodass Mehrheitsentscheidungen etwa zugunsten von Autoren von vornherein nicht möglich sind, 3. ein Wasserkopf aus Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat, Kommissionen), deren Arbeit von den Mitgliedern nicht mitverfolgt und nur schwer nachvollzogen werden kann, 4. eine weitgehend intransparente Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben in Kombination mit Geschäftsberichten, die von Laien kaum nachvollzogen werden können sowie 5. eine Konzentration der (Ver-)Handlungsmacht bei einer kaum kontrollierbaren geschäftsführenden Exekutive. Will man in der VG WORT etwas verändern, so scheitert man als einfaches Mitglied sofort an den unüberwindbaren Hürden, die von der 1958 konzipierten Satzung aufgestellt worden sind. Die nahezu einzige Einflussmöglichkeit, die Mitglieder der VG Wort haben, ist es, Beschlüsse mit Hilfe von Sperrminoritäten zu verhindern. Das ist relativ leicht, da alle wichtigen Beschlüsse in allen sechs Berufsgruppen mit 2/3-Mehrheit gefasst werden müssen. Umgekehrt reicht schon ein Drittel in einer einzigen Berufsgruppe aus, um Beschlüsse zu verhindern – bei Berufsgruppen, die zum Teil nur mit zwei Dutzend Leuten in der Mitgliederversammlung vertreten sind, ist das kein Kunststück. Allein auf der Basis von Verhinderungsmacht ist eine konstruktive Weiterentwicklung der VG Wort im Sinne ihrer über 400.000 Wahrnehmungsberechtigten aber nicht möglich. Die nächste Mitgliederversammlung am 20. Mai 2017 in München wird das mutmaßlich erneut demonstrieren. Auch wenn diesmal bis zu zehn Stimmübertragungen sowie eine elektronische Teilnahme an den Abstimmungen möglich sein wird - zaghafte Zugeständnisse in Richtung Demokratisierung, die die VG WORT nicht aus eigenem Umtrieb umgesetzt hat, sondern auf der Basis des neuen Verwertungsgesellschaftsgesetzes (VGG) umsetzen musste. Dennoch wird es der überwältigenden Mehrheit der Wahrnehmungsberechtigten voraussichtlich wieder nicht möglich sein, entscheidenden Einfluss auf die erforderliche Neufassung des Verteilungsplans zu nehmen. (In diesem Verteilungsplan wird festgelegt, in welchem Verhältnis die von der VG Wort vereinnahmten Gelder künftig an Autoren und Verlage verteilt werden sollen.) Eine entscheidende Ursache für die Ohnmacht der über 400.000 wahrnehmungsberechtigten Autoren ist also die bestehende Satzung. Sie ist veraltet, undemokratisch und formalistisch erstarrt. Sie bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Wir veröffentlichen an dieser Stelle einen Entwurf, der eine Weile in einer internen Autorenmailingliste zur Diskussion stand. Er ist noch nicht von Juristen daraufhin geprüft, ob er in allen Punkten mit den Vorgaben des neuen Verwertungsgesellschaftsgesetzes (VGG) vereinbar ist. Jedoch gibt das VGG keineswegs eine so komplizierte und mitbestimmungsfeindliche Satzung vor, wie die VG WORT sie derzeit hat. Der vorliegende Entwurf entrümpelt und kürzt diese Satzung radikal: Überflüssige Regelungen, die sich nur mit der Vergütung der Funktionäre befassen, sind gestrichen worden. Gremien und Kommissionen, deren Hauptzweck es zu sein scheint, Pöstchen und Pseudoaufgaben für Funktionäre bereitzustellen, sind ebenfalls dem Rotstift zum Opfer gefallen. Der Entwurf konzentriert sich ganz auf die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder. Diese sollten ihren Verein so gestalten, wie es ihren Interessen entspricht. Es geht uns nicht darum, diesen alternativen Satzungsentwurf auf der nächsten Mitgliederversamlung zur Abstimmung zu stellen. Vielmehr soll er eine Debatte darüber in Gang bringen, wo genau Autoren derzeit Veränderungsbedarf in der VG WORT sehen. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auf eine Debatte in den Kommentaren, die wir gern moderieren. Der Vorschlag kann hier heruntergeladen werden: ![]()
Nicht jeder, der Geld von der VG WORT bekommt, ist auch Mitglied: Weniger als ein Prozent der Wahrnehmungsberechtigten sind derzeit Mitglied und dürfen bei den Mitgliederversammlungen der VG WORT mitbestimmen. Selten sind dort mehr als zweihundert Leute anwesend (immerhin mehr, als wenn im Bundestag über Urheberrecht abgestimmt wird).
Es gibt aber gute Gründe, gerade jetzt Mitglied zu werden. Auf der nächsten Mitgliederversammlung am 20. Mai 2017 wird vieles anders sein als früher. Bislang konnte jedes anwesende Mitglied das Stimmrecht für bis zu zwei weitere Mitglieder wahrnehmen. In Zukunft werden es bis zu zehn Stimmen sein. Außerdem kann man sich ab sofort von Dritten, die selbst nicht Mitglied sind, bei der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Und last, but not least: Man kann in Zukunft sein Stimmrecht im Vorhinein elektronisch ausüben – man braucht also nicht mehr vor Ort anwesend zu sein. Dafür muss man sich allerdings rechtzeitig registrieren. Dies geht aus §7 sowie §7a der Satzung hervor. An diesen beiden Paragraphen sind auf der letzten Mitgliederversammlung verschiedene Änderungen beschlossen worden. Die beschlossenen Satzungsänderungen gehen im Wesentlichen auf Vorschriften des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zurück. Die VG WORT stellt derzeit keine aktuelle Fassung ihrer Satzung öffentlich zur Verfügung. Wichtige Entscheidungen, etwa solche über den Verteilungsplan, müssen mit 2/3-Mehrheit getroffen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man schon mit einer relativ kleinen Gruppe von Kritikern wenn schon nichts Positives bewirken, so doch zumindest Schlimmeres abwenden kann. So ist beispielsweise bei der letzten Mitgliederversammlung keine Mehrheit für einen neuen Verteilungsplan zustande gekommen, der die pauschale Ausschüttung an Verleger lediglich vorübergehend aussetzen wollte. In Zukunft gelingt das möglicherweise nicht mehr so leicht. Wenn die Autorenvertreter in der VG WORT, die den Kurs des Vorstands bislang stets uneingeschränkt gestützt haben, mit je zehn Stimmen auf der Mitgliederversammlung auftauchen, wird es sehr viel schwieriger, eine Sperrminorität zu erreichen – von einer Mehrheit noch ganz zu schweigen, die man bräuchte, um positive Veränderungen anzustoßen. Im Nachhinein kann dann nur auf dem Klageweg gegen die häufig rechtswidrigen Entscheidungen der VG WORT Mitgliederversammlung vorgegangen werden. Deshalb: werden Sie Mitglied! So schnell wie möglich! Wie das geht? Ganz einfach: Sie schreiben eine Mail an vgw@vgwort.de unter Angabe Ihrer Karteinummer: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 13 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) die Mitgliedschaft in der VG WORT. Ich bin Inhaber von Urheberrechten und Nutzungsrechten an Sprachwerken, wie sie von Mitgliedern der folgenden Berufsgruppen verfasst werden (bitte auswählen): Berufsgruppe 1: Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke; Berufsgruppe 2: Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur; Berufsgruppe 3: Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur; Ich beantrage, mein Stimmrecht in der Berufsgruppe [entsprechende Nummer einfügen] auszuüben. optional: Bitte teilen Sie mir bis zum (Frist von einer Woche) mit, wann über meinen Antrag entschieden wird. Bitte schicken Sie mir zudem eine aktuelle Satzung auf dem Stand der Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung zu und informieren Sie mich über das Verfahren zur Registrierung für die Stimmrechtsausübung per elektronischer Stimmabgabe sowie über die hierfür geltenden Fristen und Authentifizierungsanforderungen. Bitte teilen Sie mir auch etwaige formale Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Stellvertreters mit. Mit freundlichen Grüßen Die Frage der Berufsgruppe Sie können mehreren Berufsgruppen angehören, wenn Sie Inhaber und Urheber von Nutzungsrechten an Sprachwerken sind, wie sie von Mitgliedern dieser Berufsgruppen verfasst werden. Dazu genügt es, ein einziges Werk aus einem der Arbeitsbereiche der genannten Berufsgruppen veröffentlicht zu haben. Sie können Ihr Stimmrecht aber nur in einer Berufsgruppe auswählen, die Sie dann frei wählen können. Wir empfehlen Ihnen, gegenüber der VG WORT möglichst alle Berufsgruppen anzugeben, für die Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Sie können Ihr Stimmrecht jedoch nur in einer Berufsgruppe ausüben. Wir empfehlen Ihnen, hier die Berufsgruppe 2 zu wählen. Es genügt dafür zum Beispiel, wenn Sie einen einzigen journalistischen Blogbeitrag veröffentlicht haben. Die Berufsgruppe 2 ist derzeit die einzige, in der eine realistische Chance besteht, wenigstens eine 1/3-Sperrminorität zu erreichen. Auch ist eine Stimmabtretung nur an Mitglieder derselben Berufsgruppe möglich. Um eine möglichst große Opposition in der VG WORT zu bilden, ist es deshalb sinnvoll, möglichst viele Stimmen in einer Berufsgruppe zu konzentrieren. Es steht Ihnen aber natürlich frei, das anders zu handhaben. Welche weitere Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Sie müssen weitere Voraussetzungen erfüllen, um Mitglied werden zu können. So müssen Sie beispielsweise in den letzten drei Kalenderjahren im Durchschnitt insgesamt mindestens 400 Euro pro Jahr von der VG WORT erhalten und bereits einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben. Es ist jedoch umstritten, ob all diese Voraussetzungen rechtens sind. Und vor allem: Sparen Sie sich die Mühe, das vorher zu prüfen. Die VG WORT muss es sowieso nachprüfen, und es kostet sie nur ein paar Mausklicks. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen Sie Bescheid. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, folgt kurz darauf eine Rechnung über die Aufnahmegebühr von 10 Euro sowie die Jahresgebühr in Höhe von 5 Euro. VG INFO wird im Vorfeld der nächsten Mitgliederversammlung voraussichtlich eine Abstimmungsempfehlung hinsichtlich der (derzeit noch nicht vorliegenden) Vorlagen von Vorstand und Verwaltungsrat abgeben. Wir werden auf dieser Basis auch versuchen, Vertreter und Stimmrechtsübertragungen zu organisieren. Natürlich steht es Ihnen frei, anders abzustimmen oder Ihre Stimme jemand anderem zu übertragen. Nach der deutschen Fassung unseres Schreibens zur europäischen Neuregelung der Verlegerbeteiligung stellen wir unten nun auch eine englische Version zur Verfügung. Die beiden Fassungen sind nicht textgleich, aber Inhalt und Anliegen sind im Wesentlichen dieselben.
Federführend ist für beide Dossiers der Rechtsausschuss (JURI). Wichtig ist vor allem, die Berichterstatter und Schattenberichterstatter anzuschreiben. Für das Copyright-Dossier sind das: Berichterstatterin JURI: COMODINI CACHIA Therese: therese.comodinicachia@europarl.europa.eu Schattenberichterstatter der Fraktionen: GERINGER DE OEDENBERG Lidiea Joanna: lidiajoanna.geringerdeoedenberg@europarl.europa.eu DZAHMBAZKI Angel: angel.dzhambazki@europarl.europa.eu CAVADA Jean-Marie: jean-marie.cavada@europarl.europa.eu MAŠTÁLKA Jiří jiri.mastalka@europarl.europa.eu REDA Julia: julia.reda@europarl.europa.eu ADINOLFI Isabella: isabella.adinolfi@europarl.europa.eu BOUTONNET Marie-Christine: marie-christine.boutonnet@europarl.europa.eu Berichterstatter der mitberatenden Ausschüsse: ITRE-Ausschuss: KRASNODĘBSKI Zdzisław: zdzislaw.krasnodebski@europarl.europa.eu IMCO-Ausschuss: STIHLER Catherine: catherine.stihler@europarl.europa.eu CULT-Ausschuss: JOULAUD Marc: marc.joulaud@europarl.europa.eu Für das Blinden/Sehbehinderte-Dossier: Berichterstatter JURI: ANDERSSON Max: max.andersson@europarl.europa.eu Schattenberichterstatter der Fraktionen: ESTARÀS FERRAGUT Rosa: rosa.estaras@europarl.europa.eu NEGRESCU Victor: victor.negrescu@europarl.europa.eu DZHAMBAZKI Angel: angel.dzhambazki@europarl.europa.eu WIKSTRÖM Cecilia: cecilia.wikstrom@europarl.europa.eu MAŠTÁLKA Jiří: jiri.mastalka@europarl.europa.eu ADINOLFI Isabella: isabella.adinolfi@europarl.europa.eu BOUTONNET Marie-Christine: marie-christine.boutonnet@europarl.europa.eu Berichterstatter der mitberatenden Ausschüsse: EMPL-Ausschuss: STEVENS Helga: helga.stevens@europarl.europa.eu CULT-Ausschuss: TRÜPEL Helga: helga.truepel@europarl.europa.eu PETI-Ausschuss: ESTARÀS FERRAGUT Rosa: rosa.estaras@europarl.europa.eu CC/BCC an uns: winterberg.office@gmail.com Wer sich mehr Arbeit machen möchte, kann gleich alle Mitglieder des federführenden JURI-Ausschuss anschreiben: http://www.europarl.europa.eu/committees/en/juri/members.html Und am besten auch noch die des mitberatenden CULT-Ausschusses: http://www.europarl.europa.eu/committees/en/cult/members.html Erste Reaktionen Mittlerweile erreichen uns die ersten Antworten, darunter natürlich auch negative. So schreibt beispielsweise Helga Trüpel, Mitglied des CULT-Ausschusses, sie könne das Anliegen nicht unterstützen, denn Verlage würden „auch schöpferische Arbeit bei der Herstellung von Büchern leisten“. In solchen Fällen lohnt unter Umständen die Nachfrage, warum eine Beteiligung der Verlage aus Sicht dieser Abgeordneten zu Lasten der Autorinnen und Autoren gehen muss. Denn es gibt mindestens zwei andere Möglichkeiten: einen originären Anspruch auf Kompensation gegenüber der Geräteindustrie (vergl. hierzu Flechsig, MMR 2016, 797- Gerechter Ausgleich für Verleger nach Art. 12 CDSM-RL-E) oder ein eigenes Buchverleger-Leistungsschutzrecht. Darauf können die Parlamentarier auch ruhig hingewiesen werden, selbst wenn man neuen Leistungsschutzrechten kritisch gegenübersteht. Hier nun die englische Version: Dear Sir/Madam, The European Parliament is currently forming its position on the Commission's copyright package, i.e. the proposal for a Directive on Copyright in the Digital Single Market (COM (2016) 593 final). Article 12 of the Commission’s proposal would allow Member States to entitle publishers to claim a share of the “fair compensation” that the author of a protected work receives for uses of the work made under a copyright exception. This ensures that publishers receive a share of the levies that are collected and distributed by collective management organizations (CMO). Currently, however, only rightholders are entitled to ”fair compensation” which must be related to the actual harm or damage they suffer from legal private copying (or other exceptions). This is in line with recent jurisdiction by the European Court of Justice (Luksan, C-277/10, 2012, Reprobel, C-672/13, 2015). Accordingly, national courts have found alternative practises by some collecting societies to be unlawful by European standards. Germany has recently implemented new legislation that allows authors to waive their claims for compensation at the benefit of their publishers. While this seems to be at odd with Art. 5 (2) (a) and (b) of the InfoSoc Directive and the ECJ's aforementioned rulings, it would even be more unacceptable to introduce a “legal basis for the publisher to claim a share of the compensation” (Art. 12 COM proposal) without the author's explicit consent. It is equally unacceptable to reduce an author's claim to fair compensation in order to compensate publishers for their work, however important this work may be. If the European Parliament thinks that publishers should be entitled to a share of the payments that CMOs receive from manufacturers (and that are ultimately paid for by consumers), it should either grant them their own original rights or entitle them to a “fair compensation” to be paid by the manufacturing industry rather than by authors and creators. The first step in this direction should be an impact assessment, which the Commission has not yet undertaken for Article 12. As you are a member of at least one of the committees that is currently debating the issue, I would like to kindly ask you to table an amendment for the removal of article 12 from the Proposal for a Directive on Copyright in the Digital Single Market (COM (2016) 593 final). I would also appreciate your support for not further negotiating this matter in context with the implementation of the Marrakesh Treaty to Facilitate Access to Published Works by Visually Impaired Persons and Persons with Print Disabilities (MVT). It clearly is an issue related to the copyright package, and should not be discussed out of context with the other provisions the Commission has proposed for amending Directive 2001/29/EC. Thank you for your time, Sincerely, |
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Wir sind eine Gruppe von Autoren, die sich für Urheberrecht und aktuelle Entwicklungen der Verwertungsgesellschaften interessiert. Archiv
Januar 2019
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