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Wir geben 8 auf die VG Wort

Gewerkschaft auf Abwegen – ver.di will nicht, dass Autoren selbst entscheiden

26/2/2018

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Die in der Gewerkschaft ver.di organisierten Schriftsteller und Übersetzer haben unlängst in einer Pressemitteilung erklärt, warum sie sich nicht dem Protest zahlreicher internationaler Autorenverbände gegen die Neuregelung der Verlegerbeteiligung auf europäischer Ebene anschließen. Die geplanten Neufassung der Urheberrechtsrichtlinie (S. 29 im Entwurf der Kommission) sieht vor, dass Verlage einen Rechtsanspruch auf einen Teil der Autoren-Vergütungen bekommen sollen. Voraussichtlich im April 2018 wird der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments darüber abstimmen.
 
Derzeit können Autoren selbst entscheiden, ob sie zugunsten von Verlagen auf einen Teil ihrer gesetzlichen Vergütungen verzichten. Aus Sicht der VG WORT wurde dies durch eine gesetzliche Neuregelung möglich, die der Bundestag im Dezember 2016 verabschiedet hat. Da aber nur wenige Autoren bereit sind, den Verlagen freiwillig etwas abzugeben, soll ihnen diese Entscheidungsfreiheit jetzt wieder genommen werden. Ein Verlagsvertrag, in dem Rechte übertragen werden, soll zukünftig ausreichen, um einen Rechtsanspruch der Verlage auf einen Teil der Vergütungen der VG WORT zu begründen („a sufficient legal basis for the publisher to
claim a share of the compensation“). Diesen Anspruch könnten die Verlage gegen einzelne Autoren und/oder die VG WORT auch einklagen, sobald die Richtlinie entsprechend in nationales Recht umgesetzt wäre.
 
Protest von Autorenverbänden aus 20 Ländern
 
Autorenverbände aus 20 Ländern haben im Oktober eine Petition unterzeichnet, um gegen den betreffenden Artikel 12 der geplanten Neufassung der Urheberrechtsrichtlinie zu protestieren. „Dieser Artikel würde eine schwerwiegende Verletzung der Grundprinzipien des Urheberrechts und der Vertragsfreiheit darstellen“, schreibt die finnische Autoren-Verwertungsgesellschaft sanasto auf ihrer Homepage. „Er würde die Position der Autoren gegenüber den Verlegern in beispielloser Weise schwächen.“
 
Statt mit ihren Kollegen aus anderen Länder solidarisieren sich die deutschen Schriftsteller jedoch lieber mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Verbands, begrüßte im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels „diese Stellungnahme von VdÜ und VS in allen Punkten. Sie belegt das starke Interesse von Autoren, Übersetzern und Verlagen, ihre Rechte auch künftig von einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft wie der VG Wort wahrnehmen lassen zu wollen. Es ist zugleich ein deutliches Signal auch an den deutschen Gesetzgeber, die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen schnell und rechtssicher zu regeln.“
 
Nebelkerzen
 
Als Begründung für ihr Eintreten gegen die Entscheidungsfreiheit der Autoren führen die Interessenvertreter in ihrer Stellungnahme vier Argumente an, die alle darauf hinauslaufen, eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft mit den Verlegern sei besser als zwei getrennte. Darüber kann man zwar verschiedener Meinung sein, aber darum geht es derzeit überhaupt nicht. Es geht vielmehr ausschließlich um die Frage, ob Autoren in Zukunft wieder zwangsweise auf einen Teil des Geldes verzichten sollen, oder ob sie weiterhin frei entscheiden dürfen, den Verlagen etwas abzugeben oder auch nicht.
 
Es hätte ver.di gut zu Gesicht gestanden, wenn die Gewerkschaft der Öffentlichkeit und ihren Mitgliedern klipp und klar gesagt hätte, wofür sie in punkto Verlegerbeteiligung steht und sich auf EU-Ebene einsetzt. Nämlich für die Entmündigung der Autoren.
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Zahlungsausfälle bei Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung

15/2/2018

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Nach wie vor stellt sich für Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT die Frage nach möglichen Zahlungsausfällen bei der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung. Die Aussagen der VG WORT hierzu sind vage, weshalb wir mit Hilfe verschiedener Quellen nachgerechnet haben. Hier unser vorläufiges Ergebnis:

Summe der Rückforderungen der VG WORT an Verlage:
nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels im Oktober 2016, (S. 5 im .pdf):
 
99,8 Millionen Euro
 
Nach Angaben gegenüber meedia reduziert um „solche Ausschüttungen [...], die nicht für gesetzliche Vergütungsansprüche, sondern für sogenannte ausschließliche Nutzungsrechte ausbezahlt wurden“ (aus unserer Sicht unzulässig, vergl. KG Berlin 24 U 96/14), ergibt nach Angaben auf der Mitgliederversammlung am 20.05.2017 (vergl. hier):
 
91.107.220,24 Euro 
 
Mutmaßlich reduziert um Umsatzsteuer ergibt dies nach Angaben auf der MV vom 20.05.2017 (vergl. hier):
 
85,7 Millionen Euro
 
nach Angaben des Börsenblatts reduziert durch Verzichtserklärungen von Autoren auf
 
80,0 Millionen Euro
 
davon zurückerhalten bis dato laut PM der VG WORT „über 90%“, ergibt etwas mehr als
 
72 Millionen Euro.
 
Fazit: Die Ausfälle betragen
 
etwa 8 Millionen Euro.
 
Nicht einberechnet sind die 7 Millionen Euro aus ausschließlichen Nutzungsrechten, die die VG WORT den Verlagen aus unserer Sicht unrechtmäßig schenkt, sowie die 5,7 Millionen Euro Umsatzsteuer (wobei wir nicht wissen, ob dieser Betrag wirklich die Umsatzsteuer ist – wer die Differenz erklären kann, soll sich gerne melden).
 
Wie genau diese Rechnung stimmt, wird wohl erst im Geschäftsbericht für 2017 nachlesbar sein. Interessanter ist die Frage, wer am Ende für diese Ausfälle haftet: die Urheber, die die rechtliche Lage kaum durchdringen konnten? Oder die Mitglieder von Vorstand und Verwaltungsrat, deren Aufgabe es ist, darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaft bei der Verteilung der Gelder nicht gegen den Treuhandgrundsatz verstößt?
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